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89.466

Ch Vb · 1989-09-18 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 18 septembre 1989 entwaffnet diese Regel das Argument der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Denn indem sich jeder Staat dem anderen gegenüber verpflichtet, sind diese de facto er- mächtigt, sich über die Einhaltung der eingegangenen Ver- pflichtungen zu äussern.

- Folgekonferenzen Der Prozess sieht zu Recht in regelmässigen Abständen Haupttreffen vor, um Bilanz zu ziehen. Im Lichte der gesam- melten Erfahrungen können auf diesen Konferenzen die frü- hervereinbarten Texte verbessert werden. Dabei geht es weni- ger darum, neue Verpflichtungen einzugehen, als vielmehr um die Präzisierung bestehender Vereinbarungen, damit diese weniger leicht umgangen werden können. Deshalb versucht man auch, rein deklamatorische Formeln und unausgereifte Vorstösse zu vermeiden.

- Veröffentlichungsverpflichtung Die KSZE-Dokumente, insbesondere die Menschenrechtsver- einbarungen, müssen für jedermann zugänglich sein. Sie ver- schaffen Individuen, deren Rechte verletzt wurden und die oft in der nationalen Gesetzgebung keine andere Handhabe fin- den, gewissermassen eine «legale Basis». Staatliche Willkür gegen jene, die zu diesem Mittel greifen, berechtigt andere Staaten, auf den fehlerhaften Staat Druck auszuüben. Die spektakuläre neueste Entwicklung in einigen osteuropäi- schen Staaten brachte drei neue Aspekte der Nützlichkeit des KSZE-Prozesses zum Vorschein. Erstens stützte sich die in- terne Gesetzesrevision in diesen Ländern namentlich auf die KSZE-Dokumente, zweitens gestatten die Reaktionen, welche man im Verlaufe einer Konferenz beobachten kann, ziemlich genau abzuschätzen, inwiefern diese Länder wirkliche Fort- schritte machen. Die KSZE ist ein sehr geeigneter Ort, um diese Entwicklung zu verfolgen. Drittens bilden sich neue In- teressenkonstellationen heran, welche Teilnehmer aus allen Gruppierungen umfassen und gerade dadurch einen starken Druck auf jene Staaten ausüben, welche sich dieser Entwick- lung widersetzen.

2. RollederN + N Seit KSZE-Beginn erachtet es der Bundesrat für richtig, dass die Schweiz in diesem einzigartigen Ost-West-Forum vollum- fänglich teilnimmt, um unsere eigenen Interessen zu verteidi- gen. Diese Politik geschieht im allgemeinen in Absprache mit den anderen Neutralen und Nichtgebundenen. Die N + N- Staaten trugen in ihrer Vermittlerrolle wesentlich zum Gelingen der Treffen bei, in Madrid ebenso wie in Wien. Im militärischen Bereich sieht die Lage jedoch anders aus. Dort sind die Interessen der N + N oft allzu weit entfernt von den konvergierenden Interessen der militärischen Blockstaa- ten mit ihren starken Angriffskapazitäten. Auf politischer Ebene war die Vermittlertätigkeit um so wichti- ger, je angespannter die Ost-West-Beziehungen waren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die N + N jetzt, wo sich die Be- ziehungen beträchtlich verbessern, insbesondere im direkten Kontakt zwischen den USA und der Sowjetunion ihre Bedeu- tung verlieren. Die Guten Dienste der N + N werden weiterhin gefragt sein, da die Texte, aufweiche die 35 sich einigen müs- sen, komplizierter und anspruchsvoller werden. Ausserdem werden die N + N ihre Stimme im Ost-West-Dialog um so mehr erheben müssen als die Staatengebilde mit spezifischer Ziel- setzung - Nato, Warschauer Pakt, Europäische Gemeinschaft, Comecon-vermehrt den direkten Kontakt suchen.

