opencaselaw.ch

70_II_103

BGE 70 II 103

Bundesgericht (BGE) · 1944-01-01 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Erwägungen (1 Absätze)

E. 20 'November 1940 ergibt, wal' er im Zeitpunkt der Ver-

pfändung noch immer Eigentümer der' Schuldbriefe, da er

sie Vogel nur zum Verkauf übergeben hatte. Naoh der

letztgenannten Urkunde ging nämlich Vogel die alter-

10&

~tive :Verpßi'chtUllg ein,aIil,,26, :NQvE'lYlbe:r~ 19~(),~ntw:~er,

den erhaltenen Schuldbrief zW'üc1J~~ben~,pder;' hiefÜl'

Er .. ! :69,:OO(}.~~1l: ',bezahlen.,&hande~ ßi~h" mithin wn

~elJ;Til'ödelverlr~ (BGEii5U 4,2;E",w. 2,:,69,llll~J._B-w

~.eine:rolw:erkauf dumh den Tr,ödlel' blieb der Klägt)l" als~

::Jiigenl!iiln61l'; "Da.asalpeJ Jrifft,, I für, ·die;' Ver:pf4ndMg: I~r

Sol1uldhriefe zU,die: dem Vogella.ut Quittung,voll).'l h N:(k

'$mber I:!MO ebenf~a;nl$;,'fiumV eJ!:kauf anv~rtra;utwa~,;

Sof~te eJ" s,elb$t;,~, VerhäJtnisaTJ.f; jndeig. "erdn:der-

Stra:f»nt0tsu.chung 'gestli.nd". aUtt diejle~'lli1iß'l,wiclßr~cbiijiß~

zu seinem Vorteil verwendet zu haJ;>en::'

2. ---,.1)ie &klagten;sind :somit., itJ, ihl'ßlnf'Pfal'.lder~erb

DUr dannzud:t~hü~.n,,wenn sieiIl;-gutßm'Glauben~a.h~

me:rl,iVog~1 sei zm: Vm-'Pfandung~bereQhtigt,(Art,. i8-84::Ab$;~"2

inVerbind$g II1jt Art. 899,;901,930 ff.ZGBJ".sj~;Wäl'01l

gul1gläiubig,,~fern ihnen- die,:ü~schleit'illlgd.es:Velfü}j'

gmagareeht&l ·dureh- Vogel nieht be~nnt ynd,aueh·bei :6\n-'

wendungd~'l'naooden Umstä;Qdeng~bote~enAuflael:M8im+

keit,m,cht" erkit:pnbar:, W:8ir",(M.,; atAbSc<,'2I'ZGB)~" Im: Mlg~~

meinen, ist 6S.ZWaJ' jm', Verke~'1iDit;J"bets0liuldbriefen

nicht üblich, vombesitf6t;mdeA,Y;~.tiusseJ;~ einen(tAus~s

übet seine-~ Verfügt.Jngsmaoht zU.IV:edangßJl i oder <ihn·" a.üch

llJll'ldS.l'ÜOOr zubefragen .. :i'St er dochha0hArt,930ZG:B laIs

Eigentümer zu v!ermuten, Sobald '8iber Umstände '\torliegen;

die das vom Veräusserer beanspruchte Recht vetWt-ahtig

~heineJl lassen; darf derE.rwerber~.sibh ';Jücht mit der

formellen . Legitimation des . Besitzers, z.ufried.en:.ge b.6n~

sondern ist verpflichtet, dessen materielle Bereohtigltilwzu

prüfen (BGE 28 II 368, 36 II 356, 38 n 190 und 468,

bestätigt am 1. Oktober 1942i.S. SehW'egler c.Kaufmann

unda;m:7.0ktober, 19431.,S, Nidwa-Idner Kantbnalbank

p.B:äber).

" .:,"

.

. :Dass imFa-llec,der, ErstbeJda,gtenerastliohß : Ve:rdach~;.

gründebestand:en~ über die .sie, Isich nicht" hinwegsetzen

durfte; h8it der gemäss Art.,'3 Ab$.; I~GB bf:lwas-pfliehtige

Kläger nach den. ~tBäcliliehen;Feststcllungen der Vorin.,.

s~nz nicht 'dargetan., Fl'eilich mochte,der,Erstheklagtell

10,7

die,~'lUielIe Lage:Vogels, a;lsi1ifdUrchaichtigerS0Mi_~,

zmnäknaehdem .er .am .1'1. April 1940 denSeh~'itO'k~net

Frhl1:' bei· 'dar,' Pfandle.iMnstalt,'lIkLazern 'g.e~n'e-in Dai-

looell .vonf Fr .•;500'O.-.:;..··versetzt hattt;,.cw~s'dem i'K:OID:t:mItn-

ditär und Prokuristen der' Erstbeklagten;<:Fri1lz' iß~ch,

alsbald zUr· Kenntnis gel~gt:'wlU',-Das hätte die:, Erstbe-

Jdagte .allenfalls, tveliaIJIassenlronnen, demVögel'-lJlit gros-

B'@l'el1'.Zurüekhailtung . Kredit '~." g.ewä.bi:en,·.,war·abei kein

Gmnd:zum Zweifulan:,dessen ·:BefUgnisi' die,Behuldbriefe

;für ~igeh6',Rechnung Zll' •. wrpfanden. Ji>ieS'e!J'VoIlkommnis

liess,um so' weniger auf UniJedliehkeit Vogels in.g0SChäft-

'liolien '.Angelegenheiilen" seWiessen,als. 'der, Erathek1agten

auchin der:fdlgenden;~eitbis naohder 'Hereinnahmen.er

'streitigen i,Sc;huldbriefe ·keine,'unlautem Ma.chensbften

dieses Kunden iM selbst ·.aderDrittengegen:iiWl'hejmnnt

wur-dlm;. Insbe$'ondefe', wufiS~siej; 'wie::.rueV ormsta.t1Z·, fes't-

stellt)';itn. Zeilipunkt:rder' V~ung;;der.,SchuJrljb:riefe

noch.;ni-oht, 'dass' Vogel,' auf~den. We~lu;alnl;imG6samtbe­

traige lvonFr. t34}~HO . ....+,cdie;er, ihr indenM01J.aten Sep-

wmb@rbig· No'\'1em-ber'.1940 Z\l.ftl. Di3köttt: übeJlgeb6n hatte,

-die',;;Unte~en . von. .' . AussteIlem,und.,ln~ntein.

gef'a.lschthaite. " Dass er die W:oonsel, durch-Ernellerungen

und,AbzahlUngen immer wieder selbst -zu regrdiGren traM-

tete~: 'iSt. krone Ta-tsaehe, die geeignet "gewesen! wäJJe,

der Erstbelilagteri: 'seinenB6sii21' an,,den :cSchuldbriefen

ve.rdäiehtig. zu machen: Hatte er:do.eh ein,·Inil81'esse ~,

auf . diese Weise: ZU Termeide:n, ·:von.ihr woohsalmässig

bela,ngt iu. werden; sef es als':E[&uptsehuldner,seiea.ah!

Gara.ntieschUldrieNliUS' den Wechseln;, EbeIlSÖ'Wenig ist der

Ansicht der Vorinatanz.,beizustimmmtt dass 'sich· der ~ErSt­

beklagten der EindrMkhabe . aufdrängen <müssen, 'Vogel

treibe· Wechselreiterei; ·Denn ein solcher' Missbra.uch dEls

WMhselv'erkehm liegt nur.· vor," Wenn· zweiodermehr6I'e

Pwsonensich· gegenseitig über :i:hrewitkIichefinanzieJIe

Leistongsfähigkeithinall'S'Gefälligkeitsw.echsel . aussteHen,

um' auf dieae;Weise: den·-dritten Wechselneb.tnet

i zu 'täu-

solten"ll1id zuungerechtf@l'tigterKreditgewäibl'lIDg :,mt' V61'-

108

Saohenreeht. N0 16.

anlassen (BGK 36 11 403 unten). Die von Vogel über-

gebenen Weehselwurden aber daduroh, dass sie nach der

Feststellung der Vorinstanz vielfach die Unterschriften

« notorisch· finanzschwacher Personen »trugen, noch nioht

zu Reitwechseln.

Zudem liess es die Erstbeklagte, obwohl sie im Herbst

1946 ungeachtet des Vorfalls im April in einem Umfang

mit Vogel Geschäfte tätigte, zu dem sich vorsichtigere

Banken vielleicht nicht entschlossen hätten, doch nicht

so weit kommen, dass sie. sich um jeden· Preis Deckung

verschaffen musste; es· ist nicht nachgewiesen, dass sie

zur . Zeit der fraglichen Verpf'andungen ungedeckte For ...

derungen gegen ilm besass. Si~ selbst nennt im Gegenteil

beträchtliche Guthaben, über die Vogel damals bei ihr

verfügt habe. Im Konkurse Vogels ist ihre Forderung von

Fr. 312,224."":'" laut Bescheinigung des Konkursamts reohts-

kräftig als faustpfandversichert kolloziert. Seine namhaften

Wechselverpßiohtungen konnte Vogel· immer wieder.in

Ordnung bringen; zum Teil waren sie durch Schuldbriefe

und andere Faustpfänder gedeokt. Gegen die Vetpf'andung

der fraglichen Schuldbriefe erhielt er von der Erstbeklagten

denn auch neue MitteL Nach ihrer von der Vorinstanz als

möglich zugelassenen Darstellung leistete sie ihm nämlich

am 5. und 6. November 1940 Vorschüsse von Fr. 24,000.-

für den· Ankauf von Schuldbriefen auf. der Liegenschaft

Müllerstrasse 77 in Zürich. Dara.uflPn überbrachte. ihr

Vogel am 11. November 1940 solche Schuldbriefe im Ge-

sa.mt~trage von· Fr. 33,000.-, die er demnach gßkauft

zu haben schien, als Pfand für einen. Wechsel von. Fr.

25,000 . .,- mit Verfall am 17. November 1940, welchen

er ihr nach ihrer Angabe für die beiden Vorschüsse von

Fr. 24,000.- und eine weitere Auszahlung ausstellte .. Am

18. November 1940 zahlte Vogel an diese Wechsels.chuld

Fr. 20,000.- ab, worauf die Erstbekla.gte drei Schuld-

briefe von zusammen Fr. 27,000.- freigab und nur die

beiden Titel vonje Fr. 3000.- im 2. und 3. Rang als Pfand

für die Restschuld behielt. Angesichts dieser Abzahlung

Sa.ehenrecht; Ne> 16.

109

durfte sie: in guten Tr6uen a.nnehmen, dasS'slCh Vogel

dmc.h ... /Verwertung· . der

aus~1östen· . Sehuldbriete· . von

Fr.~'iWOO.,.-;...;.wenigsten$ einen Teil der Mittel ZUlll Erwerb

des··s<'huldbriefes· vOll'Fl'.50,000;""'- im 7. Itang,h.

basch~fiemkönnen~ den er ihr dann am 21,. NovemberlMO

gegen ein weiteres;Thl.:rlehen von.Ft .~7,000:':'-' verpfände~.

Weil demnach nichts gegen die Redlichkeit Vogels sprach

und auch keine a;ndernVerd'aohtsgründe 'vo:rlagen, hatte

di6'El'$tbekl!l-gte.,keinen.Anlass~ ·sich: übE:\r sein' V'ßrfügungs-

recht anden&huldb~fen zu 6tkmrdigen,sonderndui'fte

si(}ha;ufSeine.~f0miell& Legitim\ttion [ :als Besitmt' vfiF·

lassen. Sie ist dahet na.eh Ark8S9 Ahs.221GB; berechtigt,

die:. Herausgab6 der verpfandeten Sch:oldbriefean den

berechtigten Kläger bis zu ihrer vollen Befriedigung zu

.verweigern.

3. -

Dagegen war der Zweitbeklagten die Unzuver-

lässigkeit Vogels aus ihrem bisherigen Geschäftsverkehr

mit ihm bekannt, hatte er ihr doch einen Schuldbrief von

Fr. 10,000.-; d~nsi~ ihm'a~ 24: September 1940 « zur

Ansicht auf l'1;'ag ».anvertrl).ut hatte, llichtzurückgegeben,

selbst nachdem er ihr am i 5 .. November 1940 schriftlich

die Rückgabe am 20. Novernber.1940 versp!ochen hatte.

Der Ve.rdaQhtlag'deshalb. ri~lie,dass V9g~1 widerredhtlich

über diesen Titel verfügt habe. Dasnahin der Verwalter

der Zweitbeklagten na<fhtler,F,eststtelbmg. der,Vo:r1nstanz

denn: auch an. Somit musste."dlf1' Zw;eitbeklitgte 'damit

reCJmlm, da&sVogel, .als. e~~.ihr a:w·~l' ::Npvßn:\ber, Ül4Q die

ihInvöht Kläger·a:nV'eI1'rautien·.Sflhuldbriefe 'V'oh Fi' .• :7000.-

im 2. Rang, Fr. 13,000.--': iin 5. Rang und, F):. 7QOQ.~;im

6. Rang als Pfand fürdasatrf 18. Novem:l?ererhaltene

Darlehen von Fr. 20,000.- übergab, dadllrch

c geg~:IlÜber

einem Dritten denselben V~rttauensmissbra\lchpegehen

könnte, den er sich ihr;gegenüberkurz zuvor;.h8.ttezu-

schulden kpmmeIl..laßsen. Zudem j§tellt djeVo:dnst/Wzfest,

dass der Zweitbeklagten ·~·21.N()vember Itl40dieoffen-

si~l1tliCAeßeldnot . Vog~l$ nicht. ~ntgehen· konnte. UnWf

diesen Umständen hätte sie sich vorerst beim Klägeri als

HO

dep:l vormalig~ Besit;~r. der Schllldbriefe tJ.lld.:Eigentmmer

des ~l~ww:p Gru~ji~~ü;berdas,RechtVQgeI8;'4ie

Schl,lldbriefe für' ~ig~'Rechnullg: zu Vßrpfändeß.'; ·e.rkUJi;..

digc$p sollen,. WOl.'aUf sie;df\n waMenSaohverhalttrla~n

hätte.D~8ie<lies lUlteda.aseg.' .hl:1i;t.k~n8ie~ sioh' geInäS8

Art. 3 Abs. 2 ZGB nicht allfdeU,gJIten J~131:1ben :heru&n,

" Ii~m~ . erkenm, 'das . Bun_rf1?"JfJerickt J .,,

"J. Die Berufuqg, .de:rtEr8t~kl~l,lwiJtdgutgeheissen,

das Dispositiv, I d~ Urleils der Y ()rinsil~nz aufgehoben und

die,Yindika.tionsldagegegen.die :F;ratbeklagt.e,.abgewieaen.

.2; D~. BemfUIlg derZweitbeIda.gten,wird .a.bgewieaen

und das DisPQsitiv2' desUrtßils der Vorinsta.nz bestätigt~

"

'

',1

j .

• •

\

IV.O:JlLIGAr:t::lÜN~N~EQHT _

, .' DROIT DES ÖBLIGATiONs'

17. Ur.t.eU .d~r, I. Zf'ilabteUllDJlYOm. 2k /Wirz. ~~

.

i.S. Ostbye g~gen,Wehrll. & 'Co · ..

)

.t';,,- '.

-

, ",' :', ".-. "-.:":.'.: -~

.- .:': _'

i. ',:.;

Un'laUürtrlwoeitbe~fb~AU8Jitaittüng88Chu'tZ. A1't~48'OB:'

VeI,"b,ältnjs de& .l\farke~scb,utzes ~u.m Schutz; der origi.r.tellen .Wld

der ~iclit origmellen AUsstattung.' -: .,...'.,..., . .'.,

Schu.tz . der nicht·· originelIerl; :Au.ssta;ttU;ng nin"; wenn -an' . ihr' ein

. ~d,iyidp.$.lrecht .. besteht. 'v;o~llSE\e~;u,ng fim •. ~in; 1s~hes·i$t

VerkeJm:;geltu,ng; Begiiff derselben, Begriff' "der 'betei!igien

Verkelitskreise, .'

....,;'

.' .',

'

:.' 'e.

,.e

.A.bgreD$u.ng von 'l,'1,l.;t.' tmd ~~ch~rage .be~ der E~ittlung, der

VerkehrS~ltung.

.

.

-

,

: •,-

_.

,,-,.

,

.~

-

I

O~:tr4i!d~~o?JuJ,e. Pro~tipn 4el'fM'jJrfct d(Yfl,n~ d}p ~~chfJ,nrfiße.

Relation entre protootion da .lamarque ab oolle·del'~ct,oiriginal

o~ baiW, de la ~re:p.an~ .., .-

.., . . ..;. . '. c ••

L'aspect Sims originalite n'est pr6tegeque s'il fait l'abiat d'u.ndroft

individual. NotiOOl: et .conmtion da Ja furce;distinctivede ras-

pect su,r le marcM, li{otiQn .!las rnjlieu,x intßreS,~... .'

DeIimitaUon du fait et dU, droit pou,r' Ia.deterriiM.ation de la force

·'distinctive.

..

.eJ>lip~~j

.• l!fP-J7.

SUl

g~~~", 8J~;J;"'f!1:~ 4tI;~f_~:}~,·~~t~.

Art. 48.vO.

. . '

.

·I __ .ii« .• l

&P1?(j~'tra;la' pfu~~~~'db11k ~it;'e li\prOt~zll>ti~'aen~1'O

I/~~~~~~~~::a~"le~~~;:li~~f s~o.tlo~~~j·difip

,:; 'dmttO fudivMu.ale~ ·ossia. se': äll.~ Wle~r'f1Mj!'Mt'ndi~.

'C\~oziqq~ JleLpirco1iJCP~fil~~liAn~"M~tmmo'l .!ld)~"1\'

D\"limitazi?ne tr~ il fattp ed,d~ltto Eer stabilu-e se l'aspet~o non

.' 'ori~male·siM8\'ii.ffeiTI\h.töJfi'el c6Iilin~ibi/;(f1i1'7~J ",Hel'?"). 1;1,iH

;u--(f

,-:}-

, >,'jf.i'-;'

'f:'~

'~"'ni~)

Llf:.rlj.nfi~)~f1t}d:J

'['

"A,.'1I.fS:-c'ilern;fF~t!>~totJu!:r,;"';iJt"1[)7 w.,,:hr-rdD

,; DeIrSkifabtikantcüstbye in~OsI()L'*tellt(un&FI~'~

«iSplitk8in·)).ei~iSki . hoo, deSsen, :bmim~-'OHel!ftllcme'lmit

schnialeD,:hellen 'Raridstreiwn.,verZiert,;fsir,: f ~]j'i~

Wehrli& 0o:A:7:fk-in,.Edenbadhbrirtgt;a;uf~nen),'ron ihi-

h~Stel1ten Skis;,di&~18i&;unter dem N\mIen'f(Olbl()\-'~ltt;»

-vertreib1.;.·.'ebenfal1$'Mlche.keUe 1itandstreif6n~ aDJ.sJ!)ie; JV~

üstbye deswegen erhobene Klage aus unbi.utlU'll(ltl'iWmti-

b6W~l!b' wird vom Bun.desge:rioht·,~bgewieserl·H\)i 'f

;.,

l,

,-~::;

>_::

,<~ -'

}.

'<!)

';··i~

~:~l;:-i!i"

<

['I

..,..

..: .4:lf~tJß~, lGrwijp,~'P1fl1\nl'~'

:.:W':I':; f~f!];

'J 1 . .......,a) Der, IndiV!iduaJisier~g ei1ller;W li.re zum 2ilte~,

sie,,'a.1s daß,·, FraQukt ~ ei:mes:,hestitUmten >Kel'8telm!:z'El

nhara.kterisiereh;" dient, .v,6i'a.b ·,·daSihMa.rkenz.eichßtt,An

diesem ·besteht kraft .. deI! fuln,,dur0h:rdas~,Gfisef!YlHZUet.-

kannoon·· AU5l'Iehl:iess-liohkeit,·.ciri :Indi*idual~eht~:~sein~

Inha:OOl!s. IDie'Ma.rkei ist eine Emch~ungsf()Nn:·:von. dllesen

wirtschaftlicher PersönlichkßTt und: .. geniessta~'8oli:Jl1a'd.m:l

SehutZi, d6n,das :Reeht;dßJ! BersoolronJteit:!zuteil werd.

lässt .. !DeE'Inhaber der Ma.rke; bUR;aufGJ1llD.d;ihre$·'Bii~

stehensallein,ij:edem K't>ukurr:emendea, GehFa.uch:,dessel ...

ben oder emes ihm ähnHeh@:ll Zeichens V4:lrPieten, Beihder

Marke.,Jjat .,'man, es,',deshalb 'mit;~':höchsten(;fün :,den

Prod,~enteil:'günstigsten,Kennzeichnungsstufe i'lW: tum;';

..hP Wer seine. Ware·iaus·.,irgendeillem Gl'llnOO i nicht

markerireehtIich, isohiiiizen. bilissen. lwm~,källIisre .'-'7"'lt>det

wenigafu'ns: ihre Verpackung. ~'abet\ anGh ..,hloss'origmell

a.ussta.tten.Wie . die Mark<e, soverschaftt,i!1.ueh die "ori ..

ginelle • Ausstattung .ihrem . Schöpf-mi ein: Individualreoht.

Denn 'a.u,ch, sie .gehOrt. um ihrer ~ Origiilalliiät.'willerl. iZU

8

AS 70 II -

1944

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

102

SacheDreoht. N° 15.

Voraussetzung des Eintritts neuer, eine Revision des

Servitutserrichtungsvertrags . rechtfertigender Tatsachen

abgewiesen werden, 'So erübrigt sich eine Prüfung der

Frage, ob die Weigerung der Beklagten einen Akt schika-

nöser Rechtsausübling darstelle. Sie wäre indessen zweifel-

los zu verneinen, und zwar ohne dass es für ihre Beurtei-

lung der Durchführung eines Augenscheins bedürfte,

welches Beweismittel übrigens im Berufungsverfahren

. nicht anwendbar ist (Art. 81, 82 OG). Die Klägerin muss

selber zugeben, dass im Falle der Ausführung ihres Um-

bauprojektes die Aussicht vom beklagtischen Grundstück

nicht mehr die gleiche wie heute wäre (Abdeckung eines

Teils des Dreilindenquartiers. Die Bemerkung der Vor-

instanz, wonach ein um 4 m höherer Bau der Liegenschaft

der Beklagten « weder Licht noch Luft noch Aussicht ent-

ziehen» würde, besagt nur, dass jene immer noch eine

schöne Aussicht auf See und Berge genösse, nicht aber, dass

die Aussicht die gleiche bliebe; die Photographien bewei-

sen, jedenfalls vom Strassenniveau aus, das Gegenteil, wenn

auch die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist). Die

Klägerin sucht lediglich darzutUn, dass diese kleine Ein-

busse durch das Verschwinden desfabrikartigen Flach-

daches und seine Ersetzung durch das an sich schönere

und überdies einige entferntere hässliche Hinterfassaden

verdeckende Ziegeldach mehr als aufgewogen würde. Auf

den Boden dieser Diskussion über :tein ästhetische bezw.

Geschmacksfragen kann jedoch der Richter der Klägerin

nicht folgen. Wenn der Dienstbarkeitsberechtigte den

bestehenden servitutsgemässen Zustand der Dinge vor-

zieht, ist das seine Sache; er allein hat sein Interesse

am Status quo zu beurteilen und zu bewerten, und es

kann ihm kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er

über die Vor- und Nachteile einer Neugestaltung jllr ihn

nicht gleicher Ansicht ist wie der Belastete (BGE 66 II

248). Das Interesse im Sinne des Art. 736 ZGB ist nicht

naoh einem allgemeinen, für jedermann gültigen Wert-

masstab zu beurteilen. Auch eine ganz in.dividuelle, nach

103

DurchschnittsanscMuungen Vielleicht unbegreifliche Lieb:'

haberei kMill Gegenstand einet' Dienstbarkeit bilden. Es

ist kein· Rechtsmissbrauch seitens der Beklagten, wenh

siediedutch: die Se:tVitut . geWährleistete weitere· Aussicht

eiiier'etwas>weniger ivlliteri, -aber' ViellelOhtharthonischeren

v<mi~ht,lil1d·ail ihrem Rechte1festhält. Eber 'träfe dies

auf·das<BestrebenderKl~erin zu, ohne En'ts~hadigung

eme'ptaktisoh'e' Befreiung; von· imerDi.St zu 'erlangen

gei!W'ützt aUfl:llbsse Vorwähde, jedeitfaUs auft1mstän~;

welcliedie .. Folge. ihl'er eigenen, efnseitigenMas'sIuthnien

sind; nainlichder' El'stellungeines Flachdaches (ficht an

der: BaUliniite'; AUf die' Schwierigk~it, :die im 8üme: des

Klagebegehrens beselliritteneServi'tut· so zu umschreiben,

dass di-e'Mögliook'6it einerspä1Jei'nRückkehr der lOäigerih

. zum', Flaolidach W'iederlimunter'ausi3eTsterAüsnütZUiig

der nun um 4,10 m höhern BauIimite ausges<ihl6ssell

wäre; sei aibsohliessend nur hingewiesen.·

'I!?eninac~erkenfl,t das 1J:wnaesflerriCh(.~.

Die B~ufung wird abgewiesen und .' das Urteil des

ObergeriQhtS aes' Kantons Luzern.vom 8. März 1944

bestätigt.~~,~~: ~

,,l

16. Urteil der ll. Zivilabteilung v~m'S. Aprn 1944

i.S. Bmseh 4'GieundVerwaltnngB- und TtellWfudgesellsehlk"

.;,1\.-~.

gt;lgen :tAppe ... .;

Wide1'l'oohtÜche :Verpfändung vo~ Irihaberschuld'briefen.' Anfor.

derungen an den guten Gla.uben des Erwerbers. Art. 3, 884 Abs. 2,

899, 901, 930 ff. ZGB.

:Öroi~dega.gecQnstitu6Sm' de,a.c.edWes. hypotMcqJres a.~ po.rj;euJ,'.

:Exigeli~s quQ.ntj\la.boAIlEl 101 da l)~.cquerew. Art. 3, 884.aJ. 2,

80.9, 901~ ~30et suiv.OO. ..

.

])iritto . di . pegno·: oostituiw' su'~lle ipötoolH'ie" 801 pdi-tatore;

•. RequiSiti -perqrta.i'lW OOIice1'l1e la.buo~ti fede,dell 'aetjuirente.

Art. 3, 884 cp; 2;899; 901, 9S0 e sag. ce.

A)i.:....- Der !Klägtir'Meyer Lipperwar'Eigeritünlet·der

Liegenschaft MUlIerStrasse 77inZürichund Miteigentüirier

104

Sanhenrecht. N.0 .16 •.

ein~r;w:eit~n.~genfi~~in Oer!i,k:9n,lmHE}l!bli!t; Ht40

~J,'~t ~;,z~ecks- Vßr;.kaufsdieli!esBeli!it~ mit. d~:

L\lz~ner

Glil~nhändJ~' p'aul. Vqgel in V~'b,indlIllg~ lnc;l~sell. Jm:m

el'l:. zwj,aehen den beiden ledjglich, zu yeI:$chied~tlellc.Ge­

sC~P.

iib.el'J~:Qe:rs.chuldbliiefej·:welche: a.uf,den· Grund-

Ii!t1if)k~«?mcld)et w~~n. So) -qMrgal>derK1äg~dem. Vogel

~~:_2~.,Oktober J940 einep, SßhJIldbq~f yon,Jfr.~5,QPO,­

au:(.~~ ~egenachaft in Qerljkon; wofm-ilun 4e~ :E.n;l,p'fä,nger

aJ1il.,30., QktOPl:}r 194fleinen;,We~sßl Un,gleichen:a~""a.g

a.uE!slieJlt~, der a,m 11,. Nove:mber 1940einglil:Iößtwurde.!

#c;liesem.Tlitg, gleich.:r;tac:h q.erZ~hl1Ulg ·de,r Wechaßh

sch.p1<i,,e,rhielt Vogel;v"Om K;~er fünf allf dem (iw'Ilfltltück

M:üJ~~~Ii!W:~s~ i77last.end~ .. Scl1uldbIjefe·, V;9n,z~a;r;r;up~:n

Fr .)~a,OOO.""T:", gegen AusstellUI,lg,einesleigenweehffels.iP1l

glei~p.,B~trag ~d,folge:n4ßr.« TreWJ.fill~7.:u,n<lKaufg­

q:u~~~ung,.)),.; "

« Der Unterzeichnete· bescheinigt hiemib,cfolgerlde-'Sch'lddbriefe

von Herrn Meyer Lipper, Müllerstrasse 77, Zürich, zu trauen

Handen bis M:0ntag den18: Nor~:rp.~r19~()erh~te~:~1f haben:

1. Schuldbrief FI'~~'3 OÖO.~',

11. FebrUai-

I '" 1925

'~.'

».';Fl!.,,3 OOO'~"'_' 1.3.~· ::.,-1' JlOO!i,

3.

Fr. 7.000.-

18. Dezem~r 19211

'4.

. Fr. '13 OOO'.~ -

"st :Fe1)ruM"'lSgtP':-'

5.

Fr. 7000.-

2. Februar

19261,"/.i,.'

total Fr. 33,.0.0.0.-. Als Deckung wird an Herrn Meyer Lipper ein

Wechsel des Unterzeichneten über Fr. 33,.0.0.0.- übergeben, zu

welchem Betrag obige SchuIdbriefe am 18. November 194.0 einge-

löst res~ .• ~e~uft,'~~:!~r<!~n: »

,Für 'den' -)Empfang einesweiterh SchtHdbriefes"vou

Fr. 50,000.- auf derselben -"Liegenschaft 'erteilte Vogel

dem Kläger am 20, November 1940 folgende. « Tr,euhand-

qllittt1I1g)i

«Der Unterzeichnete besl:lh~ini~t.hiemit, ~Qn HelTll M~yer

Lippei,. Mülletst:raasll7.7;' Zürich, zU 'traUen Hani;ten ethaltefi',zu

haben einen Schuldbriefvon Fr. 5.o,0(l().-:-err.2l~,.;Au~t~9.29

ab Müllerstrasse 77 in Zürich im 7. Rang: DerUnterzeicliliete

verpfli~t.et sich, diesen Schuldbrieiyon Fr. 5.o,O.o.o.~.am iDien,stag;

den,~6,N9:v~ber .1940, an H€l~ Lippe;r entwe#er.wieder. I',bUSzu-

folgen öder mit Fr. 5.0,.0.00.- in bar a'\lSzubezahlen. »

_Eiir,diesen J3etragstellte Vogetd.em Kläg~r einenEi~­

we.chsel mi~.VeJ:fall;litm26~TNovemberi 11}4cO aus~ .Gleich·

Saehenrecht. N" 16.

105

zeitig W11I'de der Wechsel von Fr. 33,000.- bis zum näm-

lichen Termin prolongiert.

Als Vogel am 23. November 1940 wegen Wechselfäl-

sehung verhaftet :wurde; stellte sich heraus, dass er' die

am 11. und 20. November 1940 erhaltenen Schuldbriefe

im: eigenen Inter,esse verpiandethatte, und zwar die beiden

auf je Fr. 3000.~ und den auf Fr. 50,000.- lautenden

dem Bankhaus Bmsoh& Oie. und die iibrigen der Verwal-

tungs- und Treuhandgesells0haft A.-G. Darauf erhob Lipper

gegen die Pfandgläubiger gemäss Art. 936 ZGB Klage auf

Herausgabe der Titel.

B. '- Das AmtsgeriehtLuzern·Stadt wies die Klage am

26. März 1943ab .. Es vemeinte die Aktivlegitimationdes

Klägers zU!' Vmdikationder dem Vogel am n.November

1940 übergebenen Sohuldbriefe, da dieser sie von ihm

gekauft habe. Über den Schuldbl'ief von Fr. 50,000.-

führte es aus, Vogel habe ihn zwar nur aJg Treuhänder des

Klägers beseSsen, sO dass er ihn der ErStbeklagten (Bresoh

& Oie.) nicht im eigenen Interesse hätte verpfänden dürfen,

a.bel' fÜl"die Pfandglällbigerin sei das Fehlen seiner 'Ver-

fügungsmacht nicht erkennbar gewesen.

0.- Mit Urteil vom 24. No\<ember 1943 schüfllte jedooh

das Obergericht des Kantons Luzern die Klage, indem es

beiden Beklagten den guten Glauben beim Pfanderwerb

absprach.

D. -

Gegen. diesen Entscheid legten beide Beklagten

mit dem Antrag auf Ab:weisung der Klage Berufung an

das Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht zieht in Erwägung :

. I .. -

Mit Reoht· hat die Vorinstanz den Kläger als' zur

Vindikation sämtlicher Sohuldbriefe legitimiert betrachtet.

