Erwägungen (2 Absätze)
E. 11 März 1987
97
Motion Schmid
Bundesrat Stich: Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des
Energiesparens durchaus bewusst. Er selber hat bereits
verschiedentlich versucht, Vorstösse zu unternehmen, um
auch mit marktwirtschaftlichen Mitteln einen gewissen
Erfolg zu erreichen. Es stellen sich aber verschiedene
Schwierigkeiten ein.
Ein erster Punkt: Nach den Bestimmungen des Warenum-
satzsteuerrechtes können selbst die als Grossisten steuer-
pflichtigen Unternehmen Anlage- oder Investitionsgüter
sowie Betriebsmittel nur mit der Warenumsatzsteuer bela-
stet einführen oder beziehen. Zum Kreis solcherart belaste-
ter Güter und Waren zählen Investitionen jeglicher Art, somit
auch solche, die der Einsparung von Energie dienen. Bereits
in den siebziger Jahren wurden Bestrebungen unternom-
men, um den der geltenden Grossisten-Warenumsatzsteuer
anhaftenden Mangel der Investitionsbesteuerung zu beseiti-
gen. Dieses Vorhaben, das im Rahmen der Umgestaltung
der Grossisten-Warenumsatzsteuer in eine Umsatzsteuer
mit Vorsteuerabzug-der sogenannten Mehrwertsteuer-zu
verwirklichen versucht wurde, scheiterte indessen sowohl in
der Volksabstimmung vom 12. Juni 1977 als auch im Urnen-
gang vom 20. Mai 1979.
Mit einer am 16. März 1981 vom Nationalrat und am 3. Juni
1981 vom Ständerat überwiesenen Motion wurde der Bun-
desrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Revision
der Umsatzbesteuerung vorzulegen, womit die strukturellen
Unebenheiten des geltenden Rechtes bereinigt und die
nachteiligen Folgen für den Wettbewerb der schweizeri-
schen Wirtschaft gemildert werden sollten.
Die gestützt auf diese Motion vom Eidgenössischen Finanz-
departement eingesetzte Studienkommission erstattete am
19. Januar 1983 ihren Bericht zur Revision der Umsatzbe-
steuerung. Entsprechend dem Anliegen der vorhin erwähn-
ten Motion bildete die Beseitigung der auch als Taxe occulte
bezeichneten Folge der Besteuerung von Investionen und
Betriebsmitteln vordringliches Revisionsziel und Kernstück
der von der Studienkommission vorgeschlagenen Mass-
nahmen.
Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens,
das zum Schlussbericht der Studienkommission für die
Revision der Umsatzbesteuerung vom 19. Januar 1983
durchgeführt worden war, musste der Bundesrat jedoch
zum Schluss gelangen, dass die von der Studienkommis-
sion vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen insgesamt
keine Gewähr dafür bieten könnten, den Ausgleich der
durch die Eliminierung der Taxe occulte bewirkten Steuer-
ausfälle sicherzustellen. Dies bewog den Bundesrat in sei-
ner Sitzung vom 3. Dezember 1984, das Geschäft mit dem
Auftrag, weitere Modelle für eine Reform der Warenumsatz-
steuer zu prüfen, an das eidgenössische Finanzdepartement
zurückzuweisen.
Verschiedene Motionen der eidgenössischen Räte verlan-
gen, dass die Ausschaltung der Taxe occulte wesentliches
Ziel der Bestrebungen für eine Reform der schweizerischen
Umsatzbesteuerung zu sein habe. Wird dieses Ziel erreicht,
so lässt sich damit - jedenfalls in einem bestimmten
Umfange (nämlich für die Grossisten der Warenumsatz-
steuer, für die anderen nicht) - auch die Massnahme ver-
wirklichen, welche in der vorliegenden Motion angeregt
wird. Allerdings kann im Rahmen einer modernen Umsatz-
besteuerung eine steuerliche Freistellung von Investitionen
und Betriebsmitteln nur soweit in Betracht kommen, als
solche Güter von steuerpflichtigen Unternehmen für die
Ausführung von der Steuer unterliegenden Umsätzen ver-
wendet werden. Eine weiterreichende Steuerbefreiung von
Investitionen, insbesondere von Anlagegütern, die an nicht
der Steuerpflicht unterstellte Unternehmen oder an Private
geliefert werden, stände mit einer systemgerechten Ausge-
staltung der Umsatzsteuer nicht im Einklang. Eine auf die
steuerpflichtigen Unternehmen beschränkte Steuerentla-
stung der Produktionsmittel (Investitionen und Betriebsmit-
tel) entspricht daher auch den ausländischen Umsatzsteuer-
ordnungen, welche das Mehrwertsteuersystem kennen.
Die Studienkommission für die Revision der Umsatzbe-
steuerung hat in ihrem Schlussbericht vom 19. Januar 1983
ebenfalls eine solche Lösung vorgeschlagen. An einer
Steuerbefreiung der Investitionen und Betriebsmittel im
erwähnten Umfang wird deshalb auch bei der Ausarbeitung
weiterer Modelle für die Reform der Warenumsatzsteuer
festzuhalten sein.
Ich muss nochmals darauf hinweisen, dass die Steuerbefrei-
ung im Rahmen der Warenumsatzsteuer natürlich immer
nur die Grossisten betrifft. Wenn man ausserfiskalische
Zwecke verfolgen möchte, ist das also ein ungeeignetes
System.
Ein zweiter Punkt: Die Warenkategorien Gas, Elektrizität
und Brennstoffe bilden Bestandteil der in Artikel 14 Absatz 1
Buchstabe b des Warenumsatzsteuer-Beschlusses enthalte-
nen Liste der generell steuerbefreiten Waren. Auf dieser
Freiliste figurieren vornehmlich Güter, die für den täglichen
Bedarf unerlässlich sind. Deren Befreiung von der Steuer
beruht daher vorab auf sozialpolitischen Erwägungen.
Gewiss ist einzuräumen, dass sich das Problem der steuerli-
chen Vorzugsbehandlung dieser Energieträger in der heuti-
gen Zeit, in der es sich noch viel mehr als früher darum
handelt, mit der Energie sparsam umzugehen, etwas anders
stellt.
Der Bundesrat hat bereits im Jahre 1980 dem Parlament
vorgeschlagen, die von der Steuer befreiten Umsätze der
erwähnten Energieträger von der Freiliste zu streichen. Die-
ses Vorhaben scheiterte jedoch, weil beide Räte beschlos-
sen, auf jene Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten.
Wenn man für die Energieträger also die Belastung mit der
Warenumsatzsteuer wählt, so trifft diese Steuer natürlich
nur die Leute, die nicht Grossisten sind, d. h. die Konsumen-
ten und die Unternehmen, die nicht als Grossisten eingetra-
gen sind. Deshalb ist ein solches System vom Ziel her,
Einsparungen im Energieverbrauch zu erreichen, nicht ge-
eignet.
Gescheitert ist aber auch die Heizölzollvorlage. Vielleicht
glauben Sie heute, dass der Bundesrat dort nicht einfach die
Bundeskasse füllen wollte, sondern dass er in dieser Hin-
sicht tatsächlich ein Zeichen im Sinn des Motionärs setzen
wollte.
Im Rahmen der Ausarbeitung eines neuen Energieartikels in
der Bundesverfassung, Artikel 24octies, steht zur Diskus-
sion, ob der Bund die Kompetenz erhalten soll, eine wirkli-
che Energieabgabe zu erheben. Aus diesen Erwägungen
heraus beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln, und ist bereit, das Postulat entge-
genzunehmen.
Schmid: Ich danke Herrn Bundesrat Stich für seine Antwort,
muss aber ehrlicherweise sagen, dass ich in zwei Punkten
nicht befriedigt bin. Er kann dieser Motion aus steuersyste-
matischen Gründen, wie ich bemerkte, nicht sehr viel abge-
winnen. Das eine Argument lautete, eine Steuerbefreiung,
die an Nichtgrossisten weitergegeben werde, sei aus steuer-
systematischen Gründen nicht möglich, das andere Argu-
ment bestand in der Argumentation der Freiliste, die prak-
tisch nur aus sozialpolitischen Gründen konzipiert sei. Ich
bin etwas enttäuscht über diese Antwort. Ich bin nach wie
vor der Auffassung, das Steuerrecht sei eine Möglichkeit zur
Schaffung marktkonformer Anreize. Wenn dem so ist, soll-
ten Gründe der Systematik meines Erachtens vor überge-
ordneten Ueberlegungen zurücktreten. Die Frage, ob eine
Weitergabe von Steuerbefreiungen an Grossisten im Rah-
men der Wust möglich ist, ist eine dogmatische Frage, die
aber durchaus lösbar wäre. Im Bereich von Artikel 14 wäre
es meiner Auffassung nach durchaus möglich, die Freiliste
aus Umweltschutzgründen zu erweitern und damit meinem
Anliegen entgegenzukommen. Ich gebe mich über den Aus-
gang der Abstimmung keiner Illusion hin. Ich halte an mei-
ner Motion fest.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion
Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
E. 13 Stimmen 2 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Schmid Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Motion Schmid Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.184 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1987 - 09:30 Date Data Seite 96-97 Page Pagina Ref. No 20 015 375 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Motion Schmid 96 11 mars 1987 Wir haben zwei Anträge, einen der Mehrheit und einen der Minderheit, der - wie das der Kommissionspräsident formu- liert hat -- als Motion zu bezeichnen ist. Abstimmung -• Vote Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 8 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national Abschreibung - Classement Präsident: Es wird beantragt, das Postulat 81.904 abzu- schreiben. Wird dem opponiert? - Das ist nicht der Fall, so beschlossen. #ST# 86.184 Motion Schmid Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements Wonlaut der Motion vom 17: Dezember 1986 Paradoxerweise sind zur Zeit energiesparende Investitionen (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela- stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie- sparenden Investitionen in der Schweiz. Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung der Wust, Investitionen, die nachweislich der Einsparung von Energie dienen, von der Wust zu befreien. Texte de la motion du 17 décembre 1986 Paradoxalement, les investissements permettant de faire des économies d'énergie (p.ex. travaux d'isolation, installa- tions utilisant l'énergie solaire, etc.) sont actuellement grevés de l'ICHA, alors que le gaz, l'électricité et les combus- tibles ne le sont pas. Cela est contraire à l'encouragement d'investissements visant à économiser l'énergie en Suisse. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une modification des dispositions relatives à l'ICHA de façon à ce que soient exonérés de cet impôt les investissements dont on peut prouver qu'ils servent à économiser l'énergie. Schmid: In seinem Bericht zum Luftreinhaltekonzept vom
10. September 1986 beschreibt der Bundesrat in vier Grup- pen gegliederte Massnahmen zur Herabsetzung der Schad- stoffemissionen. In einer Gruppe A werden zehn Massnahmen aufgezählt, die der Bundesrat möglichst rasch zu verwirklichen gedenkt. Zwei dieser Massnahmen werden genau von der Motion bezeichnet.
1. Der Wärmeschutz der Gebäude, die Dimensionierung und Ausrüstung bautechnischer Anlagen, verbrauchsabhängige Einzelwarmwasserkostenabrechnungen.
2. Die Förderung alternativer einheimischer und erneuerba- rer Energien. Der Bericht zum Luftreinhaltekonzept versucht erstmals, die Wirkungen dieser Massnahmen zu quantifizieren, und man stellt fest, dass bezüglich Reduktion der Schadstoffemissio- nen von SO2 und den Stickoxiden diese beiden Massnah- men zu den wirkungsvollsten zählen. Es ist Ziel dieser Motion, hier einen steuerlichen Anreiz zu geben. Bei der Gruppe der möglichst rasch zu verwirkli- chenden Massnahmen beträgt die gesamte jährliche Emis- sionsverminderung bei S02 bis 1990 1800 Tonnen, bis 1995 3400 Tonnen und bis zum Jahre 2005 1000 Tonnen. Die beiden Massnahmen, die durch die Motion gefördert wer- den sollen, tragen bei S02 bis 1990 vermutlich 1550 Tonnen, bis 1995 3000 Tonnen und bis zum Jahre 20004500 Tonnen bei. Bei den Stickoxiden haben wir ähnliche Zahlen. Zusammenfassend: Innerhalb dieser Gruppe tragen die bei- den Massnahmen bei SO2 die Reduktion der Emissionen praktisch alleine, und bei den Stickoxiden sind sie für unge- fähr 20 Prozent Reduktion verantwortlich. Der Bundesrat selbst hat die Bedeutung dieser Massnah- men erkannt und will sie im Rahmen des energiepolitischen Programmes fördern. Der bestehende Zustand deutet aber leider nicht auf eine Förderung dieser Massnahmen hin. Umweltpolitisch wird ihre Bedeutung zwar betont, aber aus finanzpolitischen Ueberlegungen unterliegen sie bis heute noch der Wust. Damit werden ihnen immer noch zusätzliche Hindernisse in den Weg gelegt, und es ist zu bedauern, dass wir das finanzpolitische Instrumentarium der Steuer immer noch bloss unter dem Aspekt der Deckung des Finanzbe- darfs betrachten und eigenartigerweise zögern, es beson- ders im Umweltbereich als Steuerungsinstrument für gewünschte Verhaltensänderungen einzusetzen. Zwar ist richtig, dass kurzfristig das wirkungsvollste Instrument zur Herbeiführung von Wärmeisolationen das Instrument der Gebote und der Verbote ist. Es ist aber auch das marktwirt- schaftlich schärfste bzw. das am wenigsten marktkonforme Instrument. Diesem Instrument der trockenen Verbote und der trockenen Gebote fehlt die Möglichkeit, Anreize zu schaffen, die festgesetzten Normen zu unterschreiten, bzw. es wirkt nicht so, dass diejenigen, die die Normen bereits erfüllen, noch weitere Fortschritte zu machen bereit sind. Durch die Belastung mit der Wust werden energiesparende Investitionen eindeutig noch verteuert. Neben dem Rück- gang der schädlichen Emissionen durch energiesparende Investitionen erzielt man noch einen anderen erwünschten Effekt. Die Schweiz als rohstoffarmes Land ist energiemässig stark vom Ausland abhängig. Durch Verbrauchssenkungen ver- ringern wir diese Abhängigkeit. Durch Förderung gewisser Alternativenergien ist diese Abhängigkeit auch nicht annä- hernd zu beseitigen, aber doch zumindest etwas zu verrin- gern. Die Marktwirtschaft ist durch die Verhaltensweise der Wirt- schaftssubjekte offensichtlich nicht fähig, auf die langfri- stige Knappheit des Erdöls zu reagieren, das heisst: trotz Knappheit haben wir in der kurzen Frist einen Angebots- überschuss und damit einen sehr tiefen Erdölpreis, der die Knappheit der Ressource nicht widerspiegelt - was wir seit Monaten mitverfolgen können! In diese aus umweltökonomischen Gründen unerwünschten Verhaltensweisen greift der Staat noch unterstützend ein, anstatt durch Gegensteuerung das Verhalten der Bürger in die gewünschte Richtung zu lenken. Dies ist auch mit steuerkonzeptionellen Gründen nicht mehr zu begründen. Zurzeit ist zwar das System der Warenumsatzsteuer'einmal mehr in Revision, aber der aufgrund der in dieser Motion vorgeschlagenen Steuerbefreiungen entstehende Einnah- menausfall - der als ein Element der Ausschaltung der Taxe occulte gelten würde - kann in diesem Zusammenhang nicht kompensiert werden. Ich betrachte es indessen nicht als Aufgabe des Motionärs, dem Bundesrat im einzelnen darzulegen, wie er diese Steu- erbefreiung technisch realisieren soll. Das ist Sache der Verwaltung. In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ueberweisung meiner Mption. Begrüssung - Bienvenue Präsident: Bevor ich das Wort zur Stellungnahme Herrn Bundesrat Stich gebe, möchte ich die Gelegenheit benüt- zen, um Herrn alt Bundesrat Hans Hürlimann, der auf der Tribüne sitzt, zu begrüssen. (Beifall)
11. März 1987 97 Motion Schmid Bundesrat Stich: Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Energiesparens durchaus bewusst. Er selber hat bereits verschiedentlich versucht, Vorstösse zu unternehmen, um auch mit marktwirtschaftlichen Mitteln einen gewissen Erfolg zu erreichen. Es stellen sich aber verschiedene Schwierigkeiten ein. Ein erster Punkt: Nach den Bestimmungen des Warenum- satzsteuerrechtes können selbst die als Grossisten steuer- pflichtigen Unternehmen Anlage- oder Investitionsgüter sowie Betriebsmittel nur mit der Warenumsatzsteuer bela- stet einführen oder beziehen. Zum Kreis solcherart belaste- ter Güter und Waren zählen Investitionen jeglicher Art, somit auch solche, die der Einsparung von Energie dienen. Bereits in den siebziger Jahren wurden Bestrebungen unternom- men, um den der geltenden Grossisten-Warenumsatzsteuer anhaftenden Mangel der Investitionsbesteuerung zu beseiti- gen. Dieses Vorhaben, das im Rahmen der Umgestaltung der Grossisten-Warenumsatzsteuer in eine Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug-der sogenannten Mehrwertsteuer-zu verwirklichen versucht wurde, scheiterte indessen sowohl in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1977 als auch im Urnen- gang vom 20. Mai 1979. Mit einer am 16. März 1981 vom Nationalrat und am 3. Juni 1981 vom Ständerat überwiesenen Motion wurde der Bun- desrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Revision der Umsatzbesteuerung vorzulegen, womit die strukturellen Unebenheiten des geltenden Rechtes bereinigt und die nachteiligen Folgen für den Wettbewerb der schweizeri- schen Wirtschaft gemildert werden sollten. Die gestützt auf diese Motion vom Eidgenössischen Finanz- departement eingesetzte Studienkommission erstattete am
19. Januar 1983 ihren Bericht zur Revision der Umsatzbe- steuerung. Entsprechend dem Anliegen der vorhin erwähn- ten Motion bildete die Beseitigung der auch als Taxe occulte bezeichneten Folge der Besteuerung von Investionen und Betriebsmitteln vordringliches Revisionsziel und Kernstück der von der Studienkommission vorgeschlagenen Mass- nahmen. Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das zum Schlussbericht der Studienkommission für die Revision der Umsatzbesteuerung vom 19. Januar 1983 durchgeführt worden war, musste der Bundesrat jedoch zum Schluss gelangen, dass die von der Studienkommis- sion vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen insgesamt keine Gewähr dafür bieten könnten, den Ausgleich der durch die Eliminierung der Taxe occulte bewirkten Steuer- ausfälle sicherzustellen. Dies bewog den Bundesrat in sei- ner Sitzung vom 3. Dezember 1984, das Geschäft mit dem Auftrag, weitere Modelle für eine Reform der Warenumsatz- steuer zu prüfen, an das eidgenössische Finanzdepartement zurückzuweisen. Verschiedene Motionen der eidgenössischen Räte verlan- gen, dass die Ausschaltung der Taxe occulte wesentliches Ziel der Bestrebungen für eine Reform der schweizerischen Umsatzbesteuerung zu sein habe. Wird dieses Ziel erreicht, so lässt sich damit - jedenfalls in einem bestimmten Umfange (nämlich für die Grossisten der Warenumsatz- steuer, für die anderen nicht) - auch die Massnahme ver- wirklichen, welche in der vorliegenden Motion angeregt wird. Allerdings kann im Rahmen einer modernen Umsatz- besteuerung eine steuerliche Freistellung von Investitionen und Betriebsmitteln nur soweit in Betracht kommen, als solche Güter von steuerpflichtigen Unternehmen für die Ausführung von der Steuer unterliegenden Umsätzen ver- wendet werden. Eine weiterreichende Steuerbefreiung von Investitionen, insbesondere von Anlagegütern, die an nicht der Steuerpflicht unterstellte Unternehmen oder an Private geliefert werden, stände mit einer systemgerechten Ausge- staltung der Umsatzsteuer nicht im Einklang. Eine auf die steuerpflichtigen Unternehmen beschränkte Steuerentla- stung der Produktionsmittel (Investitionen und Betriebsmit- tel) entspricht daher auch den ausländischen Umsatzsteuer- ordnungen, welche das Mehrwertsteuersystem kennen. Die Studienkommission für die Revision der Umsatzbe- steuerung hat in ihrem Schlussbericht vom 19. Januar 1983 ebenfalls eine solche Lösung vorgeschlagen. An einer Steuerbefreiung der Investitionen und Betriebsmittel im erwähnten Umfang wird deshalb auch bei der Ausarbeitung weiterer Modelle für die Reform der Warenumsatzsteuer festzuhalten sein. Ich muss nochmals darauf hinweisen, dass die Steuerbefrei- ung im Rahmen der Warenumsatzsteuer natürlich immer nur die Grossisten betrifft. Wenn man ausserfiskalische Zwecke verfolgen möchte, ist das also ein ungeeignetes System. Ein zweiter Punkt: Die Warenkategorien Gas, Elektrizität und Brennstoffe bilden Bestandteil der in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Warenumsatzsteuer-Beschlusses enthalte- nen Liste der generell steuerbefreiten Waren. Auf dieser Freiliste figurieren vornehmlich Güter, die für den täglichen Bedarf unerlässlich sind. Deren Befreiung von der Steuer beruht daher vorab auf sozialpolitischen Erwägungen. Gewiss ist einzuräumen, dass sich das Problem der steuerli- chen Vorzugsbehandlung dieser Energieträger in der heuti- gen Zeit, in der es sich noch viel mehr als früher darum handelt, mit der Energie sparsam umzugehen, etwas anders stellt. Der Bundesrat hat bereits im Jahre 1980 dem Parlament vorgeschlagen, die von der Steuer befreiten Umsätze der erwähnten Energieträger von der Freiliste zu streichen. Die- ses Vorhaben scheiterte jedoch, weil beide Räte beschlos- sen, auf jene Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten. Wenn man für die Energieträger also die Belastung mit der Warenumsatzsteuer wählt, so trifft diese Steuer natürlich nur die Leute, die nicht Grossisten sind, d. h. die Konsumen- ten und die Unternehmen, die nicht als Grossisten eingetra- gen sind. Deshalb ist ein solches System vom Ziel her, Einsparungen im Energieverbrauch zu erreichen, nicht ge- eignet. Gescheitert ist aber auch die Heizölzollvorlage. Vielleicht glauben Sie heute, dass der Bundesrat dort nicht einfach die Bundeskasse füllen wollte, sondern dass er in dieser Hin- sicht tatsächlich ein Zeichen im Sinn des Motionärs setzen wollte. Im Rahmen der Ausarbeitung eines neuen Energieartikels in der Bundesverfassung, Artikel 24octies, steht zur Diskus- sion, ob der Bund die Kompetenz erhalten soll, eine wirkli- che Energieabgabe zu erheben. Aus diesen Erwägungen heraus beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, und ist bereit, das Postulat entge- genzunehmen. Schmid: Ich danke Herrn Bundesrat Stich für seine Antwort, muss aber ehrlicherweise sagen, dass ich in zwei Punkten nicht befriedigt bin. Er kann dieser Motion aus steuersyste- matischen Gründen, wie ich bemerkte, nicht sehr viel abge- winnen. Das eine Argument lautete, eine Steuerbefreiung, die an Nichtgrossisten weitergegeben werde, sei aus steuer- systematischen Gründen nicht möglich, das andere Argu- ment bestand in der Argumentation der Freiliste, die prak- tisch nur aus sozialpolitischen Gründen konzipiert sei. Ich bin etwas enttäuscht über diese Antwort. Ich bin nach wie vor der Auffassung, das Steuerrecht sei eine Möglichkeit zur Schaffung marktkonformer Anreize. Wenn dem so ist, soll- ten Gründe der Systematik meines Erachtens vor überge- ordneten Ueberlegungen zurücktreten. Die Frage, ob eine Weitergabe von Steuerbefreiungen an Grossisten im Rah- men der Wust möglich ist, ist eine dogmatische Frage, die aber durchaus lösbar wäre. Im Bereich von Artikel 14 wäre es meiner Auffassung nach durchaus möglich, die Freiliste aus Umweltschutzgründen zu erweitern und damit meinem Anliegen entgegenzukommen. Ich gebe mich über den Aus- gang der Abstimmung keiner Illusion hin. Ich halte an mei- ner Motion fest. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national 13 Stimmen 2 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Schmid Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Motion Schmid Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.184 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1987 - 09:30 Date Data Seite 96-97 Page Pagina Ref. No 20 015 375 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.