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1C_203/2019

Kantonale Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung; Abstimmungs-Info.

Bundesgericht · 2019-05-22 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt.
  3. Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, dem Kantonsrat des Kantons Solothurn und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

1C_203/2019

Verfügung vom 22. Mai 2019

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Chaix, Präsident,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte

1. Christof Schauwecker,

2. Barbara Wyss Flück,

3. Felix Wettstein,

4. Felix Lang,

Beschwerdeführer,

gegen

Regierungsrat des Kantons Solothurn,

vertreten durch das Finanzdepartement,

Kantonsrat des Kantons Solothurn.

Gegenstand

Kantonale Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung; Abstimmungs-Info.

In Erwägung,

dass Christof Schauwecker und drei Mitbeteiligte mit Eingabe vom 4. April 2019 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Stimmrechtsbeschwerde) betreffend die kantonale Volksabstimmung des Kantons Solothurn vom 19. Mai 2019 in Sachen "Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung erhoben haben;

dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Mai 2019 ihre Beschwerde vom 4. April 2019 zurückgezogen haben;

dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass die Gerichtskosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, dem Kantonsrat des Kantons Solothurn und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Mai 2019

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli