opencaselaw.ch

D-1784/2010

D-1784/2010

Bundesverwaltungsgericht · 2010-03-25 · Deutsch CH

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

Erwägungen (4 Absätze)

E. 1 Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

E. 2 Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird abgewiesen.

E. 3 Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

E. 4 Dieses Urteil geht an: den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (Einschreiben; Beilagen: Einzahlungsschein, angefochtene Verfügung im Original) das BFM, Abteilung Aufenthalt, mit den Akten Ref.-Nr. N (per Kurier; in Kopie) (...) (in Kopie) Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Fulvio Haefeli Gert Winter Versand:

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesverwaltungsgericht Tribunal administratif fédéral Tribunale amministrativo federale Tribunal administrativ federal Abteilung IV D-1784/2010 {T 0/2} Urteil vom 25. März 2010 Besetzung Einzelrichter Fulvio Haefeli, mit Zustimmung von Richterin Gabriela Freihofer; Gerichtsschreiber Gert Winter. Parteien A._______, geboren (...), alias A._______, geboren (...), Türkei, vertreten durch lic. iur. Christian Wyss, Fürsprecher, Keltenstrasse 102, Postfach 793, 3018 Bern-Bümpliz, Beschwerdeführer, gegen Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern, Vorinstanz. Gegenstand Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 11. März 2010 / N . 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen. 4. Dieses Urteil geht an: den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (Einschreiben; Beilagen: Einzahlungsschein, angefochtene Verfügung im Original) das BFM, Abteilung Aufenthalt, mit den Akten Ref.-Nr. N (per Kurier; in Kopie) (...) (in Kopie) Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Fulvio Haefeli Gert Winter Versand: