opencaselaw.ch

1B_357/2021

Strafverfahren; Kontosperre,

Bundesgericht · 2021-07-06 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Dispositiv
  1. Das Verfahren 1B_357/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Präsident, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

1B_357/2021

Verfügung vom 6. Juli 2021

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Kneubühler, Präsident,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

B.________ AG,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Strafverfahren; Kontosperre,

Beschwerde gegen die Verfügung des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt,

Präsident, vom 25. Mai 2021 (SB.2018.46).

In Erwägung,

dass A.________ mit Eingabe vom 19. Juni 2021 Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 25. Mai 2021 erhoben hat;

dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29. Juni 2021 seine Beschwerde zurückgezogen hat;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;

dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist ( Art. 66 Abs. 1 BGG );

verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren 1B_357/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Präsident, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 6. Juli 2021

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Kneubühler

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli