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ZV.2020.7

ZV01 Anspruch auf Krankentaggelder bejaht (Bundesgerichtsurteil 4A_202/2021)

Bs Sozialversicherungsgericht · 2020-10-21 · Deutsch BS
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Sozialversicherungsgericht

des Kantons Basel-Stadt

URTEIL

vom21. Oktober 2020

Mitwirkende

Dr. G. Thomi (Vorsitz), lic. iur. M. Fuchs, Dr. med. F. W. Eymann

und Gerichtsschreiberin MLaw K. Zimmermann

Parteien

A____

[...]

vertreten durch lic. iur. [...], [...]

Klägerin

B____ AG

[...]

Beklagte

Gegenstand

ZV.2020.7

Klage vom 6. März 2020

Anspruch auf Krankentaggelder bejaht

Der Präsident                                                            Die Gerichtsschreiberin

Dr. G. ThomiMLaw K. Zimmermann

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes [BGG] innert 30 Tagen seit schriftlicher Eröffnung Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden.

Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.

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