3. Perspektiven Sofern die gegenwärtigen politischen Tendenzen anhalten, darf man mit folgenden Entwicklungen rechnen:

- Die Länder des Ostens werden sich zusehends in «konserva- tive» und «progressive» Staaten spalten. Die progresiven Staa- ten könnten sich leichter mit den N + N und gewissen anderen westlichen Staaten verbinden. Dadurch würde ein starker Druck auf die Staaten mit konservativer Ausrichtung entste- hen. Diese Entwicklung dürfte allerding selektiv verlaufen. Sie dürfte sich auf jene Bereiche beschränken, welche am vielver- sprechendsten sind. Gerade deshalb ist es nötig, den weitge- fassten Approach innerhalb der KSZE zu verteidigen. - Eine derartige Entwicklung erwartet man insbesondere im Bereich der Menschenrechte und der menschlichen Kontakte, wo es vornehmlich darum geht, den in Wien entwickelten Kontroll- mechanismus zu verbessern. Ausserdem wird die zuneh- mende Durchlässigkeit der Grenzen nach Osteuropa einen zusätzlichen Druck auf die westeuropäischen Staaten bezüg- lich der Aufnahmepraxis für Ausländer ausüben. Die Schweiz muss darauf achten, dass sie ihre Verpflichtungen glaubwür- dig erfüllt. Bei den Menschenrechten wird ausserdem die schwierige Frage der nationalen Minoritäten zusätzlich an Ge- wicht gewinnen, denn hier liegen potentielle Konfliktherde be- graben. Die Schweiz könnte gezwungen sein, bei diesen deli- katen Problemen inskünftig deutlichere Positionen zu bezie- hen.

- Im militärischen Bereich schreiten die Verhandlungen der 23 über die konventionellen Streitkräfte in einem zügigen Rhyth- mus voran. In zwei Jahren dürfte ein Vertrag vorliegen, und in vier Jahren könnte dieser Vertrag in Kraft treten. Der Druck, die gegenwärtige Formel (Abrüstungsverhandlungen unter 23 und Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen unter 35) abzuändern, wird sich stark erhöhen. Die Schweiz mues sich Gedanken machen, welche Position sie auf dem nächsten Folgetreffen im Jahr 1992 in Helsinki be- ziehen will.

- Der zweite Korb (Wirtschaft, Wissenschaft und Technik so- wie Umwelt) erhält innerhalb der KSZE eine neue Dimension, und zwar einerseits wegen des Wachstumspotentials, das im Handelsaustausch liegt, und anderseits wegen der heute un- bestrittenen Wichtigkeit des gesamten Umweltkomplexes. Auf dem Umweltschutztreffen in Sofia (Herbst 1989) und auf der Wirtschaftskonferenz in Bonn (Frühjahr 1990) wird die Schweiz ebenfalls eine dynamische Rolle zu spielen haben.

4. Schlussfolgerung Mit seiner Anpassungsfähigkeit und seinem Pragmatismus hat sich der KSZE-Prozess als ein äusserst nützliches Instru- ment erwiesen, um die Ost-West-Beziehungen im Rahmen des Möglichen zu organisieren und dadurch ein Element des Vertrauens und der Sicherheit zu schaffen. Noch heute ist die- ser Prozess in der Lage, die raschen Veränderungen, welche diesen Beziehungen innewohnen, zu bewältigen. Sein gröss- ter Vorteil ist, aus diesem Blickwinkel betrachtet, sein weitge- spannter Approach. Nur so können sich die Regierungen ei- nen Ueberblick über den Gesamtverlauf der Entwicklung ver- schaffen. Für die Schweiz bedeutet dies zweifelsohne eine ver- mehrte interdépartementale Zusammenarbeit. Ausserdem werden die Aufgaben, welche der Vertrag von Stockholm (z. B. Notifikation und Manöverbeobachtung) und die wach- sende Anzahl von Sondertreffen mit sich bringen, Konsequen- zen finanzieller, personeller und organisatorischer Art nach sich ziehen. Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates befriedigt. Es ist vorgesehen, über die nächsten Geschäfte-den Europa- ratsbericht des Bundesrates, die Interpellation Spielmann, das Postulat Haller sowie den Bericht der Parlamentarierdele- gation beim Europarat-eine gemeinsame Aussprache zu füh- ren. Die Zeitvorgabe für diese vier Geschäfte dürfte etwa 40 bis 60 Minuten betragen. Um die Diskussion über dieses Thema nicht unterbrechen zu müssen, schlage ich Ihnen deshalb vor, die Diskussion über diese Geschäfte auf morgen zu verschie- ben und jetzt die beiden letzten Geschäfte der Tagesordnung fertig zu beraten. - Sie sind damit einverstanden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation der Kommission für auswärtige Angelegenheiten Die schweizerische Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess Interpellation de la Commission des affaires étrangères Position de la Suisse vis-à-vis du processus de la CSCE In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.466 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1989 - 14:30 Date Data Seite 1273-1274 Page Pagina Ref. No

E. 20 017 702 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

18. September 1989 N 1273 Interpellation der Kommission für ausw. Angelegenheiten selseitigkeit» eigene, substantielle Schritte in Richtung des Ab- baus schweizerischen Defensivpotentials zu unternehmen. Die Schweiz hat zu keiner Zeit eine mit der Politik der Blöcke vergleichbare Politik der Rüstungsanhäufung betrieben. Mit Blick auf die ungebrochen hohe Neuproduktion ist die fortge- setzte Erhaltung einer angemessenen Defensiv-Kampfkraft von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Landesverteidigung. Demnach kann der Bundesrat einer linearen jährlichen Kürzung der Militäraus- gaben um 10 Prozent nicht zustimmen. Er beabsichtigt auch nicht, die Gesamtdauer der militärischen Dienstleistungen, die im Vergleich zum Ausland bereits heute zu den kürzesten zählt, zu reduzieren. Indessen wird die Herabsetzung des Wehrpflichtalters, wie sie das geplante Reformkonzept «Ar- mee 95» vorsieht, de facto die Armeebestände um 20 Prozent verringern. Prozentual gesehen, ist diese Reduktion der Be- stände deutlich höher als jene, welche einseitig durch die Mit- gliedstaaten des Warschauer Pakts angekündigt wurde.

3. Dabei verkennt der Bundesrat durchaus nicht die grossen Herausforderungen, welche die sozialen Probleme, die Ver- schuldungskrise und die ökologische Bedrohung der Staa- tengemeinschaft stellen. Er bemüht sich auch, seinen Beitrag zur Lösung dieser Fragen zu leisten. Erhebliche Kürzungen der Militärausgaben könnten gewiss mirtei- und langfristig Mit- tel freisetzen. In der heutigen Lage ist der Bundesrat allerdings der Auffassung, dass die Schweiz weiterhin eine glaubwür- dige Verteidigungspolitik betreiben muss und deshalb auch die daraus erwachsenden Kosten zu tragen hat.

4. Ein Hauptmerkmal jeglicher Nuklearbewaffnung ist ihre ab- schreckende Wirkung. Das gilt auch für die nuklearen Kurz- streckenwaffen, die in Europa aufgestellt sind. Besitzt ein Staat solche Waffen, zwingt er damit jeden potentiellen Angreifer sorgfältig die Interessen abzuwägen, die zwischen dem even- tuellen Gewinn einer Aggression und den unmessbaren Risi- ken eines nuklearen Schlages liegen. Die Aufstellung einer ge- wissen Anzahl nuklearer Trägersysteme in Europa seit dem 2. Weltkrieg hat dazu beigetragen, den Frieden auf unserem Kontinent zu sichern. Dennoch begrüsst der Bundesrat einen weiteren Abbau der Nuklearwaffen in Europa (nach dem Vor- bild der Nuklearwaffen mittlerer Reichweite), in dem Masse, als die Sicherheit für alle Staaten in gleichem Masse geschaf- fen werden kann.

5. Der Bundesrat ist der Auffassung, wie weiter oben ausge- führt, dass die bis heute ergriffenen einseitigen Abrüstungs- massnahmen gegenwärtig keine entsprechenden Schritte seitens der Schweiz erfordern. Es ist eine Tatsache, dass die Wiener Verhandlungen über den Abbau konventioneller Streitkräfte in Europa sich ausschliess- lich unter den 23 Mitlgiedstaaten der Nato und des War- schauer Pakts abspielen, ohne Beteiligung der Neutralen und Blockfreien (N + N). Dafür kann man aber nicht die Schweizer Delegation an der Wiener KSZE-Folgekonferenz verantwort- lich machen. Der Bundesrat hat seit jeher (siehe dazu seine Antwort auf die Interpellation Günter vom 14.12.88) die Auffas- sung vertreten, dass die Verhandlungen über den Abbau der konventionellen Armee in erster Linie durch die Staaten vorge- nommen werden müssen, welche Armeen mit offensivem Charkakter unterhalten, was automatisch die N + N aus- schliesst. Gerade die reinen Verteidigungsarmeen der N + N tragen bereits heute zu einem stabilen Gleichgewicht in Eu- ropa bei. Es wäre deshalb gefährlich, diese Streitkräfte verfrüht zu schwächen. Wenn dadurch in einzelnen Bereichen der Ein- druck eines Vakuums entstünde, könnte dies die Militärallian- zen veranlassen, in einer Weise zu reagieren, welche den Zie- len der Abrüstungsverhandlungen, ebenso wie den Sicher- heitsbedürfnissen der N + N, zuwiderliefe. Im Gegenzug gelang es der Schweiz und den N + N-Staaten, die Verhandlungen der 23 in den Rahmen der KSZE zu stellen, um damit alle Möglichkeiten offenzuhalten, allenfalls später die Form der Abrüstungsgespräche zu ändern. Sollten die er- reichten Resultate es rechtfertigen, könnte dies an einem der ungefähr alle drei Jahre stattfindenden KSZE-Folgetreffen ge- schehen. Die 23 Teilnehmer der Wiener Abrüstungsgespräche haben sich im übrigen ohnedies verpflichtet, die N + N ernsthaft und regelmässig über den Stand ihrer Arbeiten zu unterrichten und ausserdem den von den N + N formulierten Sicherheitsbedürf- nissen Rechnung zu tragen. Diese Klausel bedeutet konkret, dass die N + N die Möglichkeit haben, durch bilaterale und multilaterale Konsultationen ihre jeweiligen nationalen Interes- sen zur Geltung zu bringen. Präsident: Herr Braunschweig ist von der Antwort des Bun- desrates teilweise befriedigt. #ST# 89.466 Interpellation der Kommission für auswärtige Angelegenheiten Die schweizerische Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess Interpellation de la Commission des affaires étrangères Position de la Suisse vis-à-vis du processus de la CSCE Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess darzulegen und die mögli- chen Entwicklungen zu skizzieren. Texte de l'interpellation du 2 juin 1989 Le Conseil fédéral est prié de donner son avis à propos du pro- cessus de la CSCE et d'en esquisser les perspectives. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Dem Bundesrat soll die Möglichkeit gegeben werden, vor dem Parlament seine Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess dar- zulegen. Dieses soll ausserdem darüber debattieren können. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989

1. Beurteilung des Prozesses Der Bundesrat beurteilt den KSZE-Prozess sehr positiv. Aus dem Geist der Détente der 70er Jahre entstanden, war der KSZE-Prozess schon bald allen Schwankungen der Ost- West-Beziehungen ausgesetzt. In hochangespannten Zeiten hielt er Gesprächskanäle offen, und in günstigeren Jahren er- wies er sich als nützlich, namentlich dank fünf Eigenschaften, welche ihm seine Gründer verliehen hatten:

- Weitgespannter Approach in den Ost-West-Beziehungen Die sehr verschiedenen Vorstellungen der Teilnehmerstaaten konnten nur mit einem weitgespannten Approach auf einen Nenner gebracht werden. Mit diesem Vorgehen konnten die Texte über militärische und humanitäre Aspekte sowie über wirtschaftliche Fragen und Umweltaspekte im Gleichschritt Fortschritte erzielen. Ausserdem erhielt man auf diese Weise die nötige Uebersicht über die Ost-West-Beziehungen.

- Politischer Charakter der Vereinbarungen Ansatt internationale Verträge mit bindendem Charakter ab- zuschliessen, verpflichten sich die KSZE-Teilnehmerstaaten politisch, die eingegangenen Vereinbarungen Zug um Zug zu verwirklichen. Dies gewährt den Unterhändlern mehr Ver- handlungsraum, und sie können auf formelle Vorbehalte und Ausweichklauseln zu einem guten Teil verzichten.

- Konsensregel KSZE-Texte werden mit Konsens verabschiedet. Ein solches Verfahren beschneidet den Ehrgeiz von Unterhändlern. Um- gekehrt sind die ausgehandelten Kompromisse, welche zu- weilen störende, jedoch unumgängliche Zweideutigkeiten aufweisen, realistischer, und dadurch haben sie eher Aus- sicht, die gewünschten Wirkungen zu erzeugen. Ausserdem

Interpellation de la Commission des affaires étrangères 1274 N 18 septembre 1989 entwaffnet diese Regel das Argument der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Denn indem sich jeder Staat dem anderen gegenüber verpflichtet, sind diese de facto er- mächtigt, sich über die Einhaltung der eingegangenen Ver- pflichtungen zu äussern.

- Folgekonferenzen Der Prozess sieht zu Recht in regelmässigen Abständen Haupttreffen vor, um Bilanz zu ziehen. Im Lichte der gesam- melten Erfahrungen können auf diesen Konferenzen die frü- hervereinbarten Texte verbessert werden. Dabei geht es weni- ger darum, neue Verpflichtungen einzugehen, als vielmehr um die Präzisierung bestehender Vereinbarungen, damit diese weniger leicht umgangen werden können. Deshalb versucht man auch, rein deklamatorische Formeln und unausgereifte Vorstösse zu vermeiden.

- Veröffentlichungsverpflichtung Die KSZE-Dokumente, insbesondere die Menschenrechtsver- einbarungen, müssen für jedermann zugänglich sein. Sie ver- schaffen Individuen, deren Rechte verletzt wurden und die oft in der nationalen Gesetzgebung keine andere Handhabe fin- den, gewissermassen eine «legale Basis». Staatliche Willkür gegen jene, die zu diesem Mittel greifen, berechtigt andere Staaten, auf den fehlerhaften Staat Druck auszuüben. Die spektakuläre neueste Entwicklung in einigen osteuropäi- schen Staaten brachte drei neue Aspekte der Nützlichkeit des KSZE-Prozesses zum Vorschein. Erstens stützte sich die in- terne Gesetzesrevision in diesen Ländern namentlich auf die KSZE-Dokumente, zweitens gestatten die Reaktionen, welche man im Verlaufe einer Konferenz beobachten kann, ziemlich genau abzuschätzen, inwiefern diese Länder wirkliche Fort- schritte machen. Die KSZE ist ein sehr geeigneter Ort, um diese Entwicklung zu verfolgen. Drittens bilden sich neue In- teressenkonstellationen heran, welche Teilnehmer aus allen Gruppierungen umfassen und gerade dadurch einen starken Druck auf jene Staaten ausüben, welche sich dieser Entwick- lung widersetzen.

2. RollederN + N Seit KSZE-Beginn erachtet es der Bundesrat für richtig, dass die Schweiz in diesem einzigartigen Ost-West-Forum vollum- fänglich teilnimmt, um unsere eigenen Interessen zu verteidi- gen. Diese Politik geschieht im allgemeinen in Absprache mit den anderen Neutralen und Nichtgebundenen. Die N + N- Staaten trugen in ihrer Vermittlerrolle wesentlich zum Gelingen der Treffen bei, in Madrid ebenso wie in Wien. Im militärischen Bereich sieht die Lage jedoch anders aus. Dort sind die Interessen der N + N oft allzu weit entfernt von den konvergierenden Interessen der militärischen Blockstaa- ten mit ihren starken Angriffskapazitäten. Auf politischer Ebene war die Vermittlertätigkeit um so wichti- ger, je angespannter die Ost-West-Beziehungen waren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die N + N jetzt, wo sich die Be- ziehungen beträchtlich verbessern, insbesondere im direkten Kontakt zwischen den USA und der Sowjetunion ihre Bedeu- tung verlieren. Die Guten Dienste der N + N werden weiterhin gefragt sein, da die Texte, aufweiche die 35 sich einigen müs- sen, komplizierter und anspruchsvoller werden. Ausserdem werden die N + N ihre Stimme im Ost-West-Dialog um so mehr erheben müssen als die Staatengebilde mit spezifischer Ziel- setzung - Nato, Warschauer Pakt, Europäische Gemeinschaft, Comecon-vermehrt den direkten Kontakt suchen.

3. Perspektiven Sofern die gegenwärtigen politischen Tendenzen anhalten, darf man mit folgenden Entwicklungen rechnen:

- Die Länder des Ostens werden sich zusehends in «konserva- tive» und «progressive» Staaten spalten. Die progresiven Staa- ten könnten sich leichter mit den N + N und gewissen anderen westlichen Staaten verbinden. Dadurch würde ein starker Druck auf die Staaten mit konservativer Ausrichtung entste- hen. Diese Entwicklung dürfte allerding selektiv verlaufen. Sie dürfte sich auf jene Bereiche beschränken, welche am vielver- sprechendsten sind. Gerade deshalb ist es nötig, den weitge- fassten Approach innerhalb der KSZE zu verteidigen. - Eine derartige Entwicklung erwartet man insbesondere im Bereich der Menschenrechte und der menschlichen Kontakte, wo es vornehmlich darum geht, den in Wien entwickelten Kontroll- mechanismus zu verbessern. Ausserdem wird die zuneh- mende Durchlässigkeit der Grenzen nach Osteuropa einen zusätzlichen Druck auf die westeuropäischen Staaten bezüg- lich der Aufnahmepraxis für Ausländer ausüben. Die Schweiz muss darauf achten, dass sie ihre Verpflichtungen glaubwür- dig erfüllt. Bei den Menschenrechten wird ausserdem die schwierige Frage der nationalen Minoritäten zusätzlich an Ge- wicht gewinnen, denn hier liegen potentielle Konfliktherde be- graben. Die Schweiz könnte gezwungen sein, bei diesen deli- katen Problemen inskünftig deutlichere Positionen zu bezie- hen.

- Im militärischen Bereich schreiten die Verhandlungen der 23 über die konventionellen Streitkräfte in einem zügigen Rhyth- mus voran. In zwei Jahren dürfte ein Vertrag vorliegen, und in vier Jahren könnte dieser Vertrag in Kraft treten. Der Druck, die gegenwärtige Formel (Abrüstungsverhandlungen unter 23 und Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen unter 35) abzuändern, wird sich stark erhöhen. Die Schweiz mues sich Gedanken machen, welche Position sie auf dem nächsten Folgetreffen im Jahr 1992 in Helsinki be- ziehen will.

- Der zweite Korb (Wirtschaft, Wissenschaft und Technik so- wie Umwelt) erhält innerhalb der KSZE eine neue Dimension, und zwar einerseits wegen des Wachstumspotentials, das im Handelsaustausch liegt, und anderseits wegen der heute un- bestrittenen Wichtigkeit des gesamten Umweltkomplexes. Auf dem Umweltschutztreffen in Sofia (Herbst 1989) und auf der Wirtschaftskonferenz in Bonn (Frühjahr 1990) wird die Schweiz ebenfalls eine dynamische Rolle zu spielen haben.

4. Schlussfolgerung Mit seiner Anpassungsfähigkeit und seinem Pragmatismus hat sich der KSZE-Prozess als ein äusserst nützliches Instru- ment erwiesen, um die Ost-West-Beziehungen im Rahmen des Möglichen zu organisieren und dadurch ein Element des Vertrauens und der Sicherheit zu schaffen. Noch heute ist die- ser Prozess in der Lage, die raschen Veränderungen, welche diesen Beziehungen innewohnen, zu bewältigen. Sein gröss- ter Vorteil ist, aus diesem Blickwinkel betrachtet, sein weitge- spannter Approach. Nur so können sich die Regierungen ei- nen Ueberblick über den Gesamtverlauf der Entwicklung ver- schaffen. Für die Schweiz bedeutet dies zweifelsohne eine ver- mehrte interdépartementale Zusammenarbeit. Ausserdem werden die Aufgaben, welche der Vertrag von Stockholm (z. B. Notifikation und Manöverbeobachtung) und die wach- sende Anzahl von Sondertreffen mit sich bringen, Konsequen- zen finanzieller, personeller und organisatorischer Art nach sich ziehen. Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates befriedigt. Es ist vorgesehen, über die nächsten Geschäfte-den Europa- ratsbericht des Bundesrates, die Interpellation Spielmann, das Postulat Haller sowie den Bericht der Parlamentarierdele- gation beim Europarat-eine gemeinsame Aussprache zu füh- ren. Die Zeitvorgabe für diese vier Geschäfte dürfte etwa 40 bis 60 Minuten betragen. Um die Diskussion über dieses Thema nicht unterbrechen zu müssen, schlage ich Ihnen deshalb vor, die Diskussion über diese Geschäfte auf morgen zu verschie- ben und jetzt die beiden letzten Geschäfte der Tagesordnung fertig zu beraten. - Sie sind damit einverstanden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation der Kommission für auswärtige Angelegenheiten Die schweizerische Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess Interpellation de la Commission des affaires étrangères Position de la Suisse vis-à-vis du processus de la CSCE In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.466 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1989 - 14:30 Date Data Seite 1273-1274 Page Pagina Ref. No 20 017 702 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.