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82.502

Ch Vb · 1982-09-22 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 14 mars 1983 #ST# 82.502 Motion Rothen Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen Régions économiquement menacées. Mesures à prendre Wortlaut der Mot/on vom 22. September 1982 Der Bundesrat wird aufgefordert, den regionalem Wirt- schaftseinbrüchen mit weiteren gezielten Massnahmen ent- gegenzuwirken:

Dispositiv
  1. durch eine flexiblere Handhabung des Bundesbeschlus- ses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Dieser ist durch zusätzliche Instru- mente wirksamer zu gestalten;
  2. den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch Finanz- hilfen die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurz- fristig zu ermöglichen und ihnen durch zinsgünstige Darle- hen die Übergangsschwierigkeiten zu erleichtern;
  3. den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch die Revi- sion des Raumplanungsgesetzes die Industriezonennut- zung zu ermöglichen. Texte de la motion du 22 septembre 1982 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des dispositions appropriées pour prévenir des vicissitudes économiques ultérieures dans certaines régions, et notamment de:
  4. Veiller à une application plus souple de l'arrêté fédéral sur l'aide financière aux régions économiquement mena- cées et de le rendre plus efficace par la provision c'instru- ments complémentaires;
  5. Faciliter une restructuration rapide de l'économie dans les communes les plus touchées par une assistance finan- cière, notamment sous forme de prêts à intérêt réduit pen- dant la période de transition;
  6. Permettre aux communes menacées, par une révision de la loi sur l'aménagement du territoire, de se prévaloir des avantages dévolus aux zones industrielles. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Deneys, Eggenberg-Thun, Ganz, Gerwig, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Mauch, Meier Werner, Meizoz, Merz, Morel, Morf, Muheim, Müller-Bern, Nauer, Ott, Reimann, Reiniger, Renschier, Riesen-Freiburg, Rob- biani, Rubi, Ruffy, Uchtenhagen, Vannay, Zehnder, Ziegler- Genf (38) Rothen: Die aktuellen Schwierigkeiten in den Uhrenregio- nen sind in erster Linie auf die einseitige Abhängigkeit die- ser Gebiete von der Uhrenindustrie zurückzuführen. Pro- speriert die Uhrenbranche, geht es auch den Uhrenregio- nen gut, hat die Uhrenindustrie dagegen schwere Rück- schläge in Kauf zu nehmen, wie es zurzeit der Fall ist, dann werden die Uhrenregionen hart betroffen. Die Investitionstätigkeit, die Arbeitsnachfrage, die Lohn- summe, das Steueraufkommen und die gesamte demogra- phische Entwicklung sind in diesen Regionen stark von der Ertrags- und Beschäftigungslage der Uhrenbranche abhän- gig. Für die gegenwärtigen Probleme der schweizerischen Uhrenindustrie gibt es zahlreiche und recht unterschiedli- che Gründe, so zum Beispiel den weltweiten Konjunktur- rückgang, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten und die pro- tektionistischen Massnahmen vieler Staaten, dann aber auch die Höherbewertung des Schweizerfrankens, cas Auf- treten der Billiguhren auf den Weltmärkten und vieles andere mehr. Bei einer Gewichtung der angeführten Ursachen der Pro- bleme in der Uhrenindustrie dürfte man wohl kaum fehlge- hen, wenn man insbesondere den strukturellen Gründen ein grösseres Gewicht beimisst als der Wirtschaftsrezession. Zu diesen Schlussfolgerungen kam jedenfalls Prof. Hill, der im Auftrag des Volkswirtschaftsdepartementes ein Gutach- ten verfasst hat. Zu den gleichen Schlussfolgerungen kam ein paar Jahre später, nämlich Ende des letzten Jahres - der Bericht Hill wurde 1977 publiziert -, der Bericht vom Battelle-lnstitut: dass nämlich die tieferen Ursachen für die Krise der Uhrenindustrie in der Branche selbst zu suchen seien. Die einseitig strukturierte Wirtschaft hat die geographische Diversifizierung