opencaselaw.ch

7B_968/2023

Rückzug der

Bundesgericht · 2023-12-29 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien, der Stadtpolizei Zürich, der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

7B_968/2023

Verfügung vom 29. Dezember 2023

II. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Koch, als Instruktionsrichterin,

Gerichtsschreiberin Sauthier.

Verfahrensbeteiligte

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich,

Beschwerdeführerin,

gegen

A.________,

vertreten durch Rechtsanwältin Alexandra Baur,

Beschwerdegegner,

1. Stadtpolizei Zürich,

Rechtsdienst, Bahnhofquai 3, 8021 Zürich,

2. Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, Postfach, 8036 Zürich.

Gegenstand

Rückzug der Beschwerde (körperliche Untersuchung, Leibesvisitation); Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 6. November 2023 (UH230245-O/U/GEI).

Erwägungen:

Die Oberstaatsanwaltschaft zog ihre Beschwerde vom 5. Dezember 2023 an das Bundesgericht mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 zurück. Das Verfahren ist somit als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben (Art. 32 Abs. 2 BGG). Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG).

Demnach verfügt die Instruktionsrichterin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, der Stadtpolizei Zürich, der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Dezember 2023

Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Instruktionsrichterin: Koch

Die Gerichtsschreiberin: Sauthier