Erwägungen (2 Absätze)
E. 21 Juni 1989
N
1005
Motion Ruckstuhl
Franken. Dadurch wurde der Gesamtbetrag der an den
schweizerischen Börsen kotierten Anleihen von rund 200 Milli-
arden Franken nur zu einem geringen Ausmass reduziert.
Nach dem Rückgang der Aktienkurse gegen Ende des vorletz-
ten Jahrs erhielt zudem die Emission von Obligationen einen
zusätzlichen Antrieb. Ein Zusammenhang zwischen den
Rückzahlungen und dem zeitweiligen Verzicht auf die Auf-
nahme neuer Anleihen des Bundes und dem Anstieg der Bo-
denpreise kann ausgeschlossen werden.
5. Eigentumsförderung fällt nicht in den zentralen Aufgaben-
bereich der Raumplanung. Immerhin soll die Raumplanung
so ausgestattet sein, dass möglichst günstige Voraussetzun-
gen für die Eigentumsförderung bestehen. In diesem Sinne
hat die Expertenkommission für die Revision des Raumpla-
nungsgesetzes vorgeschlagen, die «Bildung von Wohn- und
Hauseigentum zum Eigenbedarf» als ein durch die Raumpla-
nung zu unterstützendes Ziel in das Raumplanungsgesetz
aufzunehmen. Ferner soll mit verschiedenen Massnahmen im
Bereich des Nutzungsplanungs- und Erschliessungsrechts
der Baulandmarkt verflüssigt werden, um den Zugang zu
Wohn- und Hauseigentum zu erleichtern. Der Bundesrat hält
aber nachdrücklich fest, dass in den gesetzeskonform aus-
geschiedenen Bauzonen genügend Bauland vorhanden ist.
Eine Lockerung von Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes
fällt nicht in Betracht.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates nicht befriedigt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion
Dagegen
65 Stimmen
40 Stimmen
Hänggi: Wir sprechen jetzt seit Stunden über dasselbe
Thema. Ich möchte mich deshalb bei meiner Interpretation zur
Antwort kurz halten, weil Vieles heute schon gesagt wurde.
Herr Bundesrat Koller hat in seinem Referat einleitend gesagt,
wo der Zugang zum Eigentum nur noch wenigen offen stehe,
sei das Eigentum selber in Gefahr. Das hat er übrigens bereits
1981 gesagt. In der Tat sinkt der Anteil der Eigentümer in unse-
rem Land laufend und liegt heute schon unter 30 Prozent. Mit
Wohnbauförderungsmassnahmen der öffentlichen Hand, mit
Finanzierungsmodellen der Banken lassen sich die Vorstel-
lungen vieler, vorab junger Menschen, je zu einem Eigenheim
zu gelangen, heute nicht mehr erreichen. Es ist aber in einem
freiheitlichen Staat einfach nicht zu verantworten, dass einem
arbeitenden Menschen diese Chance sein Leben lang verbaut
ist, nur weil Staat und Gesellschaft nicht in der Lage sind, ihm
von der Mangelware Land ein wenig zu geben.
Heute sind mutige, ein- und vorausgreifende Massnahmen
nötig; denn wenn das Grundeigentum auch in Zukunft über-
haupt Bestand haben soll, muss etwas getan werden. Ich sehe
in der Antwort zu meiner Interpellation leider keine bis wenige
Ansatzpunkte, die mich dazu ermuntern. Zahlreiche ausländi-
sche Staaten, und darunter selbst solche, welche zwei Welt-
kriege erlitten haben, weisen heute Eigentumsquoten von
über 50 Prozent aus.
Die Zeit muss nun endlich vorbei sein, wo man sich hinter
Kommissionen und Studiengruppen verschanzt. Jetzt braucht
es weniger wissenschaftliche Abhandlungen, es braucht Ta-
ten, und genau diese Taten sehe ich nicht in der Antwort zu
meiner Interpellation. Das ist auch der Grund, Herr Bundesrat,
weshalb ich mit der Antwort nicht zufrieden bin. Ich habe viel-
mehr den Eindruck, wenn ich die Antwort lese, dass sich der
Bundesrat hinter juristischen Vorbehalten und hinter einge-
setzten Spezialkommissionen etwas versteckt.
Ein paar Bemerkungen zu den Antworten.
Zu Frage 1. Da stellt der Bundesrat fest, dass die heutige Ei-
gentumsquote bei 30 Prozent liegt und dass offenbar das Ziel
darin liegt, dass diese Quote nicht unterschritten werden soll.
Aber ich frage Sie: Ist denn das ein Ziel, dass in der Schweiz
nur jeder Dritte Eigentum besitzt? Hier hätte ich wirklich etwas
Vorausgreifenderes erwartet und als Zielformulierung diese
Eigentumsquote doch höher ansetzen wollen.
Bei der Frage 2 geht aus der Antwort hervor, dass das Depar-
tement bereits seit 1985 beauftragt ist, konkrete Vorschläge
zur Weiterentwicklung des privaten Eigentums und der Nut-
zungsrechte auszuarbeiten. Jetzt haben wir 1989, und wo sind
die Vorschläge? Bei einem Problem von so grosser staatspoli-
tischer Bedeutung meine ich, dass es wirklich möglich sein
müsste, innerhalb von vier Jahren etwas auf den Tisch zu brin-
gen; vor allem in den ersten drei Jahren ist offensichtlich nichts
getan worden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch einen für mich
unverständlichen Bundesgerichtsentscheid, wonach Ver-
käufe nicht mehr publiziert werden dürfen, wird solchen
Verkäufen buchstäblich noch mit staatlicher Tarnung nach-
geholfen. Diese unverständliche Abschaffung der Publikation
erscheint dem Bürger wie eine Ermunterung zu Geschäften,
die das Licht scheuen.
Bei Frage 3 weist der Bundesrat darauf hin, dass keine wissen-
schaftlich einwandfreie Verifikation vorliege, die einen Zusam-
menhang zwischen Inflation, also Steigerung der Boden-
preise, und der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen sieht.
Braucht es denn da noch wissenschaftliche Abhandlungen,
um etwas zu beurteilen, das so offensichtlich ist?
Schliesslich, bei den letzten Fragen 4 und 5, werden gerade
E. 23 Zeilen für die Antwort aufgebracht. Ich meine, dass das et- was zu wenig ist. Deshalb erkläre ich mich nicht befriedigt von der Antwort des Bundesrates. Bundesrat Koller: Herr Hänggi ist mit der Antwort des Bundes- rates nicht zufrieden. Ich möchte doch in bezug auf die erste Frage betonen, dass der Bundesrat klar sagt: Auch künftig müssen dem Nichteigentümer «reale Chancen verbleiben, selber Grundeigentum zu erwerben». Wir haben ja vorhin lange Debatten geführt und nach Mitteln gesucht, und ich habe Ihnen auch solche genannt, die wir kurz-, mittel- und langfristig zu ergreifen gedenken, um dieses Ziel noch besser zu erreichen. Zu Punkt 2 möchte ich doch zum Schutz meiner Vorgängerin in diesem Amt sagen: Wir haben Ihnen immerhin ein neues bäuerliches Bodenrecht unterbreitet. Wenigstens im bäuerli- chen Bodenrecht bringt dieses neue Bundesgesetz eine klare Besserstellung des Selbstbewirtschafters im Zugang zu eige- nem Grundeigentum. Man darf also nicht dem Bundesrat ge- nerell Untätigkeit vorwerfen. Im nichtlandwirtschaftlichen Be- reich habe ich Ihnen ja soeben dieses Sofortmassnahmen- paket angekündigt. Auch im Bereich der Eigentumsförderung hat der Bundesrat Massnahmen in Aussicht genommen. Ich werde wahrschein- lich darauf im Rahmen der Beantwortung der Motion von Herrn Müller-Aargau noch kurz zu sprechen kommen. #ST# 89.414 Motion Ruckstuhl Bauten ausserhalb der Bauzonen. Ausnahmeregelung Constructions hors des zones à bâtir. Régime des dérogations Wortlaut der Motion vom 16. März 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Ergän- zung des Artikels 24 des Raumplanungsgesetzes in folgen- dem Sinne vorzulegen: Die Aenderung des Zwecks von Bauten oder Anlagen und die damit verbundenen baulichen Massnahmen können ferner bewilligt werden, wenn
a. die ursprüngliche Zweckbestimmung dahingefallen ist;
b. mit der Zweckänderung die Wohnbedürfnisse der ortsan- sässigen Bevölkerung befriedigt werden können;
c. die Versorgung und Entsorgung sichergestellt und die Bau-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hänggi Massnahmen gegen die Inflation der Bodenpreise Interpellation Hänggi Hausse des prix des terrains In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.800 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1989 - 15:00 Date Data Seite 1004-1005 Page Pagina Ref. No 20 017 447 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Interpellation Hänggi 1004 N 21 juin 1989 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit 53 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 114 Stimmen #ST# 88.800 Interpellation Hänggi Massnahmen gegen die Inflation der Bodenpreise Hausse des prix des terrains Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988 Die Bodenpreise in unserem Lande steigen in einem nie dage- wesenen Aussmass. Das noch verfügbare Land wird daher für die meisten Bürger unerschwinglich. Dabei hat die Schweiz, im Vergleich zu den anderen Industrieländern, schon heute die geringste Eigentumsquote. Sie beträgt gerade noch 30 Prozent. Die neueste Entwicklung auf dem Bodenmarkt wird diesen Prozentsatz in Kürze massiv reduzieren, was zwangsläufig zu sozialpolitischen Veränderungen führen wird. Ich bitte deshalb den Bundesrat um Stellungnahme zu den fol- genden Fragen:
1. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat heute der Eigen- tumsstreuung bei?
2. Welche Massnahmen drängen sich auf, um die Eigentums- förderung wirksam zu unterstützen?
3. Sind fiskalpolitische Eingriffe denkbar, um die BVG-Gelder vom Boden- und Liegenschaftsmarkt fernzuhalten?
4. Besteht nicht auch eine zusätzliche «Anheizung» durch die vorzeitige Rückzahlung von Bundesanleihen in der Höhe von etwa 1 Milliarde Franken?
5. Wo liegen die Stossrichtungen bei der Revision des Raum- planungsgesetzes, um der Verknappung des handelbaren Bodens Einhalt zu gebieten? Texte ofe l'interpellation du 7 octobre 1988 Les prix des terrains dans notre pays croissent à un rythme in- connu jusqu'ici. Le terrain encore disponible devient de ce fait inabordable pour la majorité des citoyens, ce qui explique qu'en comparaison avec les autres pays industrialisés, la Suisse compte aujourd'hui déjà la plus modeste proportion de propriétaires: cette dernière n'atteint que 30 pour cent à peine. L'évolution récente du marché foncier réduira massivement et à court terme ce pourcentage et entraînera nécessairement des mutations socio-politiques. Je prie dès lors le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1. Quelle place accorde-t-il actuellement à la généralisation de l'accès à la propriété?
2. Quelles mesures d'accompagnement doit-on prendre pour promouvoir efficacement l'accès à la propriété?
3. Peut-on envisager des mesures fiscales en vue d'éloigner les capitaux de la LPP des marchés foncier et immobilier?
4. Le remboursement anticipé d'emprunts fédéraux pour un montant d'environ un milliard de francs ne risque-t-il pas de «jeter de l'huile sur le feu»?
5. Quelles sont les orientations dans la révision de la loi sur l'aménagement du territoire susceptibles de freiner la raréfac- tion des terrains négociables? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
1. Der Bundesrat misst einer breiten Eigentumsstreuung hohe Bedeutung zu, und dies vorab aus zwei Gründen: Zum einen vermag Grundeigentum das Bedürfnis des einzelnen Men- schen nach Individualsphäre und Sicherheit in zentralen Le- bensbereichen zu befriedigen. Kaum ein anderes materielles Gut vermittelt diese Lebensqualitäten so direkt wie Grundei- gentum. Zum ändern ist die Eigentumsstreuung von Bedeu- tung für den Bestand der heute geltenden Eigentumsordnung als solcher. Dem Nichteigentümer müssen reale Chancen ver- bleiben, selber Grundeigentum zu erwerben. Wo der Zugang zum Grundeigentum nur noch wenigen offen steht, ist die Ei- gentumsgarantie selbst in Gefahr. Der Bundesrat hat diesen Zusammenhang bereits 1981, in seiner Botschaft zu einem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Per- sonen im Ausland, betont (BB11981 III585,644). Der Bundes- rat betrachtet die heutige Eigentumsquote von knapp 30 Pro- zent als Grenze, die längerfristig nicht unterschritten werden sollte.
2. Massnahmen der Eigentumsförderung stossen an zwei Grenzen: Angesichts der Unvermehrbarkeit des Bodens dür- fen sie nicht zusätzlich preistreibend wirken, und sie dürfen sich nicht gegen die Raumplanung werden. Der Eigentums- förderung muss es mit anderen Worten vor allem darum ge- hen, die Stellung der natürlichen Personen am Bodenmarkt zu stärken und insbesondere ihre Erwerbschancen zu heben. Im ländlich-bäuerlichen Bereich wird man diesem Ziel mit dem neuen Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht einen Schritt näher kommen. Für den städtischen Bereich ist zu- nächst an die Mittel des Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetzes zu erinnern. Im weiteren hat der Bundesrat das Ju- stiz- und Polizeidepartement im August 1985 beauftragt, kon- krete Vorschläge zur Weiterentwicklung der privaten Eigen- tums- und Nutzungsrechte auszuarbeiten. Dabei ist vorgese- hen, auch eigentumsbildende Instrumente des Privatrechts näher zu prüfen, wie beispielsweise ein Vorkaufsrecht des Mie- ters, eine Weiterentwicklung des Modells «Locacasa», eine At- traktivitätssteigerung der Baurechtsdienstbarkeit, eine Förde- rung des genossenschaftlichen Eigentumerwerbs. Derartige Massnahmen des Privatrechts bewirken zwar keine wirtschaft- liche Eigentumsförderung; es darf aber erwartet werden, dass sie den Zugang zum Eigentum wenigstens in rechtlicher Hin- sicht erleichtern.
3. Der Interpellant geht von der Annahme aus, die Anlage der Gelder der beruflichen Vorsorge in Grundstücke sei eine we- sentliche Ursache für die Preisentwicklung auf dem Boden- und Liegenschaftsmarkt. Dieser Auffassung kann der Bundes- rat nicht zustimmen. Eine wissenschaftlich einwandfreie Verifi- kation der Behauptung, die Inflation der Bodenpreise ent- stünde infolge der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen, liegt nicht vor. Vielmehr bestehen Indizien für die Annahme, dass die Preisentwicklung auf dem Boden- und Mietmarkt im wesentlichen nicht als Folge der Anlage der Gelder der berufli- chen Vorsorge, sondern mit der grösseren Nachfrage nach dem unvermehrbaren Wirtschaftsgut Boden bzw. den höhe- ren Baukosten zu erklären ist. Zurzeit beschäftigt sich eine For- schungsgruppe im Rahmen des Nationalfondsprojekts 22 (Nutzung des Bodens in der Schweiz) mit der wissenschaft- lichen Abklärung der Zusammenhänge zwischen der Anlage der Gelder der beruflichen Vorsorge auf dem Grundstücks- markt und der diesbezüglichen Preisentwicklung. Zudem hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine inter- départementale Arbeitsgruppe eingesetzt, sie sich vor allem auch mit der Anlagetätigkeit der institutionellen Anleger auf dem Bodenmarkt beschäftigt und dem Bundesrat allenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten wird. Die Frage, ob und allenfalls welche fiskalpolitischen Eingriffe die BVG-Gelder vom Boden- und Liegenschaftsmarkt fernhal- ten, stellt sich deshalb zurzeit nicht.
4. Der Bund hat den Verfassungsauftrag, den Fehlbetrag der Bilanz abzubauen. Er darf sich nicht über seine Finanzierungs- bedürfnisse hinaus verschulden, um den Pensionskassen An- lagemöglichkeiten anzubieten. Die Nettorückzahlung von Schulden des Bundes belief sich im Jahre 1986 auf 692,1987 auf 545 und 1988 auf 1953 Millionen
21. Juni 1989 N 1005 Motion Ruckstuhl Franken. Dadurch wurde der Gesamtbetrag der an den schweizerischen Börsen kotierten Anleihen von rund 200 Milli- arden Franken nur zu einem geringen Ausmass reduziert. Nach dem Rückgang der Aktienkurse gegen Ende des vorletz- ten Jahrs erhielt zudem die Emission von Obligationen einen zusätzlichen Antrieb. Ein Zusammenhang zwischen den Rückzahlungen und dem zeitweiligen Verzicht auf die Auf- nahme neuer Anleihen des Bundes und dem Anstieg der Bo- denpreise kann ausgeschlossen werden.
