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6B_29/2020

Versuchter Totschlag; rechtliches Gehör; Rückzug,

Bundesgericht · 2020-02-19 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_29/2020

Verfügung vom 19. Februar 2020

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin van de Graaf, als Einzelrichterin,

Gerichtsschreiber Moses.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Vettiger,

Beschwerdeführerin,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Versuchter Totschlag; rechtliches Gehör; Rückzug,

Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 7. August 2019 (SB.2016.41).

Erwägungen:

Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. Februar 2020 zurückgezogen.

Demnach verfügt die Einzelrichterin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 19. Februar 2020

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin:

Der Gerichtsschreiber: