Erwägungen (1 Absätze)
E. 20 'November 1940 ergibt, wal' er im Zeitpunkt der Ver-
pfändung noch immer Eigentümer der' Schuldbriefe, da er
sie Vogel nur zum Verkauf übergeben hatte. Naoh der
letztgenannten Urkunde ging nämlich Vogel die alter-
10&
~tive :Verpßi'chtUllg ein,aIil,,26, :NQvE'lYlbe:r~ 19~(),~ntw:~er,
den erhaltenen Schuldbrief zW'üc1J~~ben~,pder;' hiefÜl'
Er .. ! :69,:OO(}.~~1l: ',bezahlen.,&hande~ ßi~h" mithin wn
~elJ;Til'ödelverlr~ (BGEii5U 4,2;E",w. 2,:,69,llll~J._B-w
~.eine:rolw:erkauf dumh den Tr,ödlel' blieb der Klägt)l" als~
::Jiigenl!iiln61l'; "Da.asalpeJ Jrifft,, I für, ·die;' Ver:pf4ndMg: I~r
Sol1uldhriefe zU,die: dem Vogella.ut Quittung,voll).'l h N:(k
'$mber I:!MO ebenf~a;nl$;,'fiumV eJ!:kauf anv~rtra;utwa~,;
Sof~te eJ" s,elb$t;,~, VerhäJtnisaTJ.f; jndeig. "erdn:der-
Stra:f»nt0tsu.chung 'gestli.nd". aUtt diejle~'lli1iß'l,wiclßr~cbiijiß~
zu seinem Vorteil verwendet zu haJ;>en::'
2. ---,.1)ie &klagten;sind :somit., itJ, ihl'ßlnf'Pfal'.lder~erb
DUr dannzud:t~hü~.n,,wenn sieiIl;-gutßm'Glauben~a.h~
me:rl,iVog~1 sei zm: Vm-'Pfandung~bereQhtigt,(Art,. i8-84::Ab$;~"2
inVerbind$g II1jt Art. 899,;901,930 ff.ZGBJ".sj~;Wäl'01l
gul1gläiubig,,~fern ihnen- die,:ü~schleit'illlgd.es:Velfü}j'
gmagareeht&l ·dureh- Vogel nieht be~nnt ynd,aueh·bei :6\n-'
wendungd~'l'naooden Umstä;Qdeng~bote~enAuflael:M8im+
keit,m,cht" erkit:pnbar:, W:8ir",(M.,; atAbSc<,'2I'ZGB)~" Im: Mlg~~
meinen, ist 6S.ZWaJ' jm', Verke~'1iDit;J"bets0liuldbriefen
nicht üblich, vombesitf6t;mdeA,Y;~.tiusseJ;~ einen(tAus~s
übet seine-~ Verfügt.Jngsmaoht zU.IV:edangßJl i oder <ihn·" a.üch
llJll'ldS.l'ÜOOr zubefragen .. :i'St er dochha0hArt,930ZG:B laIs
Eigentümer zu v!ermuten, Sobald '8iber Umstände '\torliegen;
die das vom Veräusserer beanspruchte Recht vetWt-ahtig
~heineJl lassen; darf derE.rwerber~.sibh ';Jücht mit der
formellen . Legitimation des . Besitzers, z.ufried.en:.ge b.6n~
sondern ist verpflichtet, dessen materielle Bereohtigltilwzu
prüfen (BGE 28 II 368, 36 II 356, 38 n 190 und 468,
bestätigt am 1. Oktober 1942i.S. SehW'egler c.Kaufmann
unda;m:7.0ktober, 19431.,S, Nidwa-Idner Kantbnalbank
p.B:äber).
" .:,"
.
. :Dass imFa-llec,der, ErstbeJda,gtenerastliohß : Ve:rdach~;.
gründebestand:en~ über die .sie, Isich nicht" hinwegsetzen
durfte; h8it der gemäss Art.,'3 Ab$.; I~GB bf:lwas-pfliehtige
Kläger nach den. ~tBäcliliehen;Feststcllungen der Vorin.,.
s~nz nicht 'dargetan., Fl'eilich mochte,der,Erstheklagtell
10,7
die,~'lUielIe Lage:Vogels, a;lsi1ifdUrchaichtigerS0Mi_~,
zmnäknaehdem .er .am .1'1. April 1940 denSeh~'itO'k~net
Frhl1:' bei· 'dar,' Pfandle.iMnstalt,'lIkLazern 'g.e~n'e-in Dai-
looell .vonf Fr .•;500'O.-.:;..··versetzt hattt;,.cw~s'dem i'K:OID:t:mItn-
ditär und Prokuristen der' Erstbeklagten;<:Fri1lz' iß~ch,
alsbald zUr· Kenntnis gel~gt:'wlU',-Das hätte die:, Erstbe-
Jdagte .allenfalls, tveliaIJIassenlronnen, demVögel'-lJlit gros-
B'@l'el1'.Zurüekhailtung . Kredit '~." g.ewä.bi:en,·.,war·abei kein
Gmnd:zum Zweifulan:,dessen ·:BefUgnisi' die,Behuldbriefe
;für ~igeh6',Rechnung Zll' •. wrpfanden. Ji>ieS'e!J'VoIlkommnis
liess,um so' weniger auf UniJedliehkeit Vogels in.g0SChäft-
'liolien '.Angelegenheiilen" seWiessen,als. 'der, Erathek1agten
auchin der:fdlgenden;~eitbis naohder 'Hereinnahmen.er
'streitigen i,Sc;huldbriefe ·keine,'unlautem Ma.chensbften
dieses Kunden iM selbst ·.aderDrittengegen:iiWl'hejmnnt
wur-dlm;. Insbe$'ondefe', wufiS~siej; 'wie::.rueV ormsta.t1Z·, fes't-
stellt)';itn. Zeilipunkt:rder' V~ung;;der.,SchuJrljb:riefe
noch.;ni-oht, 'dass' Vogel,' auf~den. We~lu;alnl;imG6samtbe
traige lvonFr. t34}~HO . ....+,cdie;er, ihr indenM01J.aten Sep-
wmb@rbig· No'\'1em-ber'.1940 Z\l.ftl. Di3köttt: übeJlgeb6n hatte,
-die',;;Unte~en . von. .' . AussteIlem,und.,ln~ntein.
gef'a.lschthaite. " Dass er die W:oonsel, durch-Ernellerungen
und,AbzahlUngen immer wieder selbst -zu regrdiGren traM-
tete~: 'iSt. krone Ta-tsaehe, die geeignet "gewesen! wäJJe,
der Erstbelilagteri: 'seinenB6sii21' an,,den :cSchuldbriefen
ve.rdäiehtig. zu machen: Hatte er:do.eh ein,·Inil81'esse ~,
auf . diese Weise: ZU Termeide:n, ·:von.ihr woohsalmässig
bela,ngt iu. werden; sef es als':E[&uptsehuldner,seiea.ah!
Gara.ntieschUldrieNliUS' den Wechseln;, EbeIlSÖ'Wenig ist der
Ansicht der Vorinatanz.,beizustimmmtt dass 'sich· der ~ErSt
beklagten der EindrMkhabe . aufdrängen <müssen, 'Vogel
treibe· Wechselreiterei; ·Denn ein solcher' Missbra.uch dEls
WMhselv'erkehm liegt nur.· vor," Wenn· zweiodermehr6I'e
Pwsonensich· gegenseitig über :i:hrewitkIichefinanzieJIe
Leistongsfähigkeithinall'S'Gefälligkeitsw.echsel . aussteHen,
um' auf dieae;Weise: den·-dritten Wechselneb.tnet
i zu 'täu-
solten"ll1id zuungerechtf@l'tigterKreditgewäibl'lIDg :,mt' V61'-
108
Saohenreeht. N0 16.
anlassen (BGK 36 11 403 unten). Die von Vogel über-
gebenen Weehselwurden aber daduroh, dass sie nach der
Feststellung der Vorinstanz vielfach die Unterschriften
« notorisch· finanzschwacher Personen »trugen, noch nioht
zu Reitwechseln.
Zudem liess es die Erstbeklagte, obwohl sie im Herbst
1946 ungeachtet des Vorfalls im April in einem Umfang
mit Vogel Geschäfte tätigte, zu dem sich vorsichtigere
Banken vielleicht nicht entschlossen hätten, doch nicht
so weit kommen, dass sie. sich um jeden· Preis Deckung
verschaffen musste; es· ist nicht nachgewiesen, dass sie
zur . Zeit der fraglichen Verpf'andungen ungedeckte For ...
derungen gegen ilm besass. Si~ selbst nennt im Gegenteil
beträchtliche Guthaben, über die Vogel damals bei ihr
verfügt habe. Im Konkurse Vogels ist ihre Forderung von
Fr. 312,224."":'" laut Bescheinigung des Konkursamts reohts-
kräftig als faustpfandversichert kolloziert. Seine namhaften
Wechselverpßiohtungen konnte Vogel· immer wieder.in
Ordnung bringen; zum Teil waren sie durch Schuldbriefe
und andere Faustpfänder gedeokt. Gegen die Vetpf'andung
der fraglichen Schuldbriefe erhielt er von der Erstbeklagten
denn auch neue MitteL Nach ihrer von der Vorinstanz als
möglich zugelassenen Darstellung leistete sie ihm nämlich
am 5. und 6. November 1940 Vorschüsse von Fr. 24,000.-
für den· Ankauf von Schuldbriefen auf. der Liegenschaft
Müllerstrasse 77 in Zürich. Dara.uflPn überbrachte. ihr
Vogel am 11. November 1940 solche Schuldbriefe im Ge-
sa.mt~trage von· Fr. 33,000.-, die er demnach gßkauft
zu haben schien, als Pfand für einen. Wechsel von. Fr.
25,000 . .,- mit Verfall am 17. November 1940, welchen
er ihr nach ihrer Angabe für die beiden Vorschüsse von
Fr. 24,000.- und eine weitere Auszahlung ausstellte .. Am
18. November 1940 zahlte Vogel an diese Wechsels.chuld
Fr. 20,000.- ab, worauf die Erstbekla.gte drei Schuld-
briefe von zusammen Fr. 27,000.- freigab und nur die
beiden Titel vonje Fr. 3000.- im 2. und 3. Rang als Pfand
für die Restschuld behielt. Angesichts dieser Abzahlung
Sa.ehenrecht; Ne> 16.
109
durfte sie: in guten Tr6uen a.nnehmen, dasS'slCh Vogel
dmc.h ... /Verwertung· . der
aus~1östen· . Sehuldbriete· . von
Fr.~'iWOO.,.-;...;.wenigsten$ einen Teil der Mittel ZUlll Erwerb
des··s<'huldbriefes· vOll'Fl'.50,000;""'- im 7. Itang,h.
basch~fiemkönnen~ den er ihr dann am 21,. NovemberlMO
gegen ein weiteres;Thl.:rlehen von.Ft .~7,000:':'-' verpfände~.
Weil demnach nichts gegen die Redlichkeit Vogels sprach
und auch keine a;ndernVerd'aohtsgründe 'vo:rlagen, hatte
di6'El'$tbekl!l-gte.,keinen.Anlass~ ·sich: übE:\r sein' V'ßrfügungs-
recht anden&huldb~fen zu 6tkmrdigen,sonderndui'fte
si(}ha;ufSeine.~f0miell& Legitim\ttion [ :als Besitmt' vfiF·
lassen. Sie ist dahet na.eh Ark8S9 Ahs.221GB; berechtigt,
die:. Herausgab6 der verpfandeten Sch:oldbriefean den
berechtigten Kläger bis zu ihrer vollen Befriedigung zu
.verweigern.
3. -
Dagegen war der Zweitbeklagten die Unzuver-
lässigkeit Vogels aus ihrem bisherigen Geschäftsverkehr
mit ihm bekannt, hatte er ihr doch einen Schuldbrief von
Fr. 10,000.-; d~nsi~ ihm'a~ 24: September 1940 « zur
Ansicht auf l'1;'ag ».anvertrl).ut hatte, llichtzurückgegeben,
selbst nachdem er ihr am i 5 .. November 1940 schriftlich
die Rückgabe am 20. Novernber.1940 versp!ochen hatte.
Der Ve.rdaQhtlag'deshalb. ri~lie,dass V9g~1 widerredhtlich
über diesen Titel verfügt habe. Dasnahin der Verwalter
der Zweitbeklagten na<fhtler,F,eststtelbmg. der,Vo:r1nstanz
denn: auch an. Somit musste."dlf1' Zw;eitbeklitgte 'damit
reCJmlm, da&sVogel, .als. e~~.ihr a:w·~l' ::Npvßn:\ber, Ül4Q die
ihInvöht Kläger·a:nV'eI1'rautien·.Sflhuldbriefe 'V'oh Fi' .• :7000.-
im 2. Rang, Fr. 13,000.--': iin 5. Rang und, F):. 7QOQ.~;im
6. Rang als Pfand fürdasatrf 18. Novem:l?ererhaltene
Darlehen von Fr. 20,000.- übergab, dadllrch
c geg~:IlÜber
einem Dritten denselben V~rttauensmissbra\lchpegehen
könnte, den er sich ihr;gegenüberkurz zuvor;.h8.ttezu-
schulden kpmmeIl..laßsen. Zudem j§tellt djeVo:dnst/Wzfest,
dass der Zweitbeklagten ·~·21.N()vember Itl40dieoffen-
si~l1tliCAeßeldnot . Vog~l$ nicht. ~ntgehen· konnte. UnWf
diesen Umständen hätte sie sich vorerst beim Klägeri als
HO
dep:l vormalig~ Besit;~r. der Schllldbriefe tJ.lld.:Eigentmmer
des ~l~ww:p Gru~ji~~ü;berdas,RechtVQgeI8;'4ie
Schl,lldbriefe für' ~ig~'Rechnullg: zu Vßrpfändeß.'; ·e.rkUJi;..
digc$p sollen,. WOl.'aUf sie;df\n waMenSaohverhalttrla~n
hätte.D~8ie<lies lUlteda.aseg.' .hl:1i;t.k~n8ie~ sioh' geInäS8
Art. 3 Abs. 2 ZGB nicht allfdeU,gJIten J~131:1ben :heru&n,
" Ii~m~ . erkenm, 'das . Bun_rf1?"JfJerickt J .,,
"J. Die Berufuqg, .de:rtEr8t~kl~l,lwiJtdgutgeheissen,
das Dispositiv, I d~ Urleils der Y ()rinsil~nz aufgehoben und
die,Yindika.tionsldagegegen.die :F;ratbeklagt.e,.abgewieaen.
.2; D~. BemfUIlg derZweitbeIda.gten,wird .a.bgewieaen
und das DisPQsitiv2' desUrtßils der Vorinsta.nz bestätigt~
"
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IV.O:JlLIGAr:t::lÜN~N~EQHT _
, .' DROIT DES ÖBLIGATiONs'
17. Ur.t.eU .d~r, I. Zf'ilabteUllDJlYOm. 2k /Wirz. ~~
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i.S. Ostbye g~gen,Wehrll. & 'Co · ..
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Un'laUürtrlwoeitbe~fb~AU8Jitaittüng88Chu'tZ. A1't~48'OB:'
VeI,"b,ältnjs de& .l\farke~scb,utzes ~u.m Schutz; der origi.r.tellen .Wld
der ~iclit origmellen AUsstattung.' -: .,...'.,..., . .'.,
Schu.tz . der nicht·· originelIerl; :Au.ssta;ttU;ng nin"; wenn -an' . ihr' ein
. ~d,iyidp.$.lrecht .. besteht. 'v;o~llSE\e~;u,ng fim •. ~in; 1s~hes·i$t
VerkeJm:;geltu,ng; Begiiff derselben, Begriff' "der 'betei!igien
Verkelitskreise, .'
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.A.bgreD$u.ng von 'l,'1,l.;t.' tmd ~~ch~rage .be~ der E~ittlung, der
VerkehrS~ltung.
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I
O~:tr4i!d~~o?JuJ,e. Pro~tipn 4el'fM'jJrfct d(Yfl,n~ d}p ~~chfJ,nrfiße.
Relation entre protootion da .lamarque ab oolle·del'~ct,oiriginal
o~ baiW, de la ~re:p.an~ .., .-
.., . . ..;. . '. c ••
L'aspect Sims originalite n'est pr6tegeque s'il fait l'abiat d'u.ndroft
individual. NotiOOl: et .conmtion da Ja furce;distinctivede ras-
pect su,r le marcM, li{otiQn .!las rnjlieu,x intßreS,~... .'
DeIimitaUon du fait et dU, droit pou,r' Ia.deterriiM.ation de la force
·'distinctive.
..
•
.eJ>lip~~j
.• l!fP-J7.
SUl
g~~~", 8J~;J;"'f!1:~ 4tI;~f_~:}~,·~~t~.
Art. 48.vO.
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&P1?(j~'tra;la' pfu~~~~'db11k ~it;'e li\prOt~zll>ti~'aen~1'O
I/~~~~~~~~::a~"le~~~;:li~~f s~o.tlo~~~j·difip
,:; 'dmttO fudivMu.ale~ ·ossia. se': äll.~ Wle~r'f1Mj!'Mt'ndi~.
'C\~oziqq~ JleLpirco1iJCP~fil~~liAn~"M~tmmo'l .!ld)~"1\'
D\"limitazi?ne tr~ il fattp ed,d~ltto Eer stabilu-e se l'aspet~o non
.' 'ori~male·siM8\'ii.ffeiTI\h.töJfi'el c6Iilin~ibi/;(f1i1'7~J ",Hel'?"). 1;1,iH
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,; DeIrSkifabtikantcüstbye in~OsI()L'*tellt(un&FI~'~
«iSplitk8in·)).ei~iSki . hoo, deSsen, :bmim~-'OHel!ftllcme'lmit
schnialeD,:hellen 'Raridstreiwn.,verZiert,;fsir,: f ~]j'i~
Wehrli& 0o:A:7:fk-in,.Edenbadhbrirtgt;a;uf~nen),'ron ihi-
h~Stel1ten Skis;,di&~18i&;unter dem N\mIen'f(Olbl()\-'~ltt;»
-vertreib1.;.·.'ebenfal1$'Mlche.keUe 1itandstreif6n~ aDJ.sJ!)ie; JV~
üstbye deswegen erhobene Klage aus unbi.utlU'll(ltl'iWmti-
b6W~l!b' wird vom Bun.desge:rioht·,~bgewieserl·H\)i 'f
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'J 1 . .......,a) Der, IndiV!iduaJisier~g ei1ller;W li.re zum 2ilte~,
sie,,'a.1s daß,·, FraQukt ~ ei:mes:,hestitUmten >Kel'8telm!:z'El
nhara.kterisiereh;" dient, .v,6i'a.b ·,·daSihMa.rkenz.eichßtt,An
diesem ·besteht kraft .. deI! fuln,,dur0h:rdas~,Gfisef!YlHZUet.-
kannoon·· AU5l'Iehl:iess-liohkeit,·.ciri :Indi*idual~eht~:~sein~
Inha:OOl!s. IDie'Ma.rkei ist eine Emch~ungsf()Nn:·:von. dllesen
wirtschaftlicher PersönlichkßTt und: .. geniessta~'8oli:Jl1a'd.m:l
SehutZi, d6n,das :Reeht;dßJ! BersoolronJteit:!zuteil werd.
lässt .. !DeE'Inhaber der Ma.rke; bUR;aufGJ1llD.d;ihre$·'Bii~
stehensallein,ij:edem K't>ukurr:emendea, GehFa.uch:,dessel ...
ben oder emes ihm ähnHeh@:ll Zeichens V4:lrPieten, Beihder
Marke.,Jjat .,'man, es,',deshalb 'mit;~':höchsten(;fün :,den
Prod,~enteil:'günstigsten,Kennzeichnungsstufe i'lW: tum;';
..hP Wer seine. Ware·iaus·.,irgendeillem Gl'llnOO i nicht
markerireehtIich, isohiiiizen. bilissen. lwm~,källIisre .'-'7"'lt>det
wenigafu'ns: ihre Verpackung. ~'abet\ anGh ..,hloss'origmell
a.ussta.tten.Wie . die Mark<e, soverschaftt,i!1.ueh die "ori ..
ginelle • Ausstattung .ihrem . Schöpf-mi ein: Individualreoht.
Denn 'a.u,ch, sie .gehOrt. um ihrer ~ Origiilalliiät.'willerl. iZU
8
AS 70 II -
1944
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
102
SacheDreoht. N° 15.
Voraussetzung des Eintritts neuer, eine Revision des
Servitutserrichtungsvertrags . rechtfertigender Tatsachen
abgewiesen werden, 'So erübrigt sich eine Prüfung der
Frage, ob die Weigerung der Beklagten einen Akt schika-
nöser Rechtsausübling darstelle. Sie wäre indessen zweifel-
los zu verneinen, und zwar ohne dass es für ihre Beurtei-
lung der Durchführung eines Augenscheins bedürfte,
welches Beweismittel übrigens im Berufungsverfahren
. nicht anwendbar ist (Art. 81, 82 OG). Die Klägerin muss
selber zugeben, dass im Falle der Ausführung ihres Um-
bauprojektes die Aussicht vom beklagtischen Grundstück
nicht mehr die gleiche wie heute wäre (Abdeckung eines
Teils des Dreilindenquartiers. Die Bemerkung der Vor-
instanz, wonach ein um 4 m höherer Bau der Liegenschaft
der Beklagten « weder Licht noch Luft noch Aussicht ent-
ziehen» würde, besagt nur, dass jene immer noch eine
schöne Aussicht auf See und Berge genösse, nicht aber, dass
die Aussicht die gleiche bliebe; die Photographien bewei-
sen, jedenfalls vom Strassenniveau aus, das Gegenteil, wenn
auch die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist). Die
Klägerin sucht lediglich darzutUn, dass diese kleine Ein-
busse durch das Verschwinden desfabrikartigen Flach-
daches und seine Ersetzung durch das an sich schönere
und überdies einige entferntere hässliche Hinterfassaden
verdeckende Ziegeldach mehr als aufgewogen würde. Auf
den Boden dieser Diskussion über :tein ästhetische bezw.
Geschmacksfragen kann jedoch der Richter der Klägerin
nicht folgen. Wenn der Dienstbarkeitsberechtigte den
bestehenden servitutsgemässen Zustand der Dinge vor-
zieht, ist das seine Sache; er allein hat sein Interesse
am Status quo zu beurteilen und zu bewerten, und es
kann ihm kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er
über die Vor- und Nachteile einer Neugestaltung jllr ihn
nicht gleicher Ansicht ist wie der Belastete (BGE 66 II
248). Das Interesse im Sinne des Art. 736 ZGB ist nicht
naoh einem allgemeinen, für jedermann gültigen Wert-
masstab zu beurteilen. Auch eine ganz in.dividuelle, nach
103
DurchschnittsanscMuungen Vielleicht unbegreifliche Lieb:'
haberei kMill Gegenstand einet' Dienstbarkeit bilden. Es
ist kein· Rechtsmissbrauch seitens der Beklagten, wenh
siediedutch: die Se:tVitut . geWährleistete weitere· Aussicht
eiiier'etwas>weniger ivlliteri, -aber' ViellelOhtharthonischeren
v<mi~ht,lil1d·ail ihrem Rechte1festhält. Eber 'träfe dies
auf·das<BestrebenderKl~erin zu, ohne En'ts~hadigung
eme'ptaktisoh'e' Befreiung; von· imerDi.St zu 'erlangen
gei!W'ützt aUfl:llbsse Vorwähde, jedeitfaUs auft1mstän~;
welcliedie .. Folge. ihl'er eigenen, efnseitigenMas'sIuthnien
sind; nainlichder' El'stellungeines Flachdaches (ficht an
der: BaUliniite'; AUf die' Schwierigk~it, :die im 8üme: des
Klagebegehrens beselliritteneServi'tut· so zu umschreiben,
dass di-e'Mögliook'6it einerspä1Jei'nRückkehr der lOäigerih
. zum', Flaolidach W'iederlimunter'ausi3eTsterAüsnütZUiig
der nun um 4,10 m höhern BauIimite ausges<ihl6ssell
wäre; sei aibsohliessend nur hingewiesen.·
'I!?eninac~erkenfl,t das 1J:wnaesflerriCh(.~.
Die B~ufung wird abgewiesen und .' das Urteil des
ObergeriQhtS aes' Kantons Luzern.vom 8. März 1944
bestätigt.~~,~~: ~
,,l
16. Urteil der ll. Zivilabteilung v~m'S. Aprn 1944
i.S. Bmseh 4'GieundVerwaltnngB- und TtellWfudgesellsehlk"
.;,1\.-~.
gt;lgen :tAppe ... .;
Wide1'l'oohtÜche :Verpfändung vo~ Irihaberschuld'briefen.' Anfor.
derungen an den guten Gla.uben des Erwerbers. Art. 3, 884 Abs. 2,
899, 901, 930 ff. ZGB.
:Öroi~dega.gecQnstitu6Sm' de,a.c.edWes. hypotMcqJres a.~ po.rj;euJ,'.
:Exigeli~s quQ.ntj\la.boAIlEl 101 da l)~.cquerew. Art. 3, 884.aJ. 2,
80.9, 901~ ~30et suiv.OO. ..
.
])iritto . di . pegno·: oostituiw' su'~lle ipötoolH'ie" 801 pdi-tatore;
•. RequiSiti -perqrta.i'lW OOIice1'l1e la.buo~ti fede,dell 'aetjuirente.
Art. 3, 884 cp; 2;899; 901, 9S0 e sag. ce.
A)i.:....- Der !Klägtir'Meyer Lipperwar'Eigeritünlet·der
Liegenschaft MUlIerStrasse 77inZürichund Miteigentüirier
104
Sanhenrecht. N.0 .16 •.
ein~r;w:eit~n.~genfi~~in Oer!i,k:9n,lmHE}l!bli!t; Ht40
~J,'~t ~;,z~ecks- Vßr;.kaufsdieli!esBeli!it~ mit. d~:
L\lz~ner
Glil~nhändJ~' p'aul. Vqgel in V~'b,indlIllg~ lnc;l~sell. Jm:m
el'l:. zwj,aehen den beiden ledjglich, zu yeI:$chied~tlellc.Ge
sC~P.
iib.el'J~:Qe:rs.chuldbliiefej·:welche: a.uf,den· Grund-
Ii!t1if)k~«?mcld)et w~~n. So) -qMrgal>derK1äg~dem. Vogel
~~:_2~.,Oktober J940 einep, SßhJIldbq~f yon,Jfr.~5,QPO,
au:(.~~ ~egenachaft in Qerljkon; wofm-ilun 4e~ :E.n;l,p'fä,nger
aJ1il.,30., QktOPl:}r 194fleinen;,We~sßl Un,gleichen:a~""a.g
a.uE!slieJlt~, der a,m 11,. Nove:mber 1940einglil:Iößtwurde.!
#c;liesem.Tlitg, gleich.:r;tac:h q.erZ~hl1Ulg ·de,r Wechaßh
sch.p1<i,,e,rhielt Vogel;v"Om K;~er fünf allf dem (iw'Ilfltltück
M:üJ~~~Ii!W:~s~ i77last.end~ .. Scl1uldbIjefe·, V;9n,z~a;r;r;up~:n
Fr .)~a,OOO.""T:", gegen AusstellUI,lg,einesleigenweehffels.iP1l
glei~p.,B~trag ~d,folge:n4ßr.« TreWJ.fill~7.:u,n<lKaufg
q:u~~~ung,.)),.; "
« Der Unterzeichnete· bescheinigt hiemib,cfolgerlde-'Sch'lddbriefe
von Herrn Meyer Lipper, Müllerstrasse 77, Zürich, zu trauen
Handen bis M:0ntag den18: Nor~:rp.~r19~()erh~te~:~1f haben:
1. Schuldbrief FI'~~'3 OÖO.~',
11. FebrUai-
I '" 1925
'~.'
».';Fl!.,,3 OOO'~"'_' 1.3.~· ::.,-1' JlOO!i,
3.
Fr. 7.000.-
18. Dezem~r 19211
'4.
. Fr. '13 OOO'.~ -
"st :Fe1)ruM"'lSgtP':-'
5.
Fr. 7000.-
2. Februar
19261,"/.i,.'
total Fr. 33,.0.0.0.-. Als Deckung wird an Herrn Meyer Lipper ein
Wechsel des Unterzeichneten über Fr. 33,.0.0.0.- übergeben, zu
welchem Betrag obige SchuIdbriefe am 18. November 194.0 einge-
löst res~ .• ~e~uft,'~~:!~r<!~n: »
,Für 'den' -)Empfang einesweiterh SchtHdbriefes"vou
Fr. 50,000.- auf derselben -"Liegenschaft 'erteilte Vogel
dem Kläger am 20, November 1940 folgende. « Tr,euhand-
qllittt1I1g)i
«Der Unterzeichnete besl:lh~ini~t.hiemit, ~Qn HelTll M~yer
Lippei,. Mülletst:raasll7.7;' Zürich, zU 'traUen Hani;ten ethaltefi',zu
haben einen Schuldbriefvon Fr. 5.o,0(l().-:-err.2l~,.;Au~t~9.29
ab Müllerstrasse 77 in Zürich im 7. Rang: DerUnterzeicliliete
verpfli~t.et sich, diesen Schuldbrieiyon Fr. 5.o,O.o.o.~.am iDien,stag;
den,~6,N9:v~ber .1940, an H€l~ Lippe;r entwe#er.wieder. I',bUSzu-
folgen öder mit Fr. 5.0,.0.00.- in bar a'\lSzubezahlen. »
_Eiir,diesen J3etragstellte Vogetd.em Kläg~r einenEi~
we.chsel mi~.VeJ:fall;litm26~TNovemberi 11}4cO aus~ .Gleich·
Saehenrecht. N" 16.
105
zeitig W11I'de der Wechsel von Fr. 33,000.- bis zum näm-
lichen Termin prolongiert.
Als Vogel am 23. November 1940 wegen Wechselfäl-
sehung verhaftet :wurde; stellte sich heraus, dass er' die
am 11. und 20. November 1940 erhaltenen Schuldbriefe
im: eigenen Inter,esse verpiandethatte, und zwar die beiden
auf je Fr. 3000.~ und den auf Fr. 50,000.- lautenden
dem Bankhaus Bmsoh& Oie. und die iibrigen der Verwal-
tungs- und Treuhandgesells0haft A.-G. Darauf erhob Lipper
gegen die Pfandgläubiger gemäss Art. 936 ZGB Klage auf
Herausgabe der Titel.
B. '- Das AmtsgeriehtLuzern·Stadt wies die Klage am
26. März 1943ab .. Es vemeinte die Aktivlegitimationdes
Klägers zU!' Vmdikationder dem Vogel am n.November
1940 übergebenen Sohuldbriefe, da dieser sie von ihm
gekauft habe. Über den Schuldbl'ief von Fr. 50,000.-
führte es aus, Vogel habe ihn zwar nur aJg Treuhänder des
Klägers beseSsen, sO dass er ihn der ErStbeklagten (Bresoh
& Oie.) nicht im eigenen Interesse hätte verpfänden dürfen,
a.bel' fÜl"die Pfandglällbigerin sei das Fehlen seiner 'Ver-
fügungsmacht nicht erkennbar gewesen.
0.- Mit Urteil vom 24. No\<ember 1943 schüfllte jedooh
das Obergericht des Kantons Luzern die Klage, indem es
beiden Beklagten den guten Glauben beim Pfanderwerb
absprach.
D. -
Gegen. diesen Entscheid legten beide Beklagten
mit dem Antrag auf Ab:weisung der Klage Berufung an
das Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
. I .. -
Mit Reoht· hat die Vorinstanz den Kläger als' zur
Vindikation sämtlicher Sohuldbriefe legitimiert betrachtet.
Denn wie sich aus den « Treuhandquittungen ») vom 11. und
20. 'November 1940 ergibt, wal' er im Zeitpunkt der Ver-
pfändung noch immer Eigentümer der' Schuldbriefe, da er
sie Vogel nur zum Verkauf übergeben hatte. Naoh der
letztgenannten Urkunde ging nämlich Vogel die alter-
10&
~tive :Verpßi'chtUllg ein,aIil,,26, :NQvE'lYlbe:r~ 19~(),~ntw:~er,
den erhaltenen Schuldbrief zW'üc1J~~ben~,pder;' hiefÜl'
Er .. ! :69,:OO(}.~~1l: ',bezahlen.,&hande~ ßi~h" mithin wn
~elJ;Til'ödelverlr~ (BGEii5U 4,2;E",w. 2,:,69,llll~J._B-w
~.eine:rolw:erkauf dumh den Tr,ödlel' blieb der Klägt)l" als~
::Jiigenl!iiln61l'; "Da.asalpeJ Jrifft,, I für, ·die;' Ver:pf4ndMg: I~r
Sol1uldhriefe zU,die: dem Vogella.ut Quittung,voll).'l h N:(k
'$mber I:!MO ebenf~a;nl$;,'fiumV eJ!:kauf anv~rtra;utwa~,;
Sof~te eJ" s,elb$t;,~, VerhäJtnisaTJ.f; jndeig. "erdn:der-
Stra:f»nt0tsu.chung 'gestli.nd". aUtt diejle~'lli1iß'l,wiclßr~cbiijiß~
zu seinem Vorteil verwendet zu haJ;>en::'
2. ---,.1)ie &klagten;sind :somit., itJ, ihl'ßlnf'Pfal'.lder~erb
DUr dannzud:t~hü~.n,,wenn sieiIl;-gutßm'Glauben~a.h~
me:rl,iVog~1 sei zm: Vm-'Pfandung~bereQhtigt,(Art,. i8-84::Ab$;~"2
inVerbind$g II1jt Art. 899,;901,930 ff.ZGBJ".sj~;Wäl'01l
gul1gläiubig,,~fern ihnen- die,:ü~schleit'illlgd.es:Velfü}j'
gmagareeht&l ·dureh- Vogel nieht be~nnt ynd,aueh·bei :6\n-'
wendungd~'l'naooden Umstä;Qdeng~bote~enAuflael:M8im+
keit,m,cht" erkit:pnbar:, W:8ir",(M.,; atAbSc<,'2I'ZGB)~" Im: Mlg~~
meinen, ist 6S.ZWaJ' jm', Verke~'1iDit;J"bets0liuldbriefen
nicht üblich, vombesitf6t;mdeA,Y;~.tiusseJ;~ einen(tAus~s
übet seine-~ Verfügt.Jngsmaoht zU.IV:edangßJl i oder <ihn·" a.üch
llJll'ldS.l'ÜOOr zubefragen .. :i'St er dochha0hArt,930ZG:B laIs
Eigentümer zu v!ermuten, Sobald '8iber Umstände '\torliegen;
die das vom Veräusserer beanspruchte Recht vetWt-ahtig
~heineJl lassen; darf derE.rwerber~.sibh ';Jücht mit der
formellen . Legitimation des . Besitzers, z.ufried.en:.ge b.6n~
sondern ist verpflichtet, dessen materielle Bereohtigltilwzu
prüfen (BGE 28 II 368, 36 II 356, 38 n 190 und 468,
bestätigt am 1. Oktober 1942i.S. SehW'egler c.Kaufmann
unda;m:7.0ktober, 19431.,S, Nidwa-Idner Kantbnalbank
p.B:äber).
" .:,"
.
. :Dass imFa-llec,der, ErstbeJda,gtenerastliohß : Ve:rdach~;.
gründebestand:en~ über die .sie, Isich nicht" hinwegsetzen
durfte; h8it der gemäss Art.,'3 Ab$.; I~GB bf:lwas-pfliehtige
Kläger nach den. ~tBäcliliehen;Feststcllungen der Vorin.,.
s~nz nicht 'dargetan., Fl'eilich mochte,der,Erstheklagtell
10,7
die,~'lUielIe Lage:Vogels, a;lsi1ifdUrchaichtigerS0Mi_~,
zmnäknaehdem .er .am .1'1. April 1940 denSeh~'itO'k~net
Frhl1:' bei· 'dar,' Pfandle.iMnstalt,'lIkLazern 'g.e~n'e-in Dai-
looell .vonf Fr .•;500'O.-.:;..··versetzt hattt;,.cw~s'dem i'K:OID:t:mItn-
ditär und Prokuristen der' Erstbeklagten;<:Fri1lz' iß~ch,
alsbald zUr· Kenntnis gel~gt:'wlU',-Das hätte die:, Erstbe-
Jdagte .allenfalls, tveliaIJIassenlronnen, demVögel'-lJlit gros-
B'@l'el1'.Zurüekhailtung . Kredit '~." g.ewä.bi:en,·.,war·abei kein
Gmnd:zum Zweifulan:,dessen ·:BefUgnisi' die,Behuldbriefe
;für ~igeh6',Rechnung Zll' •. wrpfanden. Ji>ieS'e!J'VoIlkommnis
liess,um so' weniger auf UniJedliehkeit Vogels in.g0SChäft-
'liolien '.Angelegenheiilen" seWiessen,als. 'der, Erathek1agten
auchin der:fdlgenden;~eitbis naohder 'Hereinnahmen.er
'streitigen i,Sc;huldbriefe ·keine,'unlautem Ma.chensbften
dieses Kunden iM selbst ·.aderDrittengegen:iiWl'hejmnnt
wur-dlm;. Insbe$'ondefe', wufiS~siej; 'wie::.rueV ormsta.t1Z·, fes't-
stellt)';itn. Zeilipunkt:rder' V~ung;;der.,SchuJrljb:riefe
noch.;ni-oht, 'dass' Vogel,' auf~den. We~lu;alnl;imG6samtbe
traige lvonFr. t34}~HO . ....+,cdie;er, ihr indenM01J.aten Sep-
wmb@rbig· No'\'1em-ber'.1940 Z\l.ftl. Di3köttt: übeJlgeb6n hatte,
-die',;;Unte~en . von. .' . AussteIlem,und.,ln~ntein.
gef'a.lschthaite. " Dass er die W:oonsel, durch-Ernellerungen
und,AbzahlUngen immer wieder selbst -zu regrdiGren traM-
tete~: 'iSt. krone Ta-tsaehe, die geeignet "gewesen! wäJJe,
der Erstbelilagteri: 'seinenB6sii21' an,,den :cSchuldbriefen
ve.rdäiehtig. zu machen: Hatte er:do.eh ein,·Inil81'esse ~,
auf . diese Weise: ZU Termeide:n, ·:von.ihr woohsalmässig
bela,ngt iu. werden; sef es als':E[&uptsehuldner,seiea.ah!
Gara.ntieschUldrieNliUS' den Wechseln;, EbeIlSÖ'Wenig ist der
Ansicht der Vorinatanz.,beizustimmmtt dass 'sich· der ~ErSt
beklagten der EindrMkhabe . aufdrängen <müssen, 'Vogel
treibe· Wechselreiterei; ·Denn ein solcher' Missbra.uch dEls
WMhselv'erkehm liegt nur.· vor," Wenn· zweiodermehr6I'e
Pwsonensich· gegenseitig über :i:hrewitkIichefinanzieJIe
Leistongsfähigkeithinall'S'Gefälligkeitsw.echsel . aussteHen,
um' auf dieae;Weise: den·-dritten Wechselneb.tnet
i zu 'täu-
solten"ll1id zuungerechtf@l'tigterKreditgewäibl'lIDg :,mt' V61'-
108
Saohenreeht. N0 16.
anlassen (BGK 36 11 403 unten). Die von Vogel über-
gebenen Weehselwurden aber daduroh, dass sie nach der
Feststellung der Vorinstanz vielfach die Unterschriften
« notorisch· finanzschwacher Personen »trugen, noch nioht
zu Reitwechseln.
Zudem liess es die Erstbeklagte, obwohl sie im Herbst
1946 ungeachtet des Vorfalls im April in einem Umfang
mit Vogel Geschäfte tätigte, zu dem sich vorsichtigere
Banken vielleicht nicht entschlossen hätten, doch nicht
so weit kommen, dass sie. sich um jeden· Preis Deckung
verschaffen musste; es· ist nicht nachgewiesen, dass sie
zur . Zeit der fraglichen Verpf'andungen ungedeckte For ...
derungen gegen ilm besass. Si~ selbst nennt im Gegenteil
beträchtliche Guthaben, über die Vogel damals bei ihr
verfügt habe. Im Konkurse Vogels ist ihre Forderung von
Fr. 312,224."":'" laut Bescheinigung des Konkursamts reohts-
kräftig als faustpfandversichert kolloziert. Seine namhaften
Wechselverpßiohtungen konnte Vogel· immer wieder.in
Ordnung bringen; zum Teil waren sie durch Schuldbriefe
und andere Faustpfänder gedeokt. Gegen die Vetpf'andung
der fraglichen Schuldbriefe erhielt er von der Erstbeklagten
denn auch neue MitteL Nach ihrer von der Vorinstanz als
möglich zugelassenen Darstellung leistete sie ihm nämlich
am 5. und 6. November 1940 Vorschüsse von Fr. 24,000.-
für den· Ankauf von Schuldbriefen auf. der Liegenschaft
Müllerstrasse 77 in Zürich. Dara.uflPn überbrachte. ihr
Vogel am 11. November 1940 solche Schuldbriefe im Ge-
sa.mt~trage von· Fr. 33,000.-, die er demnach gßkauft
zu haben schien, als Pfand für einen. Wechsel von. Fr.
25,000 . .,- mit Verfall am 17. November 1940, welchen
er ihr nach ihrer Angabe für die beiden Vorschüsse von
Fr. 24,000.- und eine weitere Auszahlung ausstellte .. Am
18. November 1940 zahlte Vogel an diese Wechsels.chuld
Fr. 20,000.- ab, worauf die Erstbekla.gte drei Schuld-
briefe von zusammen Fr. 27,000.- freigab und nur die
beiden Titel vonje Fr. 3000.- im 2. und 3. Rang als Pfand
für die Restschuld behielt. Angesichts dieser Abzahlung
Sa.ehenrecht; Ne> 16.
109
durfte sie: in guten Tr6uen a.nnehmen, dasS'slCh Vogel
dmc.h ... /Verwertung· . der
aus~1östen· . Sehuldbriete· . von
Fr.~'iWOO.,.-;...;.wenigsten$ einen Teil der Mittel ZUlll Erwerb
des··s<'huldbriefes· vOll'Fl'.50,000;""'- im 7. Itang,h.
basch~fiemkönnen~ den er ihr dann am 21,. NovemberlMO
gegen ein weiteres;Thl.:rlehen von.Ft .~7,000:':'-' verpfände~.
Weil demnach nichts gegen die Redlichkeit Vogels sprach
und auch keine a;ndernVerd'aohtsgründe 'vo:rlagen, hatte
di6'El'$tbekl!l-gte.,keinen.Anlass~ ·sich: übE:\r sein' V'ßrfügungs-
recht anden&huldb~fen zu 6tkmrdigen,sonderndui'fte
si(}ha;ufSeine.~f0miell& Legitim\ttion [ :als Besitmt' vfiF·
lassen. Sie ist dahet na.eh Ark8S9 Ahs.221GB; berechtigt,
die:. Herausgab6 der verpfandeten Sch:oldbriefean den
berechtigten Kläger bis zu ihrer vollen Befriedigung zu
.verweigern.
3. -
Dagegen war der Zweitbeklagten die Unzuver-
lässigkeit Vogels aus ihrem bisherigen Geschäftsverkehr
mit ihm bekannt, hatte er ihr doch einen Schuldbrief von
Fr. 10,000.-; d~nsi~ ihm'a~ 24: September 1940 « zur
Ansicht auf l'1;'ag ».anvertrl).ut hatte, llichtzurückgegeben,
selbst nachdem er ihr am i 5 .. November 1940 schriftlich
die Rückgabe am 20. Novernber.1940 versp!ochen hatte.
Der Ve.rdaQhtlag'deshalb. ri~lie,dass V9g~1 widerredhtlich
über diesen Titel verfügt habe. Dasnahin der Verwalter
der Zweitbeklagten na<fhtler,F,eststtelbmg. der,Vo:r1nstanz
denn: auch an. Somit musste."dlf1' Zw;eitbeklitgte 'damit
reCJmlm, da&sVogel, .als. e~~.ihr a:w·~l' ::Npvßn:\ber, Ül4Q die
ihInvöht Kläger·a:nV'eI1'rautien·.Sflhuldbriefe 'V'oh Fi' .• :7000.-
im 2. Rang, Fr. 13,000.--': iin 5. Rang und, F):. 7QOQ.~;im
6. Rang als Pfand fürdasatrf 18. Novem:l?ererhaltene
Darlehen von Fr. 20,000.- übergab, dadllrch
c geg~:IlÜber
einem Dritten denselben V~rttauensmissbra\lchpegehen
könnte, den er sich ihr;gegenüberkurz zuvor;.h8.ttezu-
schulden kpmmeIl..laßsen. Zudem j§tellt djeVo:dnst/Wzfest,
dass der Zweitbeklagten ·~·21.N()vember Itl40dieoffen-
si~l1tliCAeßeldnot . Vog~l$ nicht. ~ntgehen· konnte. UnWf
diesen Umständen hätte sie sich vorerst beim Klägeri als
HO
dep:l vormalig~ Besit;~r. der Schllldbriefe tJ.lld.:Eigentmmer
des ~l~ww:p Gru~ji~~ü;berdas,RechtVQgeI8;'4ie
Schl,lldbriefe für' ~ig~'Rechnullg: zu Vßrpfändeß.'; ·e.rkUJi;..
digc$p sollen,. WOl.'aUf sie;df\n waMenSaohverhalttrla~n
hätte.D~8ie<lies lUlteda.aseg.' .hl:1i;t.k~n8ie~ sioh' geInäS8
Art. 3 Abs. 2 ZGB nicht allfdeU,gJIten J~131:1ben :heru&n,
" Ii~m~ . erkenm, 'das . Bun_rf1?"JfJerickt J .,,
"J. Die Berufuqg, .de:rtEr8t~kl~l,lwiJtdgutgeheissen,
das Dispositiv, I d~ Urleils der Y ()rinsil~nz aufgehoben und
die,Yindika.tionsldagegegen.die :F;ratbeklagt.e,.abgewieaen.
.2; D~. BemfUIlg derZweitbeIda.gten,wird .a.bgewieaen
und das DisPQsitiv2' desUrtßils der Vorinsta.nz bestätigt~
"
'
',1
j .
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IV.O:JlLIGAr:t::lÜN~N~EQHT _
, .' DROIT DES ÖBLIGATiONs'
17. Ur.t.eU .d~r, I. Zf'ilabteUllDJlYOm. 2k /Wirz. ~~
.
i.S. Ostbye g~gen,Wehrll. & 'Co · ..
)
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, ",' :', ".-. "-.:":.'.: -~
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Un'laUürtrlwoeitbe~fb~AU8Jitaittüng88Chu'tZ. A1't~48'OB:'
VeI,"b,ältnjs de& .l\farke~scb,utzes ~u.m Schutz; der origi.r.tellen .Wld
der ~iclit origmellen AUsstattung.' -: .,...'.,..., . .'.,
Schu.tz . der nicht·· originelIerl; :Au.ssta;ttU;ng nin"; wenn -an' . ihr' ein
. ~d,iyidp.$.lrecht .. besteht. 'v;o~llSE\e~;u,ng fim •. ~in; 1s~hes·i$t
VerkeJm:;geltu,ng; Begiiff derselben, Begriff' "der 'betei!igien
Verkelitskreise, .'
....,;'
.' .',
'
:.' 'e.
,.e
.A.bgreD$u.ng von 'l,'1,l.;t.' tmd ~~ch~rage .be~ der E~ittlung, der
VerkehrS~ltung.
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I
O~:tr4i!d~~o?JuJ,e. Pro~tipn 4el'fM'jJrfct d(Yfl,n~ d}p ~~chfJ,nrfiße.
Relation entre protootion da .lamarque ab oolle·del'~ct,oiriginal
o~ baiW, de la ~re:p.an~ .., .-
.., . . ..;. . '. c ••
L'aspect Sims originalite n'est pr6tegeque s'il fait l'abiat d'u.ndroft
individual. NotiOOl: et .conmtion da Ja furce;distinctivede ras-
pect su,r le marcM, li{otiQn .!las rnjlieu,x intßreS,~... .'
DeIimitaUon du fait et dU, droit pou,r' Ia.deterriiM.ation de la force
·'distinctive.
..
•
.eJ>lip~~j
.• l!fP-J7.
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g~~~", 8J~;J;"'f!1:~ 4tI;~f_~:}~,·~~t~.
Art. 48.vO.
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&P1?(j~'tra;la' pfu~~~~'db11k ~it;'e li\prOt~zll>ti~'aen~1'O
I/~~~~~~~~::a~"le~~~;:li~~f s~o.tlo~~~j·difip
,:; 'dmttO fudivMu.ale~ ·ossia. se': äll.~ Wle~r'f1Mj!'Mt'ndi~.
'C\~oziqq~ JleLpirco1iJCP~fil~~liAn~"M~tmmo'l .!ld)~"1\'
D\"limitazi?ne tr~ il fattp ed,d~ltto Eer stabilu-e se l'aspet~o non
.' 'ori~male·siM8\'ii.ffeiTI\h.töJfi'el c6Iilin~ibi/;(f1i1'7~J ",Hel'?"). 1;1,iH
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"A,.'1I.fS:-c'ilern;fF~t!>~totJu!:r,;"';iJt"1[)7 w.,,:hr-rdD
,; DeIrSkifabtikantcüstbye in~OsI()L'*tellt(un&FI~'~
«iSplitk8in·)).ei~iSki . hoo, deSsen, :bmim~-'OHel!ftllcme'lmit
schnialeD,:hellen 'Raridstreiwn.,verZiert,;fsir,: f ~]j'i~
Wehrli& 0o:A:7:fk-in,.Edenbadhbrirtgt;a;uf~nen),'ron ihi-
h~Stel1ten Skis;,di&~18i&;unter dem N\mIen'f(Olbl()\-'~ltt;»
-vertreib1.;.·.'ebenfal1$'Mlche.keUe 1itandstreif6n~ aDJ.sJ!)ie; JV~
üstbye deswegen erhobene Klage aus unbi.utlU'll(ltl'iWmti-
b6W~l!b' wird vom Bun.desge:rioht·,~bgewieserl·H\)i 'f
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'J 1 . .......,a) Der, IndiV!iduaJisier~g ei1ller;W li.re zum 2ilte~,
sie,,'a.1s daß,·, FraQukt ~ ei:mes:,hestitUmten >Kel'8telm!:z'El
nhara.kterisiereh;" dient, .v,6i'a.b ·,·daSihMa.rkenz.eichßtt,An
diesem ·besteht kraft .. deI! fuln,,dur0h:rdas~,Gfisef!YlHZUet.-
kannoon·· AU5l'Iehl:iess-liohkeit,·.ciri :Indi*idual~eht~:~sein~
Inha:OOl!s. IDie'Ma.rkei ist eine Emch~ungsf()Nn:·:von. dllesen
wirtschaftlicher PersönlichkßTt und: .. geniessta~'8oli:Jl1a'd.m:l
SehutZi, d6n,das :Reeht;dßJ! BersoolronJteit:!zuteil werd.
lässt .. !DeE'Inhaber der Ma.rke; bUR;aufGJ1llD.d;ihre$·'Bii~
stehensallein,ij:edem K't>ukurr:emendea, GehFa.uch:,dessel ...
ben oder emes ihm ähnHeh@:ll Zeichens V4:lrPieten, Beihder
Marke.,Jjat .,'man, es,',deshalb 'mit;~':höchsten(;fün :,den
Prod,~enteil:'günstigsten,Kennzeichnungsstufe i'lW: tum;';
..hP Wer seine. Ware·iaus·.,irgendeillem Gl'llnOO i nicht
markerireehtIich, isohiiiizen. bilissen. lwm~,källIisre .'-'7"'lt>det
wenigafu'ns: ihre Verpackung. ~'abet\ anGh ..,hloss'origmell
a.ussta.tten.Wie . die Mark<e, soverschaftt,i!1.ueh die "ori ..
ginelle • Ausstattung .ihrem . Schöpf-mi ein: Individualreoht.
Denn 'a.u,ch, sie .gehOrt. um ihrer ~ Origiilalliiät.'willerl. iZU
8
AS 70 II -
1944