vor der ersten sogenannten Rezession stark behindert und die betriebliche Diversifikation - d. h. die Diversifikation auf der Ebene der Unternehmungen - weitgehend vernachlässigt. Der Staat hat zu der damaligen Zeit wenig oder nichts unternommen, um die Diversifikation zu fördern. Eine Wende kam insbesondere mit der Schaf- fung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen vom 6. Okto- ber 1978. Diese Massnahmen vermögen allerdings die frü- her begangenen regional- und strukturpolitischen Versäum- nisse bei weitem nicht zu korrigieren. Weit grössere Anstrengungen sind erforderlich. Die wirt- schaftlich bedrohten Regionen, die von der Monostruktur bedrohten Menschen dürfen in einer schwierigen Zeit des technischen und wirtschaftlichen Umbruchs nicht auf sich allein gestellt bleiben und die ganze Bürde der Anpassung allein tragen. Dieser Aufgabe, so möchte ich meinen, kann sich auch der Bund nicht entziehen. Der Staat muss viel- mehr alle Massnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurzfristig zu ermöglichen. Der Förderung der Diversifikation und Innovation primär auf der Ebene der Unternehmungen muss allergrösste Beach- tung geschenkt werden. Das Verlassen auf nur ein Produkt - hier zum Beispiel die Uhr - ist bei der heutigen technolo- gischen und weltwirtschaftlichen Entwicklung schlicht und einfach nicht mehr zu verantworten. Diese Entwicklung voll zu erfassen, ist Sache der Unterneh- mer und des Staates. Es scheint mir, dass hier eine echte Partnerschaft dringend erforderlich ist. Besonders in den Entleerungs- und Randgebieten gilt es, eine tragfähigere Wirtschaftssubstanz zu schaffen und Anreize für eine erfolgreiche Industrieansiedlung zu bieten. Dabei bleibt zu beachten, dass hier Kräfte erforderlich sind, die durch die Kantone und die Gemeinden allein nicht mehr erbracht wer- den können. Der Bund ist deshalb tatsächlich aufgerufen, seine subsidiäre Hilfe zur Verstärkung der Anstrengungen zur Innovation, Diversifikation und Industrieansiedlung in den betroffenen Regionen zu steigern. Gestatten Sie mir, die Situation in den Uhrenregionen mit einigen Zahlen zu belegen. Sie beziehen sich auf die Stadt Grenchen. (In den anderen Uhrenstädten sind die Verhält- nisse ähnlich; das gleiche gilt für die Regionen der Uhren- städte.) Die Stadt Grenchen zählte im Jahre 1970 20679 Einwohner; Ende 1982 zählt sie noch deren 17000. 1970 betrug die Zahl der Arbeitsplätze 14 392; Ende 1982 ist sie unter 10000 gefallen, also ein Rückgang in der Grössen- ordnung von 4400 Arbeitsplätzen. Ein Wort zum steuerbaren Ertrag der juristischen Perso- nen: Dieser betrug im Jahre 1975 rund 61 Millionen; im Jahre 1981 waren es noch 19 Millionen. Die Gemeinde- steuer der juristischen Personen betrug im Jahre 1975 9,6 Millionen, im Jahre 1981 hingegen nur noch 3,4 Millionen; 1982 ist der Steuerertrag der juristischen Personen auf unter 2 Millionen gefallen; das alles im Verlaufe von kurzen sieben Jahren. So rasch war die Entwicklung rückläufig. Im Januar 1982 waren 86 Personen arbeitslos, im Dezember 1982 schon 319. Ich kann in bezug auf die Kurzarbeit an die Ausführungen unseres Bundesrates Herrn Kurt Purgier, die er anlässlich unserer Wirtschaftsdebatte gemacht hat, anknüpfen. Die Ausfallstunden durch Kurzarbeit betrugen im Jahre 1980 in der Region Grenchen - Schwerpunkt Stadt Gren- chen - 16 734 Stunden, im Jahre 1981 313 000 Stunden und im Jahre 1982 1 464 172 Stunden. In der Bauwirtschaft
  7. März 1983 393 Motion Rothen muss der Auftragsbestand der Baugeschäfte im Moment - das ist die logische Konsequenz aus diesen Zahlen, die ich Ihnen darlegen durfte - als äusserst prekär bezeichnet wer- den. Die gegenwärtige Krise hat sich auf die Bautätigkeit sowohl im privaten Sektor als auch bei den öffentlichen Vor- haben ausgewirkt. Die Baumeister sind deshalb gezwun- gen, Kurzarbeit einzuführen und Entlassungen vorzuneh- men. Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe zum Beispiel auf dem Platze Grenchen ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen: 1975 504 Personen, in 1982 waren es noch deren 200. Der Leerwohnungsbestand hat die Grosse von 3,58 Prozent erreicht. Gestatten Sie mir noch Bemerkungen zu den einzelnen Punkten der Motion: Zu Punkt 1 : Die geforderten Massnahmen sind durch das EVD bzw. das BIGA bereits eingeleitet worden. Das in der Botschaft «Stärkung der Wirtschaft» erwähnte zweite Mass- nahmenpaket beinhaltet die angebotsseitige Stärkung unserer Wirtschaft, die Innovationsrisikogarantie sowie den Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums. Das ist von sehr grosser Bedeutung - damit dürfte Punkt 1 der Motion seine Realisierung erfahren. Zu Punkt 2: Die aufgezeigte wirtschaftliche Entwicklung in den Uhrenregionen dürfte zeigen, dass die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurzfristig ermöglicht werden muss. Um den Gemeinden die wirtschaftliche Neustruktu- rierung zu ermöglichen, sollen ihnen durch zinsgünstige Darlehen die Übergangsschwierigkeiten erleichtert werden. Zu Punkt 3 muss ich noch sagen: Die Uhrenzentren haben zum Teil im Rahmen ihrer Raumplanung wesentliche Gebiete als Industriezonen ausgeschieden, um die Ansied- lung neuer und die Erweiterung bestehender Industrien zu ermöglichen. Die Ansiedlung ist eine absolute Notwendig- keit für die Umstrukturierung und die Erhaltung und Schaf- fung neuer Arbeitsplätze. Die Erfahrungen zeigen nun, dass die Nutzung dieser Industriezonen teilweise nicht möglich ist, weil die Grundeigentümer zum Teil nicht gewillt sind, den Boden für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum Bundesgesetzentwurf über die Raumplanung vom 4. Oktober 1974, der in Artikel 35 eine Enteignungsmöglichkeit ^enthielt, beinhaltet das heutige Recht keine Expropriationsmöglichkeit mehr. Das Fehlen dieser Grundlage im bestehenden Recht erschwert oder verunmöglicht den Gemeinden die Ansiedlung neuer Indu- strien, die Erweiterung bestehender Betriebe und damit die Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Arbeits- plätze. Die Motion hat das Ziel, den regionalen Wirtschaftseinbrü- chen entgegenzuwirken, den in diesen Regionen lebenden Menschen ihre Existenz und ihren angestammten Lebens- raum zu erhalten und den regionalen Disparitäten entge- genzuwirken. Eine Verpflichtung, diese Ziele zu erreichen, ist auch staatspolitischer Art und gilt als solche gleicher- massen für die Kantone und den Bund. Es ist zu einer Schicksalsfrage unseres Landes geworden, ob sich zwi- schen oder neben den grossen Ballungszentren noch regionale Schwerpunkte und Regionen halten können, die zur Bewahrung auch des staatspolitischen Gleichgewichtes unerlässlich sind. Ich bitte Sie, die Motion erheblich zu erklären. Bundesrat Purgier: Niemand kann bestreiten, dass die Region, aus der der Motionär stammt, ganz besonders im Zeichen dieser Krise lebt und dass die Arbeitslosenzahlen, die er uns sehr plastisch dargestellt hat, Anlass zur Sorge sein müssen für eine Gemeindebehörde, für die dort leben- den Menschen, aber auch für die Vertreter des Kantons und des Bundes. Wir sind deshalb schon seit langem, vor allem auch durch das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, an Arbeiten mitbeteiligt, die der Verbesserung der entsprechenden regionalen Struktur und der dort vorherr- schenden Uhrenindustrie dienen sollen. Der Bundesbe- schluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen hat sich - ich glaube, das ist auch die Auffassung des Motionärs - grund- sätzlich bewährt. Angesichts der jüngsten Entwicklungen will der Bundesrat diese Massnahme ausbauen und noch wirksamer gestalten. Wir stützen uns dabei auf eine Umfrage bei den betroffenen Kantonen, aber auch auf Studien, die im Rahmen des neu- artigen, guten Koordinationsorganes BIGA/Uhrenkantone/ Uhrenstädte erstellt worden sind. Auch hier hat man nicht nur philosophiert, sondern man ist zur Arbeit übergegan- gen, mit Erfolg. Ein Entwurf zur Revision des Bundesbe- schlusses wurde im Rahmen der Massnahmen, über die wir nun seit Tagen beraten, in die Vernehmlassung geschickt; ich hoffe zuversichtlich, dass nach Ablauf der Vernehmlas- sungsfrist - das ist am 10. Mai - die Ausarbeitung der Bot- schaft zügig vorangehen kann, weil ja die Grundelemente der Finanzierungsbeihilfe Ihnen allen hier bekannt sind. Wir brauchen demzufolge nicht Neuland zu betreten, vielmehr geht es um Verbesserungen. Ein zweiter Punkt: Der innerkantonale Finanzausgleich ist grundsätzlich Sache der Kantone. Wir können von diesem Prinzip nicht einfach ungestraft abgehen, weil wir sonst gegen die ganze bundesstaatliche Struktur verstossen. Nur soweit Gemeinden mit Finanzproblemen im Berggebiet lie- gen, können sie für Infrastrukturprojekte Unterstützung gemäss dem Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Investi- tionshilfe für Berggebiete beanspruchen. Im Rahmen des Massnahmenpaketes ist ja, wie Sie wissen, ein Ausbau die- ses Instrumentes vorgesehen; in diesem Rahmen möchte ich auch die Idee des Motionärs näher prüfen. Der dritte Punkt, mit dem sich der Motionär beschäftigt, betrifft die Raumplanung. Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 ermöglicht den Kantonen und Gemeinden eine zweck- mässige Industriezonenplanung. Mir scheint, dass eine Revision dieses erst seit rund drei Jahren in Kraft stehen- den Rahmengesetzes sich noch nicht aufdrängt. Es ist den Kantonen ein sehr weiter Spielraum innerhalb dieses Geset- zes offen gelassen worden, den es nun zu nutzen gilt. Es ist davon auszugehen, dass ein konsequenter Vollzug mithilft, verschiedene heute noch bestehende, auch mir bekannte Probleme zu entschärfen. Namentlich haben Kan- tone und Gemeinden dafür zu sorgen, dass Land, welches sich für die Überbauung eignet und voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird, eingezont und auch zeitgerecht erschlossen wird. Den Kantonen und Gemeinden, die nach der föderalistischen Aufgabenteilung, wie es Artikel 22qua- ter unserer Verfassung verlangt, für die Ordnung der Bodennutzung zuständig sind, stehen überdies eine Reihe anderer Möglichkeiten offen, um Bauland in genügendem Masse erhältlich zu machen. Ich darf auf die Antwort des Bundesrates auf eine seinerzeitige Interpellation von Herrn Biderbost verweisen. Fazit: Wenn ich die Hauptpunkte der Motion überblicke und die Grundhaltung des Motionärs sehr wohl zu teilen ver- mag, dann kann ich mich bereit erklären, Punkt 1 als Motion entgegenzunehmen. Wir sind ja voll an der Arbeit. Punkt 2 möchte ich Herrn Rothen beliebt machen, in ein Postulat umzuwandeln, und bei Punkt 3 empfehle ich Ihnen Ablehnung, sofern der Herr Motionär, gestützt auf die Erklä- rungen, die ich zur Vollzugsmöglichkeit dieses Rahmenge- setzes geben konnte, nicht auf diesen Punkt verzichten will. Präsident: Herr Rothen ist mit diesen Vorschlägen des Bundesrates einverstanden. Punkt 1 wird vom Bundesrat als Motion entgegengenom- men. Wird diese Motion aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall; sie ist überwiesen. Punkt 2 wird vom Bundesrat als Postulat entgegengenom- men; Herr Rothen ist damit einverstanden. Wird Punkt 2 auch als Postulat bekämpft? Das ist nicht der Fall; das Postulat ist überwiesen. Punkt 3 wird vom Bundesrat abgelehnt. Herr Rothen ist damit einverstanden. - Sie haben in diesem Sinne beschlossen. Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates Transmis selon la proposition du Conseil fédéral Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rothen Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen Motion Rothen Régions économiquement menacées. Mesures à prendre In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.502 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.03.1983 - 14:30 Date Data Seite 392-393 Page Pagina Ref. No 20 011 289 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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Motion Rothen 392 N 14 mars 1983 #ST# 82.502 Motion Rothen Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen Régions économiquement menacées. Mesures à prendre Wortlaut der Mot/on vom 22. September 1982 Der Bundesrat wird aufgefordert, den regionalem Wirt- schaftseinbrüchen mit weiteren gezielten Massnahmen ent- gegenzuwirken:

1. durch eine flexiblere Handhabung des Bundesbeschlus- ses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Dieser ist durch zusätzliche Instru- mente wirksamer zu gestalten;

2. den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch Finanz- hilfen die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurz- fristig zu ermöglichen und ihnen durch zinsgünstige Darle- hen die Übergangsschwierigkeiten zu erleichtern;

3. den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch die Revi- sion des Raumplanungsgesetzes die Industriezonennut- zung zu ermöglichen. Texte de la motion du 22 septembre 1982 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des dispositions appropriées pour prévenir des vicissitudes économiques ultérieures dans certaines régions, et notamment de:

1. Veiller à une application plus souple de l'arrêté fédéral sur l'aide financière aux régions économiquement mena- cées et de le rendre plus efficace par la provision c'instru- ments complémentaires;

2. Faciliter une restructuration rapide de l'économie dans les communes les plus touchées par une assistance finan- cière, notamment sous forme de prêts à intérêt réduit pen- dant la période de transition;

3. Permettre aux communes menacées, par une révision de la loi sur l'aménagement du territoire, de se prévaloir des avantages dévolus aux zones industrielles. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Deneys, Eggenberg-Thun, Ganz, Gerwig, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Mauch, Meier Werner, Meizoz, Merz, Morel, Morf, Muheim, Müller-Bern, Nauer, Ott, Reimann, Reiniger, Renschier, Riesen-Freiburg, Rob- biani, Rubi, Ruffy, Uchtenhagen, Vannay, Zehnder, Ziegler- Genf (38) Rothen: Die aktuellen Schwierigkeiten in den Uhrenregio- nen sind in erster Linie auf die einseitige Abhängigkeit die- ser Gebiete von der Uhrenindustrie zurückzuführen. Pro- speriert die Uhrenbranche, geht es auch den Uhrenregio- nen gut, hat die Uhrenindustrie dagegen schwere Rück- schläge in Kauf zu nehmen, wie es zurzeit der Fall ist, dann werden die Uhrenregionen hart betroffen. Die Investitionstätigkeit, die Arbeitsnachfrage, die Lohn- summe, das Steueraufkommen und die gesamte demogra- phische Entwicklung sind in diesen Regionen stark von der Ertrags- und Beschäftigungslage der Uhrenbranche abhän- gig. Für die gegenwärtigen Probleme der schweizerischen Uhrenindustrie gibt es zahlreiche und recht unterschiedli- che Gründe, so zum Beispiel den weltweiten Konjunktur- rückgang, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten und die pro- tektionistischen Massnahmen vieler Staaten, dann aber auch die Höherbewertung des Schweizerfrankens, cas Auf- treten der Billiguhren auf den Weltmärkten und vieles andere mehr. Bei einer Gewichtung der angeführten Ursachen der Pro- bleme in der Uhrenindustrie dürfte man wohl kaum fehlge- hen, wenn man insbesondere den strukturellen Gründen ein grösseres Gewicht beimisst als der Wirtschaftsrezession. Zu diesen Schlussfolgerungen kam jedenfalls Prof. Hill, der im Auftrag des Volkswirtschaftsdepartementes ein Gutach- ten verfasst hat. Zu den gleichen Schlussfolgerungen kam ein paar Jahre später, nämlich Ende des letzten Jahres - der Bericht Hill wurde 1977 publiziert -, der Bericht vom Battelle-lnstitut: dass nämlich die tieferen Ursachen für die Krise der Uhrenindustrie in der Branche selbst zu suchen seien. Die einseitig strukturierte Wirtschaft hat die geographische Diversifizierung vor der ersten sogenannten Rezession stark behindert und die betriebliche Diversifikation - d. h. die Diversifikation auf der Ebene der Unternehmungen - weitgehend vernachlässigt. Der Staat hat zu der damaligen Zeit wenig oder nichts unternommen, um die Diversifikation zu fördern. Eine Wende kam insbesondere mit der Schaf- fung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen vom 6. Okto- ber 1978. Diese Massnahmen vermögen allerdings die frü- her begangenen regional- und strukturpolitischen Versäum- nisse bei weitem nicht zu korrigieren. Weit grössere Anstrengungen sind erforderlich. Die wirt- schaftlich bedrohten Regionen, die von der Monostruktur bedrohten Menschen dürfen in einer schwierigen Zeit des technischen und wirtschaftlichen Umbruchs nicht auf sich allein gestellt bleiben und die ganze Bürde der Anpassung allein tragen. Dieser Aufgabe, so möchte ich meinen, kann sich auch der Bund nicht entziehen. Der Staat muss viel- mehr alle Massnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurzfristig zu ermöglichen. Der Förderung der Diversifikation und Innovation primär auf der Ebene der Unternehmungen muss allergrösste Beach- tung geschenkt werden. Das Verlassen auf nur ein Produkt

- hier zum Beispiel die Uhr - ist bei der heutigen technolo- gischen und weltwirtschaftlichen Entwicklung schlicht und einfach nicht mehr zu verantworten. Diese Entwicklung voll zu erfassen, ist Sache der Unterneh- mer und des Staates. Es scheint mir, dass hier eine echte Partnerschaft dringend erforderlich ist. Besonders in den Entleerungs- und Randgebieten gilt es, eine tragfähigere Wirtschaftssubstanz zu schaffen und Anreize für eine erfolgreiche Industrieansiedlung zu bieten. Dabei bleibt zu beachten, dass hier Kräfte erforderlich sind, die durch die Kantone und die Gemeinden allein nicht mehr erbracht wer- den können. Der Bund ist deshalb tatsächlich aufgerufen, seine subsidiäre Hilfe zur Verstärkung der Anstrengungen zur Innovation, Diversifikation und Industrieansiedlung in den betroffenen Regionen zu steigern. Gestatten Sie mir, die Situation in den Uhrenregionen mit einigen Zahlen zu belegen. Sie beziehen sich auf die Stadt Grenchen. (In den anderen Uhrenstädten sind die Verhält- nisse ähnlich; das gleiche gilt für die Regionen der Uhren- städte.) Die Stadt Grenchen zählte im Jahre 1970 20679 Einwohner; Ende 1982 zählt sie noch deren 17000. 1970 betrug die Zahl der Arbeitsplätze 14 392; Ende 1982 ist sie unter 10000 gefallen, also ein Rückgang in der Grössen- ordnung von 4400 Arbeitsplätzen. Ein Wort zum steuerbaren Ertrag der juristischen Perso- nen: Dieser betrug im Jahre 1975 rund 61 Millionen; im Jahre 1981 waren es noch 19 Millionen. Die Gemeinde- steuer der juristischen Personen betrug im Jahre 1975 9,6 Millionen, im Jahre 1981 hingegen nur noch 3,4 Millionen; 1982 ist der Steuerertrag der juristischen Personen auf unter 2 Millionen gefallen; das alles im Verlaufe von kurzen sieben Jahren. So rasch war die Entwicklung rückläufig. Im Januar 1982 waren 86 Personen arbeitslos, im Dezember 1982 schon 319. Ich kann in bezug auf die Kurzarbeit an die Ausführungen unseres Bundesrates Herrn Kurt Purgier, die er anlässlich unserer Wirtschaftsdebatte gemacht hat, anknüpfen. Die Ausfallstunden durch Kurzarbeit betrugen im Jahre 1980 in der Region Grenchen - Schwerpunkt Stadt Gren- chen - 16 734 Stunden, im Jahre 1981 313 000 Stunden und im Jahre 1982 1 464 172 Stunden. In der Bauwirtschaft

14. März 1983 393 Motion Rothen muss der Auftragsbestand der Baugeschäfte im Moment - das ist die logische Konsequenz aus diesen Zahlen, die ich Ihnen darlegen durfte - als äusserst prekär bezeichnet wer- den. Die gegenwärtige Krise hat sich auf die Bautätigkeit sowohl im privaten Sektor als auch bei den öffentlichen Vor- haben ausgewirkt. Die Baumeister sind deshalb gezwun- gen, Kurzarbeit einzuführen und Entlassungen vorzuneh- men. Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe zum Beispiel auf dem Platze Grenchen ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen: 1975 504 Personen, in 1982 waren es noch deren 200. Der Leerwohnungsbestand hat die Grosse von 3,58 Prozent erreicht. Gestatten Sie mir noch Bemerkungen zu den einzelnen Punkten der Motion: Zu Punkt 1 : Die geforderten Massnahmen sind durch das EVD bzw. das BIGA bereits eingeleitet worden. Das in der Botschaft «Stärkung der Wirtschaft» erwähnte zweite Mass- nahmenpaket beinhaltet die angebotsseitige Stärkung unserer Wirtschaft, die Innovationsrisikogarantie sowie den Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums. Das ist von sehr grosser Bedeutung - damit dürfte Punkt 1 der Motion seine Realisierung erfahren. Zu Punkt 2: Die aufgezeigte wirtschaftliche Entwicklung in den Uhrenregionen dürfte zeigen, dass die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurzfristig ermöglicht werden muss. Um den Gemeinden die wirtschaftliche Neustruktu- rierung zu ermöglichen, sollen ihnen durch zinsgünstige Darlehen die Übergangsschwierigkeiten erleichtert werden. Zu Punkt 3 muss ich noch sagen: Die Uhrenzentren haben zum Teil im Rahmen ihrer Raumplanung wesentliche Gebiete als Industriezonen ausgeschieden, um die Ansied- lung neuer und die Erweiterung bestehender Industrien zu ermöglichen. Die Ansiedlung ist eine absolute Notwendig- keit für die Umstrukturierung und die Erhaltung und Schaf- fung neuer Arbeitsplätze. Die Erfahrungen zeigen nun, dass die Nutzung dieser Industriezonen teilweise nicht möglich ist, weil die Grundeigentümer zum Teil nicht gewillt sind, den Boden für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum Bundesgesetzentwurf über die Raumplanung vom 4. Oktober 1974, der in Artikel 35 eine Enteignungsmöglichkeit ^enthielt, beinhaltet das heutige Recht keine Expropriationsmöglichkeit mehr. Das Fehlen dieser Grundlage im bestehenden Recht erschwert oder verunmöglicht den Gemeinden die Ansiedlung neuer Indu- strien, die Erweiterung bestehender Betriebe und damit die Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Arbeits- plätze. Die Motion hat das Ziel, den regionalen Wirtschaftseinbrü- chen entgegenzuwirken, den in diesen Regionen lebenden Menschen ihre Existenz und ihren angestammten Lebens- raum zu erhalten und den regionalen Disparitäten entge- genzuwirken. Eine Verpflichtung, diese Ziele zu erreichen, ist auch staatspolitischer Art und gilt als solche gleicher- massen für die Kantone und den Bund. Es ist zu einer Schicksalsfrage unseres Landes geworden, ob sich zwi- schen oder neben den grossen Ballungszentren noch regionale Schwerpunkte und Regionen halten können, die zur Bewahrung auch des staatspolitischen Gleichgewichtes unerlässlich sind. Ich bitte Sie, die Motion erheblich zu erklären. Bundesrat Purgier: Niemand kann bestreiten, dass die Region, aus der der Motionär stammt, ganz besonders im Zeichen dieser Krise lebt und dass die Arbeitslosenzahlen, die er uns sehr plastisch dargestellt hat, Anlass zur Sorge sein müssen für eine Gemeindebehörde, für die dort leben- den Menschen, aber auch für die Vertreter des Kantons und des Bundes. Wir sind deshalb schon seit langem, vor allem auch durch das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, an Arbeiten mitbeteiligt, die der Verbesserung der entsprechenden regionalen Struktur und der dort vorherr- schenden Uhrenindustrie dienen sollen. Der Bundesbe- schluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen hat sich - ich glaube, das ist auch die Auffassung des Motionärs - grund- sätzlich bewährt. Angesichts der jüngsten Entwicklungen will der Bundesrat diese Massnahme ausbauen und noch wirksamer gestalten. Wir stützen uns dabei auf eine Umfrage bei den betroffenen Kantonen, aber auch auf Studien, die im Rahmen des neu- artigen, guten Koordinationsorganes BIGA/Uhrenkantone/ Uhrenstädte erstellt worden sind. Auch hier hat man nicht nur philosophiert, sondern man ist zur Arbeit übergegan- gen, mit Erfolg. Ein Entwurf zur Revision des Bundesbe- schlusses wurde im Rahmen der Massnahmen, über die wir nun seit Tagen beraten, in die Vernehmlassung geschickt; ich hoffe zuversichtlich, dass nach Ablauf der Vernehmlas- sungsfrist - das ist am 10. Mai - die Ausarbeitung der Bot- schaft zügig vorangehen kann, weil ja die Grundelemente der Finanzierungsbeihilfe Ihnen allen hier bekannt sind. Wir brauchen demzufolge nicht Neuland zu betreten, vielmehr geht es um Verbesserungen. Ein zweiter Punkt: Der innerkantonale Finanzausgleich ist grundsätzlich Sache der Kantone. Wir können von diesem Prinzip nicht einfach ungestraft abgehen, weil wir sonst gegen die ganze bundesstaatliche Struktur verstossen. Nur soweit Gemeinden mit Finanzproblemen im Berggebiet lie- gen, können sie für Infrastrukturprojekte Unterstützung gemäss dem Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Investi- tionshilfe für Berggebiete beanspruchen. Im Rahmen des Massnahmenpaketes ist ja, wie Sie wissen, ein Ausbau die- ses Instrumentes vorgesehen; in diesem Rahmen möchte ich auch die Idee des Motionärs näher prüfen. Der dritte Punkt, mit dem sich der Motionär beschäftigt, betrifft die Raumplanung. Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 ermöglicht den Kantonen und Gemeinden eine zweck- mässige Industriezonenplanung. Mir scheint, dass eine Revision dieses erst seit rund drei Jahren in Kraft stehen- den Rahmengesetzes sich noch nicht aufdrängt. Es ist den Kantonen ein sehr weiter Spielraum innerhalb dieses Geset- zes offen gelassen worden, den es nun zu nutzen gilt. Es ist davon auszugehen, dass ein konsequenter Vollzug mithilft, verschiedene heute noch bestehende, auch mir bekannte Probleme zu entschärfen. Namentlich haben Kan- tone und Gemeinden dafür zu sorgen, dass Land, welches sich für die Überbauung eignet und voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird, eingezont und auch zeitgerecht erschlossen wird. Den Kantonen und Gemeinden, die nach der föderalistischen Aufgabenteilung, wie es Artikel 22qua- ter unserer Verfassung verlangt, für die Ordnung der Bodennutzung zuständig sind, stehen überdies eine Reihe anderer Möglichkeiten offen, um Bauland in genügendem Masse erhältlich zu machen. Ich darf auf die Antwort des Bundesrates auf eine seinerzeitige Interpellation von Herrn Biderbost verweisen. Fazit: Wenn ich die Hauptpunkte der Motion überblicke und die Grundhaltung des Motionärs sehr wohl zu teilen ver- mag, dann kann ich mich bereit erklären, Punkt 1 als Motion entgegenzunehmen. Wir sind ja voll an der Arbeit. Punkt 2 möchte ich Herrn Rothen beliebt machen, in ein Postulat umzuwandeln, und bei Punkt 3 empfehle ich Ihnen Ablehnung, sofern der Herr Motionär, gestützt auf die Erklä- rungen, die ich zur Vollzugsmöglichkeit dieses Rahmenge- setzes geben konnte, nicht auf diesen Punkt verzichten will. Präsident: Herr Rothen ist mit diesen Vorschlägen des Bundesrates einverstanden. Punkt 1 wird vom Bundesrat als Motion entgegengenom- men. Wird diese Motion aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall; sie ist überwiesen. Punkt 2 wird vom Bundesrat als Postulat entgegengenom- men; Herr Rothen ist damit einverstanden. Wird Punkt 2 auch als Postulat bekämpft? Das ist nicht der Fall; das Postulat ist überwiesen. Punkt 3 wird vom Bundesrat abgelehnt. Herr Rothen ist damit einverstanden. - Sie haben in diesem Sinne beschlossen. Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates Transmis selon la proposition du Conseil fédéral

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rothen Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen Motion Rothen Régions économiquement menacées. Mesures à prendre In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.502 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.03.1983 - 14:30 Date Data Seite 392-393 Page Pagina Ref. No 20 011 289 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.