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90.636

Ch Vb · 1990-10-05 · Deutsch CH
Erwägungen (4 Absätze)

E. 5 Will er die Forschung über die Verminderung der Verwen- dung von Pflanzenschutzmitteln vorantreiben, und ist er bereit vorzusehen, dass keine chemische Behandlung mehr zuge- lassen werden darf, wenn sich eine biologische Alternative mit vergleichbarer Wirkung anbietet? Ist es ausserdem zulässig, Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln, nur damit sie Ansprüchen bezüglich Grosse, Aussehen und Farbe genügen?

E. 6 Ist die Schweiz bereit, sich auf internationaler Ebene für das System einzusetzen, wonach vor der Ausfuhr von Pflanzen- schutzprodukten das Einverständnis des Einfuhrstaates ein- geholt werden muss, und ist sie bereit, diese Auflage in ihre ei- gene Gesetzgebung aufzunehmen?

E. 7 Ist der Bundesrat bereit, nach dem Vorbild der Konferenz über giftige Abfälle, die kürzlich in Basel stattgefunden hat, eine internationale Konferenz über die Problematik der Pflan- zenschutzsubstanzen einzuberufen?

E. 8 Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass eine Statistik erstellt wird, die Auskunft darüber gibt, für welche Kulturen was für Substanzen als Pflanzenschutzmittel in unserem Land eingesetzt werden? Texfe de l'interpellation du 5 octobre 1989

1. Existe-t-il pour chaque substance employée en Suisse en tant que phytosanitaire, une évaluation de ses effets à court et à long terme sur les micro-organismes du sol, la flore et la

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Columberg Sprachliche Minderheiten in der Bundesverwaltung Interpellation Columberg Minorités linguistiques au sein de l'Administration fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.636 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1937-1938 Page Pagina Ref. No 20 019 088 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

5. Oktober 1990 N 1937 Interpellation Columberg verschiedene Neuerungen eingeführt, die ausgesprochen mieterfreundlich sind (Stellung des Mieters beim Eigentümer- wechsel, Mietzinserhöhung, Kündigungsschutz usw.) und die das Eigentumsrecht nach sozialen Gesichtspunkten ausge- stalten und eingrenzen. Es ist die erklärte Absicht des Bundesrates, die im Herbst 1989 erlassenen Sofortmassnahmen durch ein Anschlusspro- gramm abzulösen. Er wird dem Parlament zu gegebener Zeit ein entsprechendes Massnahmenpaket vorlegen, mit dem die vielschichtigen Probleme auf dem Boden- und auf dem Woh- nungsmarkt angegangen werden können.

2. Wir verfügen nach wie vor über keine gesamtschweizeri- sche Bodenpreisstatistik. Gegenwärtig werden im Rahmen ei- nes nationalen Forschungsauftrags entsprechende Vorarbei- ten geleistet. Die Preisbewegungen auf dem Bodenmarkt kön- nen heute nur punktuell nachgezeichnet werden. Immerhin weisen die vorhandenen Zahlen in der Tat auf teils kräftige Preissteigerungen hin. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich der Preis nicht allein aufgrund des Einstandspreises, der Teuerung und der angemessenen Verzinsung bildet. Er ist vor allem auch ein Ausdruck der Bodenknappheit und des gegen- wärtigen Wohlstandes. Er kann aus ökonomischer Sicht län- gerfristig nicht oder nur mit schwerwiegenden kontraprodukti- ven Nebenwirkungen künstlich tief gehalten werden. In der Schweiz besitzt die überwiegende Mehrheit kein Grund- eigentum. Für breite Bevölkerungsschichten liegt der Erwerb von Grundeigentum weiterhin ausserhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten, und die Eigentumsquote wird allgemein als zu tiefempfunden. Allein die Tatsache, dass jemand kein Grund- eigentum besitzt, kann indessen nicht als unsoziale Härte be- zeichnet werden. Die vom Eidgenössischen Justiz- und Poli- zeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe Weiterentwicklung des Bodenrechts stellt gegenwärtig Massnahmen zusammen, die das selbstgenutzte Wohneigentum fördern. Das erwähnte Massnahmenpaket, das die drei dringlichen Bundesbe- schlüsse ablöst oder ergänzt, wird auch Vorschläge in dieser Richtung umfassen. Lieber die zu ergreifenden Massnahmen hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Schon heute kann jedoch festgehal- ten werden, dass grundsätzlich an einem möglichst freien Bo- denmarkt festgehalten werden soll. Dies schliesst grundsätz- lich nicht aus, dass durch den Handel mit Grundstücken Ge- winn erzielt werden kann. Insbesondere wird jedoch geprüft werden, ob diese Gewinne nicht vermehrt abzuschöpfen sind, um die vom Interpellanten kritisierten arbeitslosen Einkom- men zu verhindern. Nach der geltenden Kompetenzordnung steht den Kantonen die Möglichkeit offen, Grundstückge- winne zu besteuern. Sie machen von dieser Möglichkeit grundsätzlich Gebrauch. Allerdings wäre denkbar, die Ge- winne noch konsequenter zu erfassen und zu besteuern. Die Kantone sind ferner verpflichtet, einen angemessenen Aus- gleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch die Raum- planung entstehen, zu regeln (Art. 5 Raumplanungsgesetz). Hier besteht noch ein erheblicher Handlungsbedarf, denn bis- her sind nur ganz wenige Kantone dieser Regelungspflicht nachgekommen. Die Erträge könnten gezielt, beispielsweise für die Wohheigentumsförderung, eingesetzt werden. Ferner ist in diesem Zusammenhang auf die Wohneigentums- förderung im Rahmen der zweiten und dritten Säule hinzuwei- sen. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgefor- men (BW 3) auf den 1. Januar 1990 durch einen Artikel 3 Ab- satz 3 ergänzt. Damit können die Versicherten das im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge angesparte Geld für das von ihnen benutzte Wohneigentum verwenden. Die Vorberei- tungsarbeiten für die Verbesserung der Wohneigentumsför- derung in der zweiten Säule im Sinne der überwiesenen parla- mentarischen Initiativen Spoerry (89.232) und Kündig (89.235) sind bereits weit fortgeschritten: Der Bundesrat wird bis Mitte 1991 den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Aende- rung der heutigen Gesetzgebung unterbreiten.

3. Jüngste Statistiken zeigen, dass der Wohnflächenver- brauch pro Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren trotz steigender Preise kontinuierlich zugenommen hat. Die hohen Bodenpreise sind deshalb nicht zuletzt eine Folge unseres Wohlstandes. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass die Zahl der Haushalte mit preisgünstigen Mietbelastun- gen rückläufig ist und einzelne Bevölkerungsgruppen grosse Mühe bekunden, eine finanziell angemessene Wohnung zu finden. Im Verhältnis zu ändern Staatszielen, wie der allgemeinen Wohlfahrt, dem Familienschutz und ähnlichen Anliegen ist festzuhalten, dass hohe Bodenpreise nicht Verfassungsrecht verletzen. Sie können allerdings bestimmte staatliche Aufga- ben erschweren. Insofern besteht ein politischer Handlungs- bedarf; angesprochen ist namentlich auch das Parlament als Gesetzgeber. Es geht also im wesentlichen nicht um Fragen der Rechtsgüterabwägung im Einzelfall, sondern um den ge- zielten Einsatz bestehender und allenfalls neu zu schaffender Instrumente und Massnahmen. Hier kann wiederum auf das angekündigte Massnahmenpaket zur Ablösung der boden- rechtlichen Sofortmassnahmen für den Siedlungsbereich hin- gewiesen werden. Die Bemühungen bei der Weiterentwicklung des Bodenrechts werden sich, wie erwähnt, auf eine vermehrte und konsequen- tere Besteuerung von arbeitslosen Gewinnen aus Grund- stückverkäufen (z. B. planungsbedingte Mehrwerte) richten. Ein weiteres Anliegen ist ferner, dass die Produktion neuer Wohnungen vermehrt auf die Bedürfnisse der Bewohner (Fa- milienwohnungen) ausgerichtet wird. Aufgabe unserer Sozial- politik ist es schliesslich, gezielte Hilfe für jene Personen be- reitzustellen, die keinen Wohnraum finden, der für sie finanziell tragbar ist. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.636 Interpellation Columberg Sprachliche Minderheiten in der Bundesverwaltung Minorités linguistiques au sein de l'Administration fédérale Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1990 Kürzlich ist die Vernehmlassung zum Bericht über eine mögli- che Aenderung des Sprachenartikels in der Bundesverfas- sung (Art. 116 BV) abgeschlossen worden. Diese zeigt eine vermehrte Sensibilisierung gegenüber den Herausforderun- gen, denen sich heute die viersprachige Schweiz ausgesetzt sieht (auch in einer erweiterten europäischen Perspektive). Die letzte vom EFD erarbeitete Untersuchung über die Berück- sichtigung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesver- waltung (8. November 1989) kommt zum Schluss, dass die er- wünschten Verbesserungen bezüglich der Vertretung der la- teinischen Landessprachen nicht eingetreten sind. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass gerade der Bund als Arbeitgeber der Vertretung der vier Landessprachen in der Bundesverwaltung besonderes Gewicht beimessen sollte? Welche Massnahmen schlägt er diesbezüglich vor? Texfe de l'interpellation du 22 juin 1990 La procédure de consultation sur le rapport concernant la mo- dification éventuelle de l'article 116 de la constitution sur les langues vient de s'achever. Il en ressort qu'une sensibilisation s'est opérée face aux défis que la Suisse doit relever pour maintenir son quadrilinguisme, ce également dans la pers- pective plus étendue qu'offre l'Europe. Or la dernière étude réalisée par le Département fédéral des fi- nances (datée du 8 novembre 1989) sur la prise en considéra- tion des minorités linguistiques dans l'Administration fédérale

Interpellation Longet 1938 N 5 octobre 1990 conclut que les améliorations souhaitées en matière de repré- sentation des langues latines n'ont pas été apportées. Le Conseil fédéral est-il également d'avis que la Confédération se doit, en tant qu'employeur, d'accorder une attention parti- culière à la présence des quatre langues nationales dans son administration? Quelles mesures se propose-t-il de prendre à cet effet? Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Baggi, Blatter, Büh- ler, Caccia, Darbellay, David, Dietrich, Eggenberg-Thun, Kel- ler, Kühne, Mühlemann, Nabholz, Portmann, Reimann Fritz, Ruckstuhl, Schmidhalter, Stamm (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 Der Bundesrat legt viel Gewicht auf eine ausgewogene Vertre- tung der sprachlichen Gemeinschaften in der Bundesverwal- tung. Auch ist er darum besorgt, dass die Bediensteten der vier Landessprachen gleiche arbeitsorganisatorische Voraus- setzungen und Karrieremöglichkeiten haben. Deshalb bestätigt er im Jahre 1983 seine Weisungen über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemei- nen Bundesverwaltung. 1987 bekräftigte er dieses Anliegen mit der Annahme der Empfehlungen des vom Eidgenössi- schen Finanzdepartement herausgegebenen «Berichts über die Arbeitsbedingungen der Bundesbediensteten in Bern un- ter dem Gesichtspunkt der Muttersprache» und führte Kon- trollinstrumente zur Ueberprüfung der Wirksamkeit der Mass- nahmen ein. Der Bericht, auf den sich der Interpellant bezieht, bildet eines dieser Instrumente. Aus diesen Kontrollen geht hervor, dass Verbesserungen zwar erzielt worden sind, aber nicht im gewünschten Ausmass:

1. Gemäss den Weisungen von 1983 soll «das Verhältnis zwi- schen den Bediensteten deutscher, französischer, italieni- scher und rätoromanischer Muttersprache jenem der Schwei- zer Bevölkerung laut der offiziellen Statistik» entsprechen; demnach sollte die Bundesverwaltung sich zu 73,5 Prozent aus Deutsch-, zu 20,1 Prozent aus Französisch-, zu 4,5 aus Ita- lienisch-, zu 0,9 Prozent aus Rätoromanischsprachigen und zu 1 Prozent aus Personen, die keine der Landessprachen als Muttersprache haben; zusammensetzen. Seit dem Inkrafttre- ten der Weisungen im März 1983 ist in der allgemeinen Bun- desverwaltung der Anteil

- der Deutschsprachigen um 0,8 Prozent auf 77,3 Prozent zu- rückgegangen, -jener der Französischsprachigen um 0,5 Prozent auf 15,7 Prozent und -jener der Italienischsprachigen um 0,1 Prozent auf 4,8 Pro- zentgestiegen, -jener der Rätoromanen mit 0,6 Prozent unverändert geblie- ben, -jener der Personen, die keine der Landessprachen als Mut- tersprache haben, um 0,2 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. Diese Anteile variieren je nach Departement, Dienstort und Be- soldungsklassen. So hat in den oberen Besoldungsklassen (18 und höher) die Vertretung der Nicht-Deutschsprachigen stärker zugenommen, ohne dass dabei allerdings das ange- strebte Ziel erreicht worden ist.

2. Den Weisungen von 1983 ist ferner zu entnehmen: «Damit vor allem die in Bern domizilierten Amtsleitungen sich in sprachlicher Hinsicht ergänzen, empfiehlt es sich, folgendes zu beachten; Ist der Direktor ein Deutschschweizer, so soll je nach Organisation sein Stellvertreter oder ein Vizedirektor Ver- treter der sprachlichen Minderheiten sein und umgekehrt, so- fern der jeweilige Kandidat die entsprechende Eignung zur Ausübung seines Amtes besitzt.» Bis Anfang 1988 hat nur die Hälfte aller Bundesämter dieses Ziel erreicht. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepar- tement beauftragt, ihm in folgenden Bereichen neue Mass- nahmen vorzuschlagen: Sprachen (Ausbildung, Kenntnisse, Gebrauch usw.); Redaktion und Uebersetzung (gemeinsame Redaktion in den Amtssprachen, Ausbau des deutschen Uebersetzungswesens usw.); Rekrutierung und Einführung neuer Mitarbeiter (Ausrichtung der Stellenangebote auf be- stimmte Adressatenkreise, Sensibilisierung der Rekrutie- rungsbeamten, Image der Verwaltung usw.). Ferner wird ge- prüft, wie die Bundesämter diese Massnahmen unter Berück- sichtigung ihrer spezifischen Verhältnisse und des Arbeits- marktes in die Zielsetzungen ihrer Personal- und Verwaltungs- führung einbeziehen können. Le président: Lïnterpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.667 Interpellation Longet Pflanzenschutzprodukte. Restriktive Politik Produits phytosanitaires. Politique restrictive Wortlaut der Interpellation vom S. Oktober 1989

1. Wird für jede in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel be- nutzte Substanz ermittelt, wie sie sich kurz- und langfristig auf die Mikroorganismen im Boden, die Tier- und Pflanzenwelt so- wie die natürlichen Feinde der Pflanzenschädlinge auswirkt und wie lange ihre Wirkung anhält?

2. Wird für die Anerkennung neuer Substanzen eine solche Analyse verlangt, die auch den Forderungen der Umwelt- schutzgesetzgebung gerecht wird?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Schaffung von Stellen zu unter- stützen, welche die Hersteller beraten und von den Chemieun- ternehmen unabhängig sind?

4. Ist der Bundesrat bereit, den Kauf von Pflanzenschutzpro- dukten nur den Berufsleuten in der Landwirtschaft vorzubehal- ten und ein Giftscheinsystem einzuführen, das demjenigen der Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Giften ent- spricht?

5. Will er die Forschung über die Verminderung der Verwen- dung von Pflanzenschutzmitteln vorantreiben, und ist er bereit vorzusehen, dass keine chemische Behandlung mehr zuge- lassen werden darf, wenn sich eine biologische Alternative mit vergleichbarer Wirkung anbietet? Ist es ausserdem zulässig, Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln, nur damit sie Ansprüchen bezüglich Grosse, Aussehen und Farbe genügen?

6. Ist die Schweiz bereit, sich auf internationaler Ebene für das System einzusetzen, wonach vor der Ausfuhr von Pflanzen- schutzprodukten das Einverständnis des Einfuhrstaates ein- geholt werden muss, und ist sie bereit, diese Auflage in ihre ei- gene Gesetzgebung aufzunehmen?

7. Ist der Bundesrat bereit, nach dem Vorbild der Konferenz über giftige Abfälle, die kürzlich in Basel stattgefunden hat, eine internationale Konferenz über die Problematik der Pflan- zenschutzsubstanzen einzuberufen?

8. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass eine Statistik erstellt wird, die Auskunft darüber gibt, für welche Kulturen was für Substanzen als Pflanzenschutzmittel in unserem Land eingesetzt werden? Texfe de l'interpellation du 5 octobre 1989

1. Existe-t-il pour chaque substance employée en Suisse en tant que phytosanitaire, une évaluation de ses effets à court et à long terme sur les micro-organismes du sol, la flore et la

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Columberg Sprachliche Minderheiten in der Bundesverwaltung Interpellation Columberg Minorités linguistiques au sein de l'Administration fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.636 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1937-1938 Page Pagina Ref. No 20 019 088 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.