Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung) | Invalidenversicherung
Dispositiv
- Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
- Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt. Luzern, 3. Oktober 2018
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Bundesgericht III. Öffentlich-rechtliche Abteilung 03.10.2018 8C 671/2018 (8C_671/2018) Tribunal fédéral IIIe Cour de droit public (Ire Cour de droit social) 03.10.2018 8C 671/2018 (8C_671/2018) Tribunale federale III Corte di diritto pubblico (I Corte di diritto sociale) 03.10.2018 8C 671/2018 (8C_671/2018)
Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung) | Invalidenversicherung
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 8C_671/2018 Urteil vom 3. Oktober 2018 I. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Maillard, Präsident, Gerichtsschreiber Grünvogel. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer, gegen unbekannt, Beschwerdegegner. Gegenstand Unbekannt (Prozessvoraussetzung), Beschwerde gegen den Entscheid "VBE.2017.843/we7ce". Nach Einsicht in die mit einer Eingabe des Hausarztes vom 16. August 2018 ergänzte Beschwerde vom 13. August 2018 (jeweils Poststempel) gegen einen als VBE.2017/843/we7ce bezeichneten Entscheid, in Erwägung, dass der Beschwerdeführer den ihm vom Gericht gemäss Art. 42 Abs. 5 BGG angezeigten Formmangel der fehlenden Beilagen nicht innerhalb der mit Verfügung vom 14. August 2018 angesetzten, am 24. September 2018 abgelaufenen (Art. 44 - 48 BGG), Nachfrist behoben hat, dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, erkennt der Präsident: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt. Luzern, 3. Oktober 2018 Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Maillard Der Gerichtsschreiber: Grünvogel