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6B_1312/2023

Mehrfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS); Willkür, Grundsatz in dubio pro reo; Rückzug,

Bundesgericht · 2023-12-18 · Deutsch CH
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Erwägungen (2 Absätze)

E. 1 Die am 24. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 10. Oktober 2023 wurde mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 zurückgezogen.

E. 2 Es sind keine Kosten zu erheben.

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_1312/2023

Verfügung vom 18. Dezember 2023

I. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli,

Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Mehrfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS); Willkür, Grundsatz in dubio pro reo; Rückzug,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Strafkammer, vom 10. Oktober 2023 (STBER.2022.102).

Die Präsidentin zieht in Erwägung:

1.

Die am 24. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 10. Oktober 2023 wurde mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 zurückgezogen.

2.

Es sind keine Kosten zu erheben.

Demnach verfügt die Präsidentin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 18. Dezember 2023

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill