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82.437

Ch Vb · 1982-10-08 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 8 octobre 1982

zu Lasten des «Radiobudgets» der PTT, das in der Folge

defizitär ist.

Würden diese Ausgaben als gemeinwirtschaftliche Leistun-

gen deklariert - was bei der Aufgabenstellung von Schwei-

zer Radio International durchaus gerechtfertigt erscheint -,

dann könnten Investitionen und Betriebsaufwendungen für

Schweizer Radio International besser in direktem Bezug zu

den Bedürfnissen dieser Institution definiert werden. Es

wäre somit Sache des Bundesrates, von Jahr zu Jahr den

Beitrag an Schweizer Radio International festzulegen.

Zudem wäre das Radiobudget der PTT wieder ausgegli-

chen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Überwiesen - Transmis

#ST# 82.396

Postulat Künzi

Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif

Vote par correspondance. Tarif des imprimés

Wortlaut des Postulats vom 9. Juni 1982

Der Bundesrat wird ersucht, durch eine Änderung der Ver-

ordnung l zum Postverkehrsgesetz die Voraussetzungen zu

schaffen, dass für die briefliche Stimmabgabe der Druck-

sachentarif anwendbar wird.

Texte du postulat du 9 juin 1982

Le Conseil fédéral est prié de modifier l'Ordonnance I rela-

tive à la loi sur le Service des postes afin que le tarif des

imprimés soit applicable à l'envoi des votes par correspon-

dance.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Biel, Bremi, de

Capitani, Früh, Hösli, Kopp, Kunz, Ribi, Schule, Widmer (11)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Verschiedene Kantone bemühen sich, durch besondere

Massnahmen die Stimmbeteiligung bei Wahlen und Abstim-

mungen zu verbessern.

Eine gewiss nicht zu unterschätzende Vereinfachung in der

Stimmabgabe besteht sicher darin, dass den Stimmbe-

rechtigten die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe

geboten wird. Das Bundesgesetz über die politischen

Rechte vom 17. Dezember 1976 schreibt dies in Artikel 8

denn auch vor. Das Verfahren ist aber oft noch viel zu kom-

pliziert. Die Kantone arbeiten jedoch daran, diese Schran-

ken möglichst abzubauen.

Die Vereinfachungen würden sich bestimmt noch positiver

auf die Stimmbeteiligung auswirken, wenn der Stimmbürger

das Kuvert portofrei zurücksenden könnte. Um diese

Kosten für das Gemeinwesen in tragbarem Rahmen zu hal-

ten, wäre es jedoch nötig und sinnvoll, dass der Bundesrat

dafür zumindest die Anwendung des Drucksachentarifs

zugestehen würde.

Der Bundesrat hat sich im Rahmen verschiedener Diskus-

sionen, die sich mit der Bekämpfung der Stimmabstinenz

befassten, positiv zur schriftlichen Stimmabgabe geäussert,

konnte sich aber - wie er erklärte - wegen Einnahmenein-

bussen der PTT noch nicht für den Drucksachentarif ent-

schliessen.

Offenbar haben aber die betreffenden Organe übersehen,

dass es sich bei der geforderten Massnahme keineswegs

um die Reduktion bestehender, sondern um die Eröffnung

neuer Einnahmenquellen der PTT zu recht attraktiven

Bedingungen handeln würde.

Es darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung

des Drucksachentarifs für den Erfolg des Ausbaus der

brieflichen Stimmabgabe von grosser Bedeutung wäre und

damit zugleich ein tauglicher Beitrag für die Hebung der

Stimmbeteiligung oder mindestens für die Verhinderung

ihres weiteren Absinkens geleistet würde.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Der Bundesrat steht Bestrebungen, die Stimmbeteiligung

zu verbessern, positiv gegenüber. Daher befürwortet er

auch den vom Regierungsrat des Kantons Zürich beab-

sichtigten Ausbau der brieflichen Stimmabgabe.

Für die von den Gemeinwesen beanspruchten Leistungen

der Post werden die allgemein gültigen Tarife angewendet.

Der Tarif richtet sich nach den Leistungen, welche die Post

für die Beförderung und die Zustellung der entsprechenden

Sendungen zu erbringen hat. Solche mit Stimm- und Wahl-

zetteln sind den Briefen gleichzustellen. Eine Behandlung

als Drucksache wäre auch wegen der längeren Beförde-

rungsfristen, die oft für eine fristgerechte Übermittlung

nicht ausreichen, nicht angezeigt.

