opencaselaw.ch

6B_1181/2015

Entschädigung der amtlichen Verteidigung, überspitzter Formalismus,

Bundesgericht · 2015-12-03 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

6B_1181/2015

Verfügung vom 3. Dezember 2015

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Freiburg, Postfach 1638, 1701 Freiburg,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Entschädigung der amtlichen Verteidigung, überspitzter Formalismus,

Beschwerde gegen das Urteil des Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 13. Oktober 2015.

Erwägungen:

Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 3. Dezember 2015

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Der Gerichtsschreiber: C. Monn