5. Eigentumsförderung fällt nicht in den zentralen Aufgaben- bereich der Raumplanung. Immerhin soll die Raumplanung so ausgestattet sein, dass möglichst günstige Voraussetzun- gen für die Eigentumsförderung bestehen. In diesem Sinne hat die Expertenkommission für die Revision des Raumpla- nungsgesetzes vorgeschlagen, die «Bildung von Wohn- und Hauseigentum zum Eigenbedarf» als ein durch die Raumpla- nung zu unterstützendes Ziel in das Raumplanungsgesetz aufzunehmen. Ferner soll mit verschiedenen Massnahmen im Bereich des Nutzungsplanungs- und Erschliessungsrechts der Baulandmarkt verflüssigt werden, um den Zugang zu Wohn- und Hauseigentum zu erleichtern. Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass in den gesetzeskonform aus- geschiedenen Bauzonen genügend Bauland vorhanden ist. Eine Lockerung von Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes fällt nicht in Betracht. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen 65 Stimmen 40 Stimmen Hänggi: Wir sprechen jetzt seit Stunden über dasselbe Thema. Ich möchte mich deshalb bei meiner Interpretation zur Antwort kurz halten, weil Vieles heute schon gesagt wurde. Herr Bundesrat Koller hat in seinem Referat einleitend gesagt, wo der Zugang zum Eigentum nur noch wenigen offen stehe, sei das Eigentum selber in Gefahr. Das hat er übrigens bereits 1981 gesagt. In der Tat sinkt der Anteil der Eigentümer in unse- rem Land laufend und liegt heute schon unter 30 Prozent. Mit Wohnbauförderungsmassnahmen der öffentlichen Hand, mit Finanzierungsmodellen der Banken lassen sich die Vorstel- lungen vieler, vorab junger Menschen, je zu einem Eigenheim zu gelangen, heute nicht mehr erreichen. Es ist aber in einem freiheitlichen Staat einfach nicht zu verantworten, dass einem arbeitenden Menschen diese Chance sein Leben lang verbaut ist, nur weil Staat und Gesellschaft nicht in der Lage sind, ihm von der Mangelware Land ein wenig zu geben. Heute sind mutige, ein- und vorausgreifende Massnahmen nötig; denn wenn das Grundeigentum auch in Zukunft über- haupt Bestand haben soll, muss etwas getan werden. Ich sehe in der Antwort zu meiner Interpellation leider keine bis wenige Ansatzpunkte, die mich dazu ermuntern. Zahlreiche ausländi- sche Staaten, und darunter selbst solche, welche zwei Welt- kriege erlitten haben, weisen heute Eigentumsquoten von über 50 Prozent aus. Die Zeit muss nun endlich vorbei sein, wo man sich hinter Kommissionen und Studiengruppen verschanzt. Jetzt braucht es weniger wissenschaftliche Abhandlungen, es braucht Ta- ten, und genau diese Taten sehe ich nicht in der Antwort zu meiner Interpellation. Das ist auch der Grund, Herr Bundesrat, weshalb ich mit der Antwort nicht zufrieden bin. Ich habe viel- mehr den Eindruck, wenn ich die Antwort lese, dass sich der Bundesrat hinter juristischen Vorbehalten und hinter einge- setzten Spezialkommissionen etwas versteckt. Ein paar Bemerkungen zu den Antworten. Zu Frage 1. Da stellt der Bundesrat fest, dass die heutige Ei- gentumsquote bei 30 Prozent liegt und dass offenbar das Ziel darin liegt, dass diese Quote nicht unterschritten werden soll. Aber ich frage Sie: Ist denn das ein Ziel, dass in der Schweiz nur jeder Dritte Eigentum besitzt? Hier hätte ich wirklich etwas Vorausgreifenderes erwartet und als Zielformulierung diese Eigentumsquote doch höher ansetzen wollen. Bei der Frage 2 geht aus der Antwort hervor, dass das Depar- tement bereits seit 1985 beauftragt ist, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des privaten Eigentums und der Nut- zungsrechte auszuarbeiten. Jetzt haben wir 1989, und wo sind die Vorschläge? Bei einem Problem von so grosser staatspoli- tischer Bedeutung meine ich, dass es wirklich möglich sein müsste, innerhalb von vier Jahren etwas auf den Tisch zu brin- gen; vor allem in den ersten drei Jahren ist offensichtlich nichts getan worden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch einen für mich unverständlichen Bundesgerichtsentscheid, wonach Ver- käufe nicht mehr publiziert werden dürfen, wird solchen Verkäufen buchstäblich noch mit staatlicher Tarnung nach- geholfen. Diese unverständliche Abschaffung der Publikation erscheint dem Bürger wie eine Ermunterung zu Geschäften, die das Licht scheuen. Bei Frage 3 weist der Bundesrat darauf hin, dass keine wissen- schaftlich einwandfreie Verifikation vorliege, die einen Zusam- menhang zwischen Inflation, also Steigerung der Boden- preise, und der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen sieht. Braucht es denn da noch wissenschaftliche Abhandlungen, um etwas zu beurteilen, das so offensichtlich ist? Schliesslich, bei den letzten Fragen 4 und 5, werden gerade 23 Zeilen für die Antwort aufgebracht. Ich meine, dass das et- was zu wenig ist. Deshalb erkläre ich mich nicht befriedigt von der Antwort des Bundesrates. Bundesrat Koller: Herr Hänggi ist mit der Antwort des Bundes- rates nicht zufrieden. Ich möchte doch in bezug auf die erste Frage betonen, dass der Bundesrat klar sagt: Auch künftig müssen dem Nichteigentümer «reale Chancen verbleiben, selber Grundeigentum zu erwerben». Wir haben ja vorhin lange Debatten geführt und nach Mitteln gesucht, und ich habe Ihnen auch solche genannt, die wir kurz-, mittel- und langfristig zu ergreifen gedenken, um dieses Ziel noch besser zu erreichen. Zu Punkt 2 möchte ich doch zum Schutz meiner Vorgängerin in diesem Amt sagen: Wir haben Ihnen immerhin ein neues bäuerliches Bodenrecht unterbreitet. Wenigstens im bäuerli- chen Bodenrecht bringt dieses neue Bundesgesetz eine klare Besserstellung des Selbstbewirtschafters im Zugang zu eige- nem Grundeigentum. Man darf also nicht dem Bundesrat ge- nerell Untätigkeit vorwerfen. Im nichtlandwirtschaftlichen Be- reich habe ich Ihnen ja soeben dieses Sofortmassnahmen- paket angekündigt. Auch im Bereich der Eigentumsförderung hat der Bundesrat Massnahmen in Aussicht genommen. Ich werde wahrschein- lich darauf im Rahmen der Beantwortung der Motion von Herrn Müller-Aargau noch kurz zu sprechen kommen. #ST# 89.414 Motion Ruckstuhl Bauten ausserhalb der Bauzonen. Ausnahmeregelung Constructions hors des zones à bâtir. Régime des dérogations Wortlaut der Motion vom 16. März 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Ergän- zung des Artikels 24 des Raumplanungsgesetzes in folgen- dem Sinne vorzulegen: Die Aenderung des Zwecks von Bauten oder Anlagen und die damit verbundenen baulichen Massnahmen können ferner bewilligt werden, wenn
a. die ursprüngliche Zweckbestimmung dahingefallen ist;
b. mit der Zweckänderung die Wohnbedürfnisse der ortsan- sässigen Bevölkerung befriedigt werden können;
c. die Versorgung und Entsorgung sichergestellt und die Bau-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hänggi Massnahmen gegen die Inflation der Bodenpreise Interpellation Hänggi Hausse des prix des terrains In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.800 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1989 - 15:00 Date Data Seite 1004-1005 Page Pagina Ref. No 20 017 447 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.