Dispositiv
  1. August 1981 einen Vorstoss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 1. April 1981 abgelehnt. Der Bundesrat hat geprüft, ob zur Vereinfachung der Gebührenerhebung als Massnahme zur Förderung der brieflichen Stimmabgabe Sendungen mit Stimm- und Wahl- zetteln in die mit Gemeinwesen bestehenden Abkommen über eine pauschale Abgeltung der Postleistungen einbezo- gen werden könnten. Dabei hat es sich allerdings gezeigt, dass sich solche Pauschalen wegen des administrativen Aufwandes nur mit Gemeinwesen rechtfertigen lassen, die jährlich mindestens 20 000 Sendungen aufgeben. Dies trifft derzeit lediglich in rund 300 Fällen zu. Hingegen besteht die Möglichkeit, Rücksendungen des Stimm- und Wahlmate- rials als Geschäftsantwortsendungen gemäss Artikel 57 V (1) zum Postverkehrsgesetz auszugestalten. Auf diese Weise könnte die briefliche Stimmabgabe und damit die Stimmbeteiligung erleichtert werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Mit dieser Abklärung ist der Auftrag des Postulates erfüllt, weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt. Abgeschrieben - Classé #ST# 82.437 Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982 Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die erforderli- chen Massnahmen zu ergreifen, um eine wintersichere
  2. Oktober 1982 N 1441 Interpellation Hofmann Bahnverbindung zwischen Brig, Andermatt und Disentis zu gewährleisten. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind insbesondere die erforderlichen Mittel für Lawinenver- bauungen und Aufforstungen bereitzustellen. Texte du postulat du 21 juin 1982 Le Conseil fédéral est invité à prendre sans tarder les mesures nécessaires afin d'assurer une liaison ferroviaire ouverte toute l'année entre Brigue, Andermatt et Disentis. Pour y parvenir, il faut notamment accorder les crédits nécessaires aux travaux de protection contre les ava- lanches ainsi qu'aux reboisements. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bacciarini, Biderbost, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, de Chastonay, Couchepin, Darbellay, Dirren, Dürr, Huggen- berger, Jost, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Mül- ler-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Pedrazzini, Pini, Rubi, Scherer, Segmüller, Spiess, Steinegger, Ziegler-Solothurn (30) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am 25. Juni 1982 kann der 15 442 Meter lange Furka-Basis- tunnel eröffnet werden. Damit wird auf einer weiten Strecke eine wintersichere Verbindung zwischen den Kantonen Wal- lis und Uri verwirklicht. Diese Ost-West-Verbindung ent- spricht einem dringenden Bedürfnis. Leider bestehen aber noch einige Lawinenzüge zwischen Realp und Andermatt sowie zwischen Andermatt und Rueras. Dies bewirkt, dass die Bahnverbindung bei grösseren Schneefällen für längere Zeit unterbrochen wird. So musste der Bahnbetrieb in den letzten Jahren zwischen 11 und 44 Tagen wegen Lawinen- niedergängen oder wegen akuter Lawinengefahr eingestellt werden. Im letzten Jahrzehnt wurden verschiedene Verbauungen zum Schütze der Bahnanlagen gegen Naturgewalten ausge- führt. Trotz diesen wesentlichen Verbesserungen bestehen noch einige Gefahrenstellen, insbesondere östlich Realp («in den Mieschen») und im Gebiet Oberalp «West» (die Hänge Grossboden und Strahlgand). Die Bauorgane haben, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Forstorganen, ent- sprechende Verbauungsprojekte ausgearbeitet. Wegen feh- lenden Finanzierungsmöglichkeiten konnten sie jedoch nicht ausgeführt werden. Aufgrund der Kreditrestriktionen wurden nämlich nur noch Lawinenverbauungsprojekte vom Bund subventioniert, die unmittelbar zum Schütze bewohn- ter Siedlungen bestimmt sind. Im Hinblick auf den durchgehenden Winterbetrieb mit dem Furka-Basistunnel und in Anbetracht der Bedeutung einer wintersicheren Bahnverbindung zwischen den Bergkanto- nen Wallis, Uri und Graubünden wird der Bundesrat ersucht, die erforderlichen Mittel für Lawinenverbauungen und Aufforstungen bereitzustellen, damit die vorbereiteten Projekte der Furka-Oberalpbahn verwirklicht werden kön- nen. Sofern dies mit den ordentlichen Mitteln nicht möglich ist, soll bereits im Budget 1983 eine angemessene Erhö- hung der betreffenden Kreditpositionen erfolgen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er kann jedoch in zeitlicher Hinsicht angesichts der Finanz- lage des Bundes keine Zusicherungen abgeben. Die finan- ziellen Möglichkeiten werden geprüft. Überwiesen - Transmis #ST# 82.462 Interpellation Hofmann Ausländische Diplomaten und Funktionäre Diplomates et fonctionnaires étrangers Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982 Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Zahl der Diplo- maten und Funktionäre ausländischer Staaten in unserem Lande so weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine Plattform internationaler Spionage- und Agententätigkeit gegenüber anderen Ländern und gegenüber ihr selbst ist? Besteht insbesondere die Möglichkeit, die Zahl der nach- richtendienstlich tätigen Funktionäre bei den internationalen Organisationen mit Sitz in Genf zu reduzieren? Texte de l'interpellation du 24 juin 1982 Que pense faire le Conseil fédéral pour que le nombre des diplomates et fonctionnaires en poste dans notre pays soit réduit dans une mesure qui évite à la Suisse de devenir une plaque tournante de l'espionnage et de l'activité déployée par les agents internationaux au détriment de la Suisse elle-même et d'autres pays? A-t-on notamment la possibilité d'obtenir une réduction des fonctionnaires travaillant pour des services de renseignements auprès des organisations internationales qui ont leur siège à Genève? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es stellt sich die Frage: Wie weit ist die Schweiz eine inter- nationale Spionage- und Agenteninsel? In der Schweiz sind rund 125 Länder durch diplomatische Missionen vertreten. In Bern zählen wir rund 70 Botschaften und Gesandtschaften, rund 50 Länder lassen sich durch Botschaften, die sich im angrenzenden Ausland befinden, vertreten. Die Zahl der ausländischen Diplomaten hat sich auf über 700, diejenige ihres Verwaltungs- und technischen Personals auf über 600 erhöht. Alle diese Botschaften sind durch die Eidgenossenschaft akkreditiert. Zusätzlich gibt es in Genf über 100 ständige Missionen, Delegationen und Beobachtungsbüros fremder Staaten, die bei den interna- tionalen Organisationen akkreditiert sind, sowie zahlreiche Sondermissionen; sie zählen nach dem Bericht des Bun- desrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980 insge- samt 2326 Mitarbeiter, d. h. 246 mehr als im Vorjahr. In Bern und in Genf kommen dazu Familienangehörige und das Hauspersonal vom Chauffeur bis zur Köchin. Es wäre von Interesse, vom Bundesrat Auskunft zu erhalten, wie viele Personen auf einzelnen Botschaften tatsächlich im Einsatz sind. Versucht man als SVP-Parlamentarier darüber zum Beispiel auf einer östlichen Botschaft genaue Zahlen zu erhalten, stösst man auf eine Mauer des Schweigens. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten weist in -seiner vorletztjährigen Liste über die Mitglieder des diplo- matischen Corps der Botschaft der Sowjetunion ganze 25 Namen aus. Es wird gesagt, hier fehle mindestens eine Null. Zu den bei der Eidgenossenschaft und bei den internationa- len Organisationen akkreditierten Diplomaten kommen rund 11 750 Beamte hinzu, die bei den in der Schweiz niederge- lassenen internationalen Organisationen tätig sind. Die hohe Zahl der Diplomaten und Funktionäre ausländi- scher Staaten in unserem Lande zwingt die Frage geradezu auf, wie weit die Schweiz zur Drehscheibe internationaler Spionage- und Agententätigkeit geworden ist. Die Voraus- setzungen für eine Spionagetätigkeit sind bei uns beson- ders günstig: Eine dreisprachige Schweiz mit - einer offenen Informationspolitik, - einer Anhäufung internationaler Organisationen, - einem unterdotierter Staatsschutz, der es vor allem zah- lenmässig nicht mit den Routiniers aufnehmen kann. 182-N Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Postulat Columberg Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.437 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1440-1441 Page Pagina Ref. No 20 010 835 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Postulat Columberg 1440 N 8 octobre 1982 zu Lasten des «Radiobudgets» der PTT, das in der Folge defizitär ist. Würden diese Ausgaben als gemeinwirtschaftliche Leistun- gen deklariert - was bei der Aufgabenstellung von Schwei- zer Radio International durchaus gerechtfertigt erscheint -, dann könnten Investitionen und Betriebsaufwendungen für Schweizer Radio International besser in direktem Bezug zu den Bedürfnissen dieser Institution definiert werden. Es wäre somit Sache des Bundesrates, von Jahr zu Jahr den Beitrag an Schweizer Radio International festzulegen. Zudem wäre das Radiobudget der PTT wieder ausgegli- chen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 82.396 Postulat Künzi Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif Vote par correspondance. Tarif des imprimés Wortlaut des Postulats vom 9. Juni 1982 Der Bundesrat wird ersucht, durch eine Änderung der Ver- ordnung l zum Postverkehrsgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die briefliche Stimmabgabe der Druck- sachentarif anwendbar wird. Texte du postulat du 9 juin 1982 Le Conseil fédéral est prié de modifier l'Ordonnance I rela- tive à la loi sur le Service des postes afin que le tarif des imprimés soit applicable à l'envoi des votes par correspon- dance. Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Biel, Bremi, de Capitani, Früh, Hösli, Kopp, Kunz, Ribi, Schule, Widmer (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Verschiedene Kantone bemühen sich, durch besondere Massnahmen die Stimmbeteiligung bei Wahlen und Abstim- mungen zu verbessern. Eine gewiss nicht zu unterschätzende Vereinfachung in der Stimmabgabe besteht sicher darin, dass den Stimmbe- rechtigten die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe geboten wird. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 schreibt dies in Artikel 8 denn auch vor. Das Verfahren ist aber oft noch viel zu kom- pliziert. Die Kantone arbeiten jedoch daran, diese Schran- ken möglichst abzubauen. Die Vereinfachungen würden sich bestimmt noch positiver auf die Stimmbeteiligung auswirken, wenn der Stimmbürger das Kuvert portofrei zurücksenden könnte. Um diese Kosten für das Gemeinwesen in tragbarem Rahmen zu hal- ten, wäre es jedoch nötig und sinnvoll, dass der Bundesrat dafür zumindest die Anwendung des Drucksachentarifs zugestehen würde. Der Bundesrat hat sich im Rahmen verschiedener Diskus- sionen, die sich mit der Bekämpfung der Stimmabstinenz befassten, positiv zur schriftlichen Stimmabgabe geäussert, konnte sich aber - wie er erklärte - wegen Einnahmenein- bussen der PTT noch nicht für den Drucksachentarif ent- schliessen. Offenbar haben aber die betreffenden Organe übersehen, dass es sich bei der geforderten Massnahme keineswegs um die Reduktion bestehender, sondern um die Eröffnung neuer Einnahmenquellen der PTT zu recht attraktiven Bedingungen handeln würde. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung des Drucksachentarifs für den Erfolg des Ausbaus der brieflichen Stimmabgabe von grosser Bedeutung wäre und damit zugleich ein tauglicher Beitrag für die Hebung der Stimmbeteiligung oder mindestens für die Verhinderung ihres weiteren Absinkens geleistet würde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat steht Bestrebungen, die Stimmbeteiligung zu verbessern, positiv gegenüber. Daher befürwortet er auch den vom Regierungsrat des Kantons Zürich beab- sichtigten Ausbau der brieflichen Stimmabgabe. Für die von den Gemeinwesen beanspruchten Leistungen der Post werden die allgemein gültigen Tarife angewendet. Der Tarif richtet sich nach den Leistungen, welche die Post für die Beförderung und die Zustellung der entsprechenden Sendungen zu erbringen hat. Solche mit Stimm- und Wahl- zetteln sind den Briefen gleichzustellen. Eine Behandlung als Drucksache wäre auch wegen der längeren Beförde- rungsfristen, die oft für eine fristgerechte Übermittlung nicht ausreichen, nicht angezeigt. Aus diesen Gründen ist, die Brieftaxe anzuwenden. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine beson- dere Posttaxe füf Sendungen mit Stimm- und Wahlzetteln zu schaffen. Eine solche berücksichtigte den Aufwand der Post nur ungenügend und widerspräche dem Grundsatz, wonach auch die Gemeinwesen die von ihnen beanspruch- ten Leistungen der PTT-Betriebe voll abgelten. Aus den gleichen Überlegungen hat der Bundesrat bereits am

26. August 1981 einen Vorstoss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 1. April 1981 abgelehnt. Der Bundesrat hat geprüft, ob zur Vereinfachung der Gebührenerhebung als Massnahme zur Förderung der brieflichen Stimmabgabe Sendungen mit Stimm- und Wahl- zetteln in die mit Gemeinwesen bestehenden Abkommen über eine pauschale Abgeltung der Postleistungen einbezo- gen werden könnten. Dabei hat es sich allerdings gezeigt, dass sich solche Pauschalen wegen des administrativen Aufwandes nur mit Gemeinwesen rechtfertigen lassen, die jährlich mindestens 20 000 Sendungen aufgeben. Dies trifft derzeit lediglich in rund 300 Fällen zu. Hingegen besteht die Möglichkeit, Rücksendungen des Stimm- und Wahlmate- rials als Geschäftsantwortsendungen gemäss Artikel 57 V (1) zum Postverkehrsgesetz auszugestalten. Auf diese Weise könnte die briefliche Stimmabgabe und damit die Stimmbeteiligung erleichtert werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Mit dieser Abklärung ist der Auftrag des Postulates erfüllt, weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt. Abgeschrieben - Classé #ST# 82.437 Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982 Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die erforderli- chen Massnahmen zu ergreifen, um eine wintersichere

8. Oktober 1982 N 1441 Interpellation Hofmann Bahnverbindung zwischen Brig, Andermatt und Disentis zu gewährleisten. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind insbesondere die erforderlichen Mittel für Lawinenver- bauungen und Aufforstungen bereitzustellen. Texte du postulat du 21 juin 1982 Le Conseil fédéral est invité à prendre sans tarder les mesures nécessaires afin d'assurer une liaison ferroviaire ouverte toute l'année entre Brigue, Andermatt et Disentis. Pour y parvenir, il faut notamment accorder les crédits nécessaires aux travaux de protection contre les ava- lanches ainsi qu'aux reboisements. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bacciarini, Biderbost, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, de Chastonay, Couchepin, Darbellay, Dirren, Dürr, Huggen- berger, Jost, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Mül- ler-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Pedrazzini, Pini, Rubi, Scherer, Segmüller, Spiess, Steinegger, Ziegler-Solothurn (30) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am 25. Juni 1982 kann der 15 442 Meter lange Furka-Basis- tunnel eröffnet werden. Damit wird auf einer weiten Strecke eine wintersichere Verbindung zwischen den Kantonen Wal- lis und Uri verwirklicht. Diese Ost-West-Verbindung ent- spricht einem dringenden Bedürfnis. Leider bestehen aber noch einige Lawinenzüge zwischen Realp und Andermatt sowie zwischen Andermatt und Rueras. Dies bewirkt, dass die Bahnverbindung bei grösseren Schneefällen für längere Zeit unterbrochen wird. So musste der Bahnbetrieb in den letzten Jahren zwischen 11 und 44 Tagen wegen Lawinen- niedergängen oder wegen akuter Lawinengefahr eingestellt werden. Im letzten Jahrzehnt wurden verschiedene Verbauungen zum Schütze der Bahnanlagen gegen Naturgewalten ausge- führt. Trotz diesen wesentlichen Verbesserungen bestehen noch einige Gefahrenstellen, insbesondere östlich Realp («in den Mieschen») und im Gebiet Oberalp «West» (die Hänge Grossboden und Strahlgand). Die Bauorgane haben, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Forstorganen, ent- sprechende Verbauungsprojekte ausgearbeitet. Wegen feh- lenden Finanzierungsmöglichkeiten konnten sie jedoch nicht ausgeführt werden. Aufgrund der Kreditrestriktionen wurden nämlich nur noch Lawinenverbauungsprojekte vom Bund subventioniert, die unmittelbar zum Schütze bewohn- ter Siedlungen bestimmt sind. Im Hinblick auf den durchgehenden Winterbetrieb mit dem Furka-Basistunnel und in Anbetracht der Bedeutung einer wintersicheren Bahnverbindung zwischen den Bergkanto- nen Wallis, Uri und Graubünden wird der Bundesrat ersucht, die erforderlichen Mittel für Lawinenverbauungen und Aufforstungen bereitzustellen, damit die vorbereiteten Projekte der Furka-Oberalpbahn verwirklicht werden kön- nen. Sofern dies mit den ordentlichen Mitteln nicht möglich ist, soll bereits im Budget 1983 eine angemessene Erhö- hung der betreffenden Kreditpositionen erfolgen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er kann jedoch in zeitlicher Hinsicht angesichts der Finanz- lage des Bundes keine Zusicherungen abgeben. Die finan- ziellen Möglichkeiten werden geprüft. Überwiesen - Transmis #ST# 82.462 Interpellation Hofmann Ausländische Diplomaten und Funktionäre Diplomates et fonctionnaires étrangers Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982 Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Zahl der Diplo- maten und Funktionäre ausländischer Staaten in unserem Lande so weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine Plattform internationaler Spionage- und Agententätigkeit gegenüber anderen Ländern und gegenüber ihr selbst ist? Besteht insbesondere die Möglichkeit, die Zahl der nach- richtendienstlich tätigen Funktionäre bei den internationalen Organisationen mit Sitz in Genf zu reduzieren? Texte de l'interpellation du 24 juin 1982 Que pense faire le Conseil fédéral pour que le nombre des diplomates et fonctionnaires en poste dans notre pays soit réduit dans une mesure qui évite à la Suisse de devenir une plaque tournante de l'espionnage et de l'activité déployée par les agents internationaux au détriment de la Suisse elle-même et d'autres pays? A-t-on notamment la possibilité d'obtenir une réduction des fonctionnaires travaillant pour des services de renseignements auprès des organisations internationales qui ont leur siège à Genève? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es stellt sich die Frage: Wie weit ist die Schweiz eine inter- nationale Spionage- und Agenteninsel? In der Schweiz sind rund 125 Länder durch diplomatische Missionen vertreten. In Bern zählen wir rund 70 Botschaften und Gesandtschaften, rund 50 Länder lassen sich durch Botschaften, die sich im angrenzenden Ausland befinden, vertreten. Die Zahl der ausländischen Diplomaten hat sich auf über 700, diejenige ihres Verwaltungs- und technischen Personals auf über 600 erhöht. Alle diese Botschaften sind durch die Eidgenossenschaft akkreditiert. Zusätzlich gibt es in Genf über 100 ständige Missionen, Delegationen und Beobachtungsbüros fremder Staaten, die bei den interna- tionalen Organisationen akkreditiert sind, sowie zahlreiche Sondermissionen; sie zählen nach dem Bericht des Bun- desrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980 insge- samt 2326 Mitarbeiter, d. h. 246 mehr als im Vorjahr. In Bern und in Genf kommen dazu Familienangehörige und das Hauspersonal vom Chauffeur bis zur Köchin. Es wäre von Interesse, vom Bundesrat Auskunft zu erhalten, wie viele Personen auf einzelnen Botschaften tatsächlich im Einsatz sind. Versucht man als SVP-Parlamentarier darüber zum Beispiel auf einer östlichen Botschaft genaue Zahlen zu erhalten, stösst man auf eine Mauer des Schweigens. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten weist in -seiner vorletztjährigen Liste über die Mitglieder des diplo- matischen Corps der Botschaft der Sowjetunion ganze 25 Namen aus. Es wird gesagt, hier fehle mindestens eine Null. Zu den bei der Eidgenossenschaft und bei den internationa- len Organisationen akkreditierten Diplomaten kommen rund 11 750 Beamte hinzu, die bei den in der Schweiz niederge- lassenen internationalen Organisationen tätig sind. Die hohe Zahl der Diplomaten und Funktionäre ausländi- scher Staaten in unserem Lande zwingt die Frage geradezu auf, wie weit die Schweiz zur Drehscheibe internationaler Spionage- und Agententätigkeit geworden ist. Die Voraus- setzungen für eine Spionagetätigkeit sind bei uns beson- ders günstig: Eine dreisprachige Schweiz mit

- einer offenen Informationspolitik,

- einer Anhäufung internationaler Organisationen,

- einem unterdotierter Staatsschutz, der es vor allem zah- lenmässig nicht mit den Routiniers aufnehmen kann. 182-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Postulat Columberg Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.437 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1440-1441 Page Pagina Ref. No 20 010 835 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.