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6B_707/2025

Landesverweisung; stationäre therapeutische Massnahme; Rückzug,

Bundesgericht · 2025-09-23 · Deutsch CH
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Erwägungen (2 Absätze)

E. 1 Die Beschwerde vom 29. August 2025 (Poststempel) gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. Mai 2025 wurde mit Eingabe vom 19. September 2025 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

E. 2 Es sind keine Kosten zu erheben.

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_707/2025

Verfügung vom 23. September 2025

I. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Muschietti, als präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Bahnhofstrasse 29, 8200 Schaffhausen,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Landesverweisung; stationäre therapeutische Massnahme; Rückzug,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. Mai 2025 (50/2024/26).

Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:

1.

Die Beschwerde vom 29. August 2025 (Poststempel) gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. Mai 2025 wurde mit Eingabe vom 19. September 2025 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

2.

Es sind keine Kosten zu erheben.

Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. September 2025

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Muschietti

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill