Erwägungen (3 Absätze)
E. 16 décembre 1988
Andererseits soll der Bund alle öffentlichen Transportunter-
nehmungen, welche im Regional- und insbesondere im
Agglomerationsverkehr gleichartige Leistungen erbringen,
gleichbehandeln. Diese Forderung läuft darauf hinaus, dass
der konzessionierte Regional- und Agglomerationsverkehr
inklusive städtische Verkehrsbetriebe und PTT-Automobil-
dienste vermehrt bzw. neu in den Genuss von Bundesbeiträ-
gen kommen soll.
2. Gemäss Bundesverfassung ist das Strassenwesen, also
der Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassen, im allgemei-
nen Sache der Kantone und Gemeinden. Einzig die Natio-
nalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kan-
tonen. An die Aufwendungen, die die Kantone für ihr Stras-
senwesen haben, erhalten sie vom Bund gemäss Bundes-
verfassung und Treibstoffzollgesetz (TZG) neben verschie-
denen werkgebundenen Beiträgen auch allgemeine, d. h.
nicht an die Errichtung oder den Unterhalt bestimmter
Werke gebundene Beiträge an die Strassenlasten und für
den Finanzausgleich im Strassenwesen.
Dabei stehen
bedeutende Beträge im Spiel. Im Jahre 1986 erhielten die
Kantone unter diesen Titeln gesamthaft 403 Millionen Fran-
ken und im Jahre 1987 411 Millionen Franken ausbezahlt.
Die Betreffnisse werden ihnen nach einem im TZG und in
der Verordnung über die nicht werkgebundenen Treibstoff-
zollanteile niedergelegten Verteilschlüssel zugeteilt. Wie die
Kantone diese Beträge für ihre eigenen Bedürfnisse und auf
die Gemeinden aufteilen, richtet sich nach dem kantonalen
Recht. Nach Artikel 4 Absatz 5 des TZG wird der Anteil am
Treibstoffzollertrag für Beiträge an die Kosten der dem
Motorfahrzeug geöffneten Strassen und den Finanzaus-
gleich für jeweils vier Jahre festgelegt; er beträgt minde-
stens 12 Prozent der für den Strassenverkehr bestimmten
Treibstoffzölle. Die Festlegung erfolgt im Rahmen des
Finanzplans. Zurzeit werden den Kantonen über das gesetz-
liche Minimum von 12 Prozent hinaus 150 Millionen Fran-
ken jährlich ausbezahlt. Dieser Betrag kann so lange ausge-
richtet werden, als die aus den zweckgebundenen Treib-
stoffzollerträgen gespiesene Rückstellung Strassenverkehr
abzubauen ist. Fällt die Rückstellung unter den Stand einer
angemessenen Ausgleichsreserve, müssen entweder die
Strassenverkehrsausgaben gesenkt oder der Treibstoffzoll-
zuschlag erhöht werden. Dabei wird die Kostenunterdek-
kung bei den Gemeindestrassen mitzuberücksichtigen sein.
Indessen kann der Bund den Kantonen nicht vorschreiben,
die nicht werkgebundenen Beiträge an die Gemeinden wei-
terzugeben. Er würde damit gegen das föderalistische Prin-
zip der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ver-
stossen.
3. Was die Gleichbehandlung der öffentlichen Transportun-
ternehmen des Regional- und Agglomerationsverkehrs
betrifft, so wurde vom Bundesrat verschiedentlich versucht,
eine Gleichbehandlung der SBB und der KTU im Regional-
verkehr zu erzielen. Das hätte aber vorausgesetzt, dass sich
die Kantone auch an der Abgeltung des SBB-Regionalver-
kehrs beteiligt hätten. Durch die Mehrleistungen des Bun-
des im Zusammenhang mit der Neuregelung der Zweckbin-
dung bei den Treibstoffzöllen hätten die Mehraufwendun-
gen der Kantone für den regionalen öffentlichen Verkehr
ausgeglichen werden können. Indessen scheiterte diese
Lösung am Widerstand der Kantone. Der Bundesrat ist
jedoch weiterhin bereit, eine derartige Gleichbehandlung zu
prüfen. In diesem Sinne hat er bereits mit der Botschaft vom
E. 18 November 1987 über die Aenderung des Eisenbahnge- setzes eine Angleichung der Abgeltung der gemeinschaftli- chen Leistungen der konzessionierten Transportunterneh- mungen an die für die SBB geltende Ordnung beantragt.