Denn wie sich aus den « Treuhandquittungen ») vom 11. und

20. 'November 1940 ergibt, wal' er im Zeitpunkt der Ver-

pfändung noch immer Eigentümer der' Schuldbriefe, da er

sie Vogel nur zum Verkauf übergeben hatte. Naoh der

letztgenannten Urkunde ging nämlich Vogel die alter-

10&

~tive :Verpßi'chtUllg ein,aIil,,26, :NQvE'lYlbe:r~ 19~(),~ntw:~er,

den erhaltenen Schuldbrief zW'üc1J~~ben~,pder;' hiefÜl'

Er .. ! :69,:OO(}.~~1l: ',bezahlen.,&hande~ ßi~h" mithin wn

~elJ;Til'ödelverlr~ (BGEii5U 4,2;E",w. 2,:,69,llll~J._B-w

~.eine:rolw:erkauf dumh den Tr,ödlel' blieb der Klägt)l" als~

::Jiigenl!iiln61l'; "Da.asalpeJ Jrifft,, I für, ·die;' Ver:pf4ndMg: I~r

Sol1uldhriefe zU,die: dem Vogella.ut Quittung,voll).'l h N:(k

'$mber I:!MO ebenf~a;nl$;,'fiumV eJ!:kauf anv~rtra;utwa~,;

Sof~te eJ" s,elb$t;,~, VerhäJtnisaTJ.f; jndeig. "erdn:der-

Stra:f»nt0tsu.chung 'gestli.nd". aUtt diejle~'lli1iß'l,wiclßr~cbiijiß~

zu seinem Vorteil verwendet zu haJ;>en::'

2. ---,.1)ie &klagten;sind :somit., itJ, ihl'ßlnf'Pfal'.lder~erb

DUr dannzud:t~hü~.n,,wenn sieiIl;-gutßm'Glauben~a.h~

me:rl,iVog~1 sei zm: Vm-'Pfandung~bereQhtigt,(Art,. i8-84::Ab$;~"2

inVerbind$g II1jt Art. 899,;901,930 ff.ZGBJ".sj~;Wäl'01l

gul1gläiubig,,~fern ihnen- die,:ü~schleit'illlgd.es:Velfü}j'

gmagareeht&l ·dureh- Vogel nieht be~nnt ynd,aueh·bei :6\n-'

wendungd~'l'naooden Umstä;Qdeng~bote~enAuflael:M8im+

keit,m,cht" erkit:pnbar:, W:8ir",(M.,; atAbSc<,'2I'ZGB)~" Im: Mlg~~

meinen, ist 6S.ZWaJ' jm', Verke~'1iDit;J"bets0liuldbriefen

nicht üblich, vombesitf6t;mdeA,Y;~.tiusseJ;~ einen(tAus~s

übet seine-~ Verfügt.Jngsmaoht zU.IV:edangßJl i oder <ihn·" a.üch

llJll'ldS.l'ÜOOr zubefragen .. :i'St er dochha0hArt,930ZG:B laIs

Eigentümer zu v!ermuten, Sobald '8iber Umstände '\torliegen;

die das vom Veräusserer beanspruchte Recht vetWt-ahtig

~heineJl lassen; darf derE.rwerber~.sibh ';Jücht mit der

formellen . Legitimation des . Besitzers, z.ufried.en:.ge b.6n~

sondern ist verpflichtet, dessen materielle Bereohtigltilwzu

prüfen (BGE 28 II 368, 36 II 356, 38 n 190 und 468,

bestätigt am 1. Oktober 1942i.S. SehW'egler c.Kaufmann

unda;m:7.0ktober, 19431.,S, Nidwa-Idner Kantbnalbank

p.B:äber).

" .:,"

.

. :Dass imFa-llec,der, ErstbeJda,gtenerastliohß : Ve:rdach~;.

gründebestand:en~ über die .sie, Isich nicht" hinwegsetzen

durfte; h8it der gemäss Art.,'3 Ab$.; I~GB bf:lwas-pfliehtige

Kläger nach den. ~tBäcliliehen;Feststcllungen der Vorin.,.

s~nz nicht 'dargetan., Fl'eilich mochte,der,Erstheklagtell

10,7

die,~'lUielIe Lage:Vogels, a;lsi1ifdUrchaichtigerS0Mi_~,

zmnäknaehdem .er .am .1'1. April 1940 denSeh~'itO'k~net

Frhl1:' bei· 'dar,' Pfandle.iMnstalt,'lIkLazern 'g.e~n'e-in Dai-

looell .vonf Fr .•;500'O.-.:;..··versetzt hattt;,.cw~s'dem i'K:OID:t:mItn-

ditär und Prokuristen der' Erstbeklagten;<:Fri1lz' iß~ch,

alsbald zUr· Kenntnis gel~gt:'wlU',-Das hätte die:, Erstbe-

Jdagte .allenfalls, tveliaIJIassenlronnen, demVögel'-lJlit gros-

B'@l'el1'.Zurüekhailtung . Kredit '~." g.ewä.bi:en,·.,war·abei kein

Gmnd:zum Zweifulan:,dessen ·:BefUgnisi' die,Behuldbriefe

;für ~igeh6',Rechnung Zll' •. wrpfanden. Ji>ieS'e!J'VoIlkommnis

liess,um so' weniger auf UniJedliehkeit Vogels in.g0SChäft-

'liolien '.Angelegenheiilen" seWiessen,als. 'der, Erathek1agten

auchin der:fdlgenden;~eitbis naohder 'Hereinnahmen.er

'streitigen i,Sc;huldbriefe ·keine,'unlautem Ma.chensbften

dieses Kunden iM selbst ·.aderDrittengegen:iiWl'hejmnnt

wur-dlm;. Insbe$'ondefe', wufiS~siej; 'wie::.rueV ormsta.t1Z·, fes't-

stellt)';itn. Zeilipunkt:rder' V~ung;;der.,SchuJrljb:riefe

noch.;ni-oht, 'dass' Vogel,' auf~den. We~lu;alnl;imG6samtbe­

traige lvonFr. t34}~HO . ....+,cdie;er, ihr indenM01J.aten Sep-

wmb@rbig· No'\'1em-ber'.1940 Z\l.ftl. Di3köttt: übeJlgeb6n hatte,

-die',;;Unte~en . von. .' . AussteIlem,und.,ln~ntein.

gef'a.lschthaite. " Dass er die W:oonsel, durch-Ernellerungen

und,AbzahlUngen immer wieder selbst -zu regrdiGren traM-

tete~: 'iSt. krone Ta-tsaehe, die geeignet "gewesen! wäJJe,

der Erstbelilagteri: 'seinenB6sii21' an,,den :cSchuldbriefen

ve.rdäiehtig. zu machen: Hatte er:do.eh ein,·Inil81'esse ~,

auf . diese Weise: ZU Termeide:n, ·:von.ihr woohsalmässig

bela,ngt iu. werden; sef es als':E[&uptsehuldner,seiea.ah!

Gara.ntieschUldrieNliUS' den Wechseln;, EbeIlSÖ'Wenig ist der

Ansicht der Vorinatanz.,beizustimmmtt dass 'sich· der ~ErSt­

beklagten der EindrMkhabe . aufdrängen <müssen, 'Vogel

treibe· Wechselreiterei; ·Denn ein solcher' Missbra.uch dEls

WMhselv'erkehm liegt nur.· vor," Wenn· zweiodermehr6I'e

Pwsonensich· gegenseitig über :i:hrewitkIichefinanzieJIe

Leistongsfähigkeithinall'S'Gefälligkeitsw.echsel . aussteHen,

um' auf dieae;Weise: den·-dritten Wechselneb.tnet

i zu 'täu-

solten"ll1id zuungerechtf@l'tigterKreditgewäibl'lIDg :,mt' V61'-

108

Saohenreeht. N0 16.

anlassen (BGK 36 11 403 unten). Die von Vogel über-

gebenen Weehselwurden aber daduroh, dass sie nach der

Feststellung der Vorinstanz vielfach die Unterschriften

« notorisch· finanzschwacher Personen »trugen, noch nioht

zu Reitwechseln.

Zudem liess es die Erstbeklagte, obwohl sie im Herbst

1946 ungeachtet des Vorfalls im April in einem Umfang

mit Vogel Geschäfte tätigte, zu dem sich vorsichtigere

Banken vielleicht nicht entschlossen hätten, doch nicht

so weit kommen, dass sie. sich um jeden· Preis Deckung

verschaffen musste; es· ist nicht nachgewiesen, dass sie

zur . Zeit der fraglichen Verpf'andungen ungedeckte For ...

derungen gegen ilm besass. Si~ selbst nennt im Gegenteil

beträchtliche Guthaben, über die Vogel damals bei ihr

verfügt habe. Im Konkurse Vogels ist ihre Forderung von

Fr. 312,224."":'" laut Bescheinigung des Konkursamts reohts-

kräftig als faustpfandversichert kolloziert. Seine namhaften

Wechselverpßiohtungen konnte Vogel· immer wieder.in

Ordnung bringen; zum Teil waren sie durch Schuldbriefe

und andere Faustpfänder gedeokt. Gegen die Vetpf'andung

der fraglichen Schuldbriefe erhielt er von der Erstbeklagten

denn auch neue MitteL Nach ihrer von der Vorinstanz als

möglich zugelassenen Darstellung leistete sie ihm nämlich

am 5. und 6. November 1940 Vorschüsse von Fr. 24,000.-

für den· Ankauf von Schuldbriefen auf. der Liegenschaft

Müllerstrasse 77 in Zürich. Dara.uflPn überbrachte. ihr

Vogel am 11. November 1940 solche Schuldbriefe im Ge-

sa.mt~trage von· Fr. 33,000.-, die er demnach gßkauft

zu haben schien, als Pfand für einen. Wechsel von. Fr.

25,000 . .,- mit Verfall am 17. November 1940, welchen

er ihr nach ihrer Angabe für die beiden Vorschüsse von

Fr. 24,000.- und eine weitere Auszahlung ausstellte .. Am

18. November 1940 zahlte Vogel an diese Wechsels.chuld

Fr. 20,000.- ab, worauf die Erstbekla.gte drei Schuld-

briefe von zusammen Fr. 27,000.- freigab und nur die

beiden Titel vonje Fr. 3000.- im 2. und 3. Rang als Pfand

für die Restschuld behielt. Angesichts dieser Abzahlung

Sa.ehenrecht; Ne> 16.

109

durfte sie: in guten Tr6uen a.nnehmen, dasS'slCh Vogel

dmc.h ... /Verwertung· . der

aus~1östen· . Sehuldbriete· . von

Fr.~'iWOO.,.-;...;.wenigsten$ einen Teil der Mittel ZUlll Erwerb

des··s<'huldbriefes· vOll'Fl'.50,000;""'- im 7. Itang,h.

basch~fiemkönnen~ den er ihr dann am 21,. NovemberlMO

gegen ein weiteres;Thl.:rlehen von.Ft .~7,000:':'-' verpfände~.

Weil demnach nichts gegen die Redlichkeit Vogels sprach

und auch keine a;ndernVerd'aohtsgründe 'vo:rlagen, hatte

di6'El'$tbekl!l-gte.,keinen.Anlass~ ·sich: übE:\r sein' V'ßrfügungs-

recht anden&huldb~fen zu 6tkmrdigen,sonderndui'fte

si(}ha;ufSeine.~f0miell& Legitim\ttion [ :als Besitmt' vfiF·

lassen. Sie ist dahet na.eh Ark8S9 Ahs.221GB; berechtigt,

die:. Herausgab6 der verpfandeten Sch:oldbriefean den

berechtigten Kläger bis zu ihrer vollen Befriedigung zu

.verweigern.

3. -

Dagegen war der Zweitbeklagten die Unzuver-

lässigkeit Vogels aus ihrem bisherigen Geschäftsverkehr

mit ihm bekannt, hatte er ihr doch einen Schuldbrief von

Fr. 10,000.-; d~nsi~ ihm'a~ 24: September 1940 « zur

Ansicht auf l'1;'ag ».anvertrl).ut hatte, llichtzurückgegeben,

selbst nachdem er ihr am i 5 .. November 1940 schriftlich

die Rückgabe am 20. Novernber.1940 versp!ochen hatte.

Der Ve.rdaQhtlag'deshalb. ri~lie,dass V9g~1 widerredhtlich

über diesen Titel verfügt habe. Dasnahin der Verwalter

der Zweitbeklagten na<fhtler,F,eststtelbmg. der,Vo:r1nstanz

denn: auch an. Somit musste."dlf1' Zw;eitbeklitgte 'damit

reCJmlm, da&sVogel, .als. e~~.ihr a:w·~l' ::Npvßn:\ber, Ül4Q die

ihInvöht Kläger·a:nV'eI1'rautien·.Sflhuldbriefe 'V'oh Fi' .• :7000.-

im 2. Rang, Fr. 13,000.--': iin 5. Rang und, F):. 7QOQ.~;im

6. Rang als Pfand fürdasatrf 18. Novem:l?ererhaltene

Darlehen von Fr. 20,000.- übergab, dadllrch

c geg~:IlÜber

einem Dritten denselben V~rttauensmissbra\lchpegehen

könnte, den er sich ihr;gegenüberkurz zuvor;.h8.ttezu-

schulden kpmmeIl..laßsen. Zudem j§tellt djeVo:dnst/Wzfest,

dass der Zweitbeklagten ·~·21.N()vember Itl40dieoffen-

si~l1tliCAeßeldnot . Vog~l$ nicht. ~ntgehen· konnte. UnWf

diesen Umständen hätte sie sich vorerst beim Klägeri als

HO

dep:l vormalig~ Besit;~r. der Schllldbriefe tJ.lld.:Eigentmmer

des ~l~ww:p Gru~ji~~ü;berdas,RechtVQgeI8;'4ie

Schl,lldbriefe für' ~ig~'Rechnullg: zu Vßrpfändeß.'; ·e.rkUJi;..

digc$p sollen,. WOl.'aUf sie;df\n waMenSaohverhalttrla~n

hätte.D~8ie<lies lUlteda.aseg.' .hl:1i;t.k~n8ie~ sioh' geInäS8

Art. 3 Abs. 2 ZGB nicht allfdeU,gJIten J~131:1ben :heru&n,

" Ii~m~ . erkenm, 'das . Bun_rf1?"JfJerickt J .,,

"J. Die Berufuqg, .de:rtEr8t~kl~l,lwiJtdgutgeheissen,

das Dispositiv, I d~ Urleils der Y ()rinsil~nz aufgehoben und

die,Yindika.tionsldagegegen.die :F;ratbeklagt.e,.abgewieaen.

.2; D~. BemfUIlg derZweitbeIda.gten,wird .a.bgewieaen

und das DisPQsitiv2' desUrtßils der Vorinsta.nz bestätigt~

"

'

',1

j .

• •

\

IV.O:JlLIGAr:t::lÜN~N~EQHT _

, .' DROIT DES ÖBLIGATiONs'

17. Ur.t.eU .d~r, I. Zf'ilabteUllDJlYOm. 2k /Wirz. ~~

.

i.S. Ostbye g~gen,Wehrll. & 'Co · ..

)

.t';,,- '.

-

, ",' :', ".-. "-.:":.'.: -~

.- .:': _'

i. ',:.;

Un'laUürtrlwoeitbe~fb~AU8Jitaittüng88Chu'tZ. A1't~48'OB:'

VeI,"b,ältnjs de& .l\farke~scb,utzes ~u.m Schutz; der origi.r.tellen .Wld

der ~iclit origmellen AUsstattung.' -: .,...'.,..., . .'.,

Schu.tz . der nicht·· originelIerl; :Au.ssta;ttU;ng nin"; wenn -an' . ihr' ein

. ~d,iyidp.$.lrecht .. besteht. 'v;o~llSE\e~;u,ng fim •. ~in; 1s~hes·i$t

VerkeJm:;geltu,ng; Begiiff derselben, Begriff' "der 'betei!igien

Verkelitskreise, .'

....,;'

.' .',

'

:.' 'e.

,.e

.A.bgreD$u.ng von 'l,'1,l.;t.' tmd ~~ch~rage .be~ der E~ittlung, der

VerkehrS~ltung.

.

.

-

,

: •,-

_.

,,-,.

,

.~

-

I

O~:tr4i!d~~o?JuJ,e. Pro~tipn 4el'fM'jJrfct d(Yfl,n~ d}p ~~chfJ,nrfiße.

Relation entre protootion da .lamarque ab oolle·del'~ct,oiriginal

o~ baiW, de la ~re:p.an~ .., .-

.., . . ..;. . '. c ••

L'aspect Sims originalite n'est pr6tegeque s'il fait l'abiat d'u.ndroft

individual. NotiOOl: et .conmtion da Ja furce;distinctivede ras-

pect su,r le marcM, li{otiQn .!las rnjlieu,x intßreS,~... .'

DeIimitaUon du fait et dU, droit pou,r' Ia.deterriiM.ation de la force

·'distinctive.

..

.eJ>lip~~j

.• l!fP-J7.

SUl

g~~~", 8J~;J;"'f!1:~ 4tI;~f_~:}~,·~~t~.

Art. 48.vO.

. . '

.

·I __ .ii« .• l

&P1?(j~'tra;la' pfu~~~~'db11k ~it;'e li\prOt~zll>ti~'aen~1'O

I/~~~~~~~~::a~"le~~~;:li~~f s~o.tlo~~~j·difip

,:; 'dmttO fudivMu.ale~ ·ossia. se': äll.~ Wle~r'f1Mj!'Mt'ndi~.

'C\~oziqq~ JleLpirco1iJCP~fil~~liAn~"M~tmmo'l .!ld)~"1\'

D\"limitazi?ne tr~ il fattp ed,d~ltto Eer stabilu-e se l'aspet~o non

.' 'ori~male·siM8\'ii.ffeiTI\h.töJfi'el c6Iilin~ibi/;(f1i1'7~J ",Hel'?"). 1;1,iH

;u--(f

,-:}-

, >,'jf.i'-;'

'f:'~

'~"'ni~)

Llf:.rlj.nfi~)~f1t}d:J

'['

"A,.'1I.fS:-c'ilern;fF~t!>~totJu!:r,;"';iJt"1[)7 w.,,:hr-rdD

,; DeIrSkifabtikantcüstbye in~OsI()L'*tellt(un&FI~'~

«iSplitk8in·)).ei~iSki . hoo, deSsen, :bmim~-'OHel!ftllcme'lmit

schnialeD,:hellen 'Raridstreiwn.,verZiert,;fsir,: f ~]j'i~

Wehrli& 0o:A:7:fk-in,.Edenbadhbrirtgt;a;uf~nen),'ron ihi-

h~Stel1ten Skis;,di&~18i&;unter dem N\mIen'f(Olbl()\-'~ltt;»

-vertreib1.;.·.'ebenfal1$'Mlche.keUe 1itandstreif6n~ aDJ.sJ!)ie; JV~

üstbye deswegen erhobene Klage aus unbi.utlU'll(ltl'iWmti-

b6W~l!b' wird vom Bun.desge:rioht·,~bgewieserl·H\)i 'f

;.,

l,

,-~::;

>_::

,<~ -'

}.

'<!)

';··i~

~:~l;:-i!i"

<

['I

..,..

..: .4:lf~tJß~, lGrwijp,~'P1fl1\nl'~'

:.:W':I':; f~f!];

'J 1 . .......,a) Der, IndiV!iduaJisier~g ei1ller;W li.re zum 2ilte~,

sie,,'a.1s daß,·, FraQukt ~ ei:mes:,hestitUmten >Kel'8telm!:z'El

nhara.kterisiereh;" dient, .v,6i'a.b ·,·daSihMa.rkenz.eichßtt,An

diesem ·besteht kraft .. deI! fuln,,dur0h:rdas~,Gfisef!YlHZUet.-

kannoon·· AU5l'Iehl:iess-liohkeit,·.ciri :Indi*idual~eht~:~sein~

Inha:OOl!s. IDie'Ma.rkei ist eine Emch~ungsf()Nn:·:von. dllesen

wirtschaftlicher PersönlichkßTt und: .. geniessta~'8oli:Jl1a'd.m:l

SehutZi, d6n,das :Reeht;dßJ! BersoolronJteit:!zuteil werd.

lässt .. !DeE'Inhaber der Ma.rke; bUR;aufGJ1llD.d;ihre$·'Bii~

stehensallein,ij:edem K't>ukurr:emendea, GehFa.uch:,dessel ...

ben oder emes ihm ähnHeh@:ll Zeichens V4:lrPieten, Beihder

Marke.,Jjat .,'man, es,',deshalb 'mit;~':höchsten(;fün :,den

Prod,~enteil:'günstigsten,Kennzeichnungsstufe i'lW: tum;';

..hP Wer seine. Ware·iaus·.,irgendeillem Gl'llnOO i nicht

markerireehtIich, isohiiiizen. bilissen. lwm~,källIisre .'-'7"'lt>det

wenigafu'ns: ihre Verpackung. ~'abet\ anGh ..,hloss'origmell

a.ussta.tten.Wie . die Mark<e, soverschaftt,i!1.ueh die "ori ..

ginelle • Ausstattung .ihrem . Schöpf-mi ein: Individualreoht.

Denn 'a.u,ch, sie .gehOrt. um ihrer ~ Origiilalliiät.'willerl. iZU

8

AS 70 II -

1944