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6B_259/2024

Verspätete Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzug

Bundesgericht · 2024-04-11 · Deutsch CH
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Erwägungen (2 Absätze)

E. 1 Die Beschwerde vom 24. März 2024 (Poststempel 25. März 2024) gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 27. Februar 2024 wurde mit Schreiben vom 4. April 2024 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

E. 2 Es sind keine Kosten zu erheben.

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_259/2024

Verfügung vom 11. April 2024

I. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau,

Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Verspätete Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzug

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 27. Februar 2024 (SBE.2024.4).

Die Präsidentin zieht in Erwägung:

1.

Die Beschwerde vom 24. März 2024 (Poststempel 25. März 2024) gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 27. Februar 2024 wurde mit Schreiben vom 4. April 2024 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

2.

Es sind keine Kosten zu erheben.

Demnach verfügt die Präsidentin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. April 2024

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill