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EL.2021.6

Beschwerde abgewiesen; kein EL-Anspruch aufgrund einer vorbezogenen liechtensteinischen AHV-Rente bzw. einer vorbezogenen deutschen Altersrente (Bundesgerichtsurteil 9C_85/2022)

Bs Sozialversicherungsgericht · 2021-02-18 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Sozialversicherungsgericht

des Kantons Basel-Stadt

URTEIL

vom2. November 2021

Mitwirkende

Dr. A. Pfleiderer (Vorsitz), C. Müller, lic. iur. S. Bammatter-Glättli

und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw I. Mostert Meier

Parteien

A____

[...]

Beschwerdeführer

Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt

RechtsdienstGrenzacherstrasse 62, Postfach, 4005 Basel

Beschwerdegegnerin

Gegenstand

EL.2021.6

Einspracheentscheid vom

18. Februar 2021

Beschwerde abgewiesen; kein EL-Anspruch aufgrund einer vorbezogenen liechtensteinischen AHV-Rente bzw. einer vorbezogenen deutschen Altersrente.

Die Präsidentin                                                         Die a.o. Gerichtsschreiberin

Dr. A. PfleidererMLawI. Mostert Meier

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 100 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht [Bundesgerichtsgesetz, BGG]). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 47 Abs. 1 BGG). Die Beschwerdegründe sind in Art. 95 ff. BGG geregelt.

Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen. Die Beschwerdeschrift hat den Anforderungen gemäss Art. 42 BGG zu genügen; zu beachten ist dabei insbesondere:

a)            Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten;

b)            in der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt;

c)             die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat, ebenso der angefochtene Entscheid.

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