4. Der Bundesrat prüft die unter Ziffer 2 und 3 angesproche- nen Bereiche nicht zuletzt auch im Lichte der abgelehnten Vorlage über die Koordinierte Verkehrspolitik (KVP) einer- seits und der jetzt in Ausführung befindlichen «Bahn 2000» andererseits. Er hat Verständnis für die Stossrichtung der Motion. In Frage stehen Aenderungen des Treibstoffzollgesetzes und des Eisenbahngesetzes sowie der entsprechenden Ver- ordnungen. Sie sind im Gesamtzusammenhang der anste- henden Verkehrsprobleme im Sinne einer längorfristigen koordinierten Politik zu beurteilen. Sollten sich gesetzliche Aenderungen aufdrängen, wird der Bundesrat die nötige Vorlage wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode den eidgenössischen Räten unterbreiten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion ahi Postulat entgegenzunehmen. Die Ueberweisung als Pos'iulat wird bestritten durch Herrn Dreher. Damit ist Diskussion be- schlossen. Verschoben - Renvoyé #ST# 88.471 Motion Martin Paul-René Oeffentlicher Verkehr in Agglomerationen. Bundeshilfe Développement des transports publics d'agglomération. Soutien de la Confédération Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein Konzept für die Unterstützung von Projekten zum Ausbau des öffentlichen Agglomerationsverkehrs durch den Bund vorzulegen, das sich auf die bestehenden Verfausungsbe- stimmungen stützt. Texte de la motion du 13 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée fédérale un concept de soutien par la Confédération des projets de développement des transports publics dits d'ag- glomération dans le cadre des dispositions constitution- nelles existantes. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Aregger, Béguelin, Bonvin, Brélaz, Cavadini, Cevey, Darbellay, Ducret, Etique, Fehr, Frey Claude, Friderici, Jeanprêtre, Kohler, Loretan, Maître, Martin Jacques, Matthey, Meizoz, Mühlemann, Nabholz, Perey, Petitpierre, Rebeaud, Ruffy, Savary-Vaud, Schmidhalter, Spoerry (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le peuple et les cantons suisses viennent de rejetor le projet de politique coordonnée des transports. Ce refus prive la Confédération d'intervenir dans plusieurs secteurs de l'acti- vité de nos transports publics et il convient d'examiner comment les problèmes posés pourront être résolus par d'autres voies et moyens. Un problème d'importance majeure concerne les transports publics d'agglomération. Les transports puolics des grandes villes véhiculent chaque année, sur de courtes distances, 755 millions de voyageurs. Les CFF, à titre de comparaison, en transportent 230 millions, sur du plus lon- gues distances, il est vrai. Le rôle fondamental des trans- ports publics d'agglomération n'est plus à démontrer: il s'accentue avec les problèmes posés par la pollution et le bruit de la circulation privée. De plus, ces transports joueront un rôle toujours plus déter- minant pour l'usage de nos CFF eux-mêmes. C'est par les transports d'agglomération que la clientèle la plus nom- breuse se rendra vers les gares, qu'elle vienne de l'intérieur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scheidegger Agglomerationsverkehrspolitik Motion Scheidegger Trafic dans les agglomérations In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.304 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1988 - 08:00 Date Data Seite 1915-1916 Page Pagina Ref. No
E. 20 016 953 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
16. Dezember 1988 N 1915 Motion Scheidegger sen fernzuhalten und im kombinierten Verkehr auf der Schiene durch unser Land zu führen. Im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft über den Transitverkehr wurden die SBB und die BLS beauftragt darzulegen, welche Angebotsverbesserungen im Hucke- packverkehr bis zur Inbetriebnahme einer neuen Eisenbahn- Alpentransversale noch möglich sind. Gegenstand der Untersuchungen ist auch die Schaffung eines Vier-Meter- Huckepackkorridors, damit alle Strassenfahrzeuge mit den in der EG üblichen Abmessungen zum Transport angenom- men werden können. Eine erste Beurteilung der Untersuchungen zeigt, dass ein Vier-Meter-Huckepackkorridor grundsätzlich sowohl auf der Gotthard- als auch auf der Lötschberg/Simplon-Achse und auf der Umfahrungsroute via Jura-Südfuss-Lausanne-St- Maurice-Brig realisierbar ist. Die Gotthardbahn weist heute zwar von den schweizeri- schen Transitachsen das günstigste Lichtraumprofil auf. Dessen Ausweitung für den Huckepacktransport von 4 m hohen Strassenfahrzeugen wäre aber mit grossen bautech- nischen und bahnbetrieblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie wäre auch erst nach langer Bauzeit mit entsprechend hohem Aufwand möglich. Für einen Vier-Meter-Huckepackkorridor stehen damit die Linienführung durch den Lötschberg und die Umfahrungs- route via St. Maurice im Vordergrund. Die Umfahrungsroute erfordert im Vergleich zu jener durch den Lötschberg einen geringeren Bauaufwand für die Profilausweitung. Die Fahr- zeit der Huckepackzüge wäre aber erheblich länger. Bei beiden Varianten müssen die Verlade- und Entladeanla- gen wegen der zu engen Tunnel auf der Simplon-Südrampe in Iselle gebaut werden. Auf der italienischen Strecke zwi- schen Iselle und Domodossola könnten im Huckepackver- kehr nur 3.50 m hohe Strassenfahrzeuge zugelassen werden. Die technisch-betrieblichen Abklärungen für einen Vier- Meter-Huckepackkorridor sind noch nicht abgeschlossen. Auf internationaler Ebene ist auch die Frage zu klären, ob ein solches Angebot von den Nachbarländern angenommen wird. Vor allem Italien ist da angesprochen, da der Hucke- pack-Terminal Iselle auf seinem Territorium zu stehen käme. Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen für einen Vier-Meter-Huckepackkorridor zwischen unserer Nord- grenze und Italien so rasch als möglich bereitstellen. Die vom Motionär geforderte Huckepackverbindung Vallor- be(Genf)-Simplon-ltalien hält er aber nicht für zweckmäs- sig. Aus diesen Regionen besteht kaum Nachfrage für den Bahntransport von Strassenfahrzeugen, da für den Verkehr zwischen Frankreich und Italien zwei direkte Autobahnen (Mont Blanc und Fréjus) zur Verfügung stehen. Abschliessend kann folgendes festgehalten werden: Der Bundesrat ist mit der Zielrichtung der Motion, im Nord- Süd-Verkehr für den Huckepacktransport von 4 m hohen Strassenfahrzeugen einen Korridor zu schaffen, grundsätz- lich einverstanden. Er kann die Motion aber wegen ihrer konkreten Begehren nicht annehmen. Für einen Entscheid sind noch weitere Abklärungen nötig. Der Bundesrat muss sich, namentlich auch für die Gespräche auf internationaler Ebene, den nötigen Handlungsspielraum wahren. Er bean- tragt deshalb Umwandlung der Motion in ein Postulat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 88.304 Motion Scheidegger Agglomerationsverkehrspolitik Trafic dans les agglomérations Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, wonach den Kantonen genü- gend Treibstoffzollerträge zuzuweisen sind, dass namhafte Beiträge auch an den Bau und Unterhalt von Gemeinde- strassen geleistet werden können. Im weiteren sollen im Regionalverkehr, und dabei insbesondere auch im Agglo- merationsverkehr, alle öffentlichen Transportunternehmun- gen, die gleichartige Leistungen erbringen, seitens des Bun- des gleichbehandelt werden. Texte de la motion du 29 février 1988 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet prévoyant qu'une part suffisante des recettes obtenues par la perception des droits de douane sur les carburants soit versée aux cantons, afin de permettre de subventionner convenablement la construction et l'entre- tien des routes communales aussi. En outre, toutes les entreprises assurant les transports publics sur le plan régional, dans les agglomérations notam- ment, doivent être traitées de façon identique par la Confé- dération si elles offrent des prestations équivalentes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Butti ker, Cevey, Eggen- berg-Thun, Fehr, Frey Claude, Kohler, Loretan, Martin Paul- René, Perey, Petitpierre, Pidoux, Savary-Vaud, Segond, Wanner i (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Erstmals in der Geschichte der schweizerischen Verkehrs- politik dürfte es vorgekommen sein, dass sich Vertreter des Bundes, des Kantons, der Region und der Kernstadt zusam- mengefunden haben, um Lösungsmöglichkeiten für eines der grössten Sorgenkinder unseres Landes - den Agglome- rationsverkehr - zu erarbeiten. Dies geschah unter Beach- tung der Anliegen einer Gesamtverkehrspolitik und dabei speziell jener des Regionalverkehrs: Die Agglomerationsverkehrsstudie Bern (eine Pilotstudie zur Verkehrspolitik in den Agglomerationen) wurde der Oef- fentlichkeitam 15. Januar 1988 vorgestellt. Der Bericht zeigt einmal mehr deutlich, dass Lösungen des Agglomerations- verkehrs nicht nur von den Agglomerationen selbst getrof- fen werden können. Es braucht Neuregelungen dieses Pro- blems mit massgeblicher Mithilfe des Bundes, die aber auch den im ländlichen Raum gelegenen Städten und ihrem Hinterland zugute kommen. Dabei soll der öffentliche Ver- kehr unabhängig von der Art der Transportunternehmung unterstützt werden. Im weiteren sollen die auf Gemeinde- strassen «erwirtschafteten» Treibstoffzollerträge diesen Strassen in vermehrtem Masse zugeführt werden. In den Agglomerationen erwachsen dem Bund Treibstoffzoller- träge, die weit über das hinausgehen, was er selbst für Strassen ausgibt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. November 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1988
1. Die Motion beinhaltet zwei verschiedene Forderungen, welche in der Folge separat behandelt werden: Einerseits wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, wonach den Kantonen genügend Treibstoff- zollerträge zuzuweisen seien, damit diese namhafte Bei- träge an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen leisten können.
Motion Martin Paul-René 1916 N 16 décembre 1988 Andererseits soll der Bund alle öffentlichen Transportunter- nehmungen, welche im Regional- und insbesondere im Agglomerationsverkehr gleichartige Leistungen erbringen, gleichbehandeln. Diese Forderung läuft darauf hinaus, dass der konzessionierte Regional- und Agglomerationsverkehr inklusive städtische Verkehrsbetriebe und PTT-Automobil- dienste vermehrt bzw. neu in den Genuss von Bundesbeiträ- gen kommen soll.
2. Gemäss Bundesverfassung ist das Strassenwesen, also der Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassen, im allgemei- nen Sache der Kantone und Gemeinden. Einzig die Natio- nalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kan- tonen. An die Aufwendungen, die die Kantone für ihr Stras- senwesen haben, erhalten sie vom Bund gemäss Bundes- verfassung und Treibstoffzollgesetz (TZG) neben verschie- denen werkgebundenen Beiträgen auch allgemeine, d. h. nicht an die Errichtung oder den Unterhalt bestimmter Werke gebundene Beiträge an die Strassenlasten und für den Finanzausgleich im Strassenwesen. Dabei stehen bedeutende Beträge im Spiel. Im Jahre 1986 erhielten die Kantone unter diesen Titeln gesamthaft 403 Millionen Fran- ken und im Jahre 1987 411 Millionen Franken ausbezahlt. Die Betreffnisse werden ihnen nach einem im TZG und in der Verordnung über die nicht werkgebundenen Treibstoff- zollanteile niedergelegten Verteilschlüssel zugeteilt. Wie die Kantone diese Beträge für ihre eigenen Bedürfnisse und auf die Gemeinden aufteilen, richtet sich nach dem kantonalen Recht. Nach Artikel 4 Absatz 5 des TZG wird der Anteil am Treibstoffzollertrag für Beiträge an die Kosten der dem Motorfahrzeug geöffneten Strassen und den Finanzaus- gleich für jeweils vier Jahre festgelegt; er beträgt minde- stens 12 Prozent der für den Strassenverkehr bestimmten Treibstoffzölle. Die Festlegung erfolgt im Rahmen des Finanzplans. Zurzeit werden den Kantonen über das gesetz- liche Minimum von 12 Prozent hinaus 150 Millionen Fran- ken jährlich ausbezahlt. Dieser Betrag kann so lange ausge- richtet werden, als die aus den zweckgebundenen Treib- stoffzollerträgen gespiesene Rückstellung Strassenverkehr abzubauen ist. Fällt die Rückstellung unter den Stand einer angemessenen Ausgleichsreserve, müssen entweder die Strassenverkehrsausgaben gesenkt oder der Treibstoffzoll- zuschlag erhöht werden. Dabei wird die Kostenunterdek- kung bei den Gemeindestrassen mitzuberücksichtigen sein. Indessen kann der Bund den Kantonen nicht vorschreiben, die nicht werkgebundenen Beiträge an die Gemeinden wei- terzugeben. Er würde damit gegen das föderalistische Prin- zip der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ver- stossen.
3. Was die Gleichbehandlung der öffentlichen Transportun- ternehmen des Regional- und Agglomerationsverkehrs betrifft, so wurde vom Bundesrat verschiedentlich versucht, eine Gleichbehandlung der SBB und der KTU im Regional- verkehr zu erzielen. Das hätte aber vorausgesetzt, dass sich die Kantone auch an der Abgeltung des SBB-Regionalver- kehrs beteiligt hätten. Durch die Mehrleistungen des Bun- des im Zusammenhang mit der Neuregelung der Zweckbin- dung bei den Treibstoffzöllen hätten die Mehraufwendun- gen der Kantone für den regionalen öffentlichen Verkehr ausgeglichen werden können. Indessen scheiterte diese Lösung am Widerstand der Kantone. Der Bundesrat ist jedoch weiterhin bereit, eine derartige Gleichbehandlung zu prüfen. In diesem Sinne hat er bereits mit der Botschaft vom
18. November 1987 über die Aenderung des Eisenbahnge- setzes eine Angleichung der Abgeltung der gemeinschaftli- chen Leistungen der konzessionierten Transportunterneh- mungen an die für die SBB geltende Ordnung beantragt.
4. Der Bundesrat prüft die unter Ziffer 2 und 3 angesproche- nen Bereiche nicht zuletzt auch im Lichte der abgelehnten Vorlage über die Koordinierte Verkehrspolitik (KVP) einer- seits und der jetzt in Ausführung befindlichen «Bahn 2000» andererseits. Er hat Verständnis für die Stossrichtung der Motion. In Frage stehen Aenderungen des Treibstoffzollgesetzes und des Eisenbahngesetzes sowie der entsprechenden Ver- ordnungen. Sie sind im Gesamtzusammenhang der anste- henden Verkehrsprobleme im Sinne einer längorfristigen koordinierten Politik zu beurteilen. Sollten sich gesetzliche Aenderungen aufdrängen, wird der Bundesrat die nötige Vorlage wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode den eidgenössischen Räten unterbreiten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion ahi Postulat entgegenzunehmen. Die Ueberweisung als Pos'iulat wird bestritten durch Herrn Dreher. Damit ist Diskussion be- schlossen. Verschoben - Renvoyé #ST# 88.471 Motion Martin Paul-René Oeffentlicher Verkehr in Agglomerationen. Bundeshilfe Développement des transports publics d'agglomération. Soutien de la Confédération Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein Konzept für die Unterstützung von Projekten zum Ausbau des öffentlichen Agglomerationsverkehrs durch den Bund vorzulegen, das sich auf die bestehenden Verfausungsbe- stimmungen stützt. Texte de la motion du 13 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée fédérale un concept de soutien par la Confédération des projets de développement des transports publics dits d'ag- glomération dans le cadre des dispositions constitution- nelles existantes. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Aregger, Béguelin, Bonvin, Brélaz, Cavadini, Cevey, Darbellay, Ducret, Etique, Fehr, Frey Claude, Friderici, Jeanprêtre, Kohler, Loretan, Maître, Martin Jacques, Matthey, Meizoz, Mühlemann, Nabholz, Perey, Petitpierre, Rebeaud, Ruffy, Savary-Vaud, Schmidhalter, Spoerry (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le peuple et les cantons suisses viennent de rejetor le projet de politique coordonnée des transports. Ce refus prive la Confédération d'intervenir dans plusieurs secteurs de l'acti- vité de nos transports publics et il convient d'examiner comment les problèmes posés pourront être résolus par d'autres voies et moyens. Un problème d'importance majeure concerne les transports publics d'agglomération. Les transports puolics des grandes villes véhiculent chaque année, sur de courtes distances, 755 millions de voyageurs. Les CFF, à titre de comparaison, en transportent 230 millions, sur du plus lon- gues distances, il est vrai. Le rôle fondamental des trans- ports publics d'agglomération n'est plus à démontrer: il s'accentue avec les problèmes posés par la pollution et le bruit de la circulation privée. De plus, ces transports joueront un rôle toujours plus déter- minant pour l'usage de nos CFF eux-mêmes. C'est par les transports d'agglomération que la clientèle la plus nom- breuse se rendra vers les gares, qu'elle vienne de l'intérieur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scheidegger Agglomerationsverkehrspolitik Motion Scheidegger Trafic dans les agglomérations In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.304 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1988 - 08:00 Date Data Seite 1915-1916 Page Pagina Ref. No 20 016 953 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.