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1F_12/2007

Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 1A.135/2006 vom 2. Mai 2007.

Bundesgericht · 2007-08-28 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren 1F_12/2007 wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien, der Einwohnergemeinde Kiesen, dem Regierungsstatthalter von Konolfingen, der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, sowie dem Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1F_12/2007 /fun

Verfügung vom 28. August 2007

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Aeschlimann, Instruktionsrichter,

Gerichtsschreiber Kessler Coendet.

Parteien

X.________, Gesuchstellerin,

gegen

Gemeindeverband ARA Region unteres Kiesental, Ara-Weg 2, 3629 Kiesen, Gesuchsgegner,

Einwohnergemeinde Kiesen, vertreten durch den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 10, 3629 Kiesen,

Regierungsstatthalter von Konolfingen, Schloss, 3082 Schlosswil,

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern,

Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern.

Gegenstand

Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 1A.135/2006 vom 2. Mai 2007.

Es wird in Erwägung,

dass das Bundesgericht am 2. Mai 2007 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von X.________ und Mitbeteiligten gegen das Urteil das Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 29. Mai 2006 abgewiesen hat, soweit es darauf eintrat (Urteil 1A.135/2006);

dass X.________ mit Eingaben vom 2. August bzw. 13. August 2007 ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil vom 2. Mai 2007 eingereicht hat;

dass X.________ ihr Revisionsgesuch mit Schreiben vom 21. August 2007 zurückgezogen hat;

dass das Revisionsverfahren somit als durch Gesuchsrückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass keine Kosten zu erheben sind;

im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG verfügt:

1.

Das Verfahren 1F_12/2007 wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, der Einwohnergemeinde Kiesen, dem Regierungsstatthalter von Konolfingen, der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, sowie dem Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 28. August 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: