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6B 1064/2021

Bundesgericht · 2021-10-20 · Deutsch CH
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Nichtanhandnahme, Sicherheitsleistung; Rückzug | Strafprozess

Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Kosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 20. Oktober 2021 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari Der Gerichtsschreiber: Boller

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht I. Strafrechtliche Abteilung 20.10.2021 6B 1064/2021 (6B_1064/2021) Tribunal fédéral Ire Cour de droit pénal 20.10.2021 6B 1064/2021 (6B_1064/2021) Tribunale federale I Corte di diritto penale 20.10.2021 6B 1064/2021 (6B_1064/2021)

Nichtanhandnahme, Sicherheitsleistung; Rückzug | Strafprozess

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_1064/2021 Verfügung vom 20. Oktober 2021 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin, Gerichtsschreiber Boller. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführerin, gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Nichtanhandnahme, Sicherheitsleistung; Rückzug, Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 30. Juli 2021 (BK 21 235). Die Präsidentin zieht in Erwägung: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 zurückgezogen. Demnach verfügt die Präsidentin: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 20. Oktober 2021 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari Der Gerichtsschreiber: Boller