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6B_440/2017

Gesuch um neue Beurteilung; Kosten- und Entschädigungsfolgen, Rückzug,

Bundesgericht · 2017-05-15 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_440/2017

Verfügung vom 15. Mai 2017

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Gesuch um neue Beurteilung; Kosten- und Entschädigungsfolgen, Rückzug,

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 28. Februar 2017.

Erwägungen:

Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. Mai (eingegangen am 12. Mai 2017) zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. Mai 2017

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill