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9C_599/2025

Invalidenversicherung,

Bundesgericht · 2025-12-02 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. Luzern, 2. Dezember 2025
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

9C_599/2025

Urteil vom 2. Dezember 2025

III. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Moser-Szeless, Präsidentin,

Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard Zollinger,

Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. August 2025 (IV.2024.00270).

Nach Einsicht

in die Beschwerde vom 27. Oktober 2025 (Poststempel) gegen das gemäss postamtlicher Bescheinigung am 24. September 2025 an A.________ ausgehändigte Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. August 2025,

in Erwägung,

dass die Beschwerde nicht innert der nach Art. 100 Abs. 1 BGG 30-tägigen, gemäss Art. 44 - 48 BGG am 24. Oktober 2025 abgelaufenen Rechtsmittelfrist eingereicht worden ist,

dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten umständehalber verzichtet wird,

erkennt die Präsidentin:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 2. Dezember 2025

Im Namen der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Moser-Szeless

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann