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Pfandnachlassverfahren. N0 21.
liegenden zuständig betrachtet wird. Denn es handelt
sich bei der Einstellung der Betreibung im Hotelpfand-
nachlassverfahren nicht um eine gewöhnliche Zivilrechts-
streitigkeit, sondern um eine mit dem Nachlassverfahren
eng zusammenhängende Ver füg u n g, die wie dieses
zur nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehört. Übrigens wäre
gegen einen Entscheid des Richters gemäss SchKG der
Rekurs an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
des Bundesgerichtes erst recht nicht gegeben.
Soweit die Rekurrentin in ihrer Eingabe mit neuen, vor
der Vorinstanz noch nicht vorgebrachten tatsächlichen
Behauptungen argumentiert, könnte sie damit ohnehin
gemäss Art. 80 OG nicht gehört werden; es bleibt ihr
dafür der Weg eines Revisionsgesuches.
Demnach erkennt d~e Schuldbetr.- u. Konkurskammer :
Auf die Eingabe wird nicht eingetreten.
21. Entscheid Tom 6. Juni 1936 i. S. Bageth.
Das
P fan d n ach] ass ver f a h ren darf nicht eröffnet
werden, wenn der Bei tri t t
zur par i t ä t i s c h e n
Arbeitslosenve;rsicherungskasse
nicht we-
ni~stens ein Jahr vor Einreichung des Gesuches erfolgt ist.
Ern späterer Beitritt mit Rückwirkung ist bedeutungslos.
Findet die Eröffnung gleichwohl statt, so wird doch die Durch-
führung der Schätzung durch die Eidgenössische Hotelpfand-
schätzungskommission verweigert.
(Bundesbeschluss vom 21. Juni 1935.)
11 ne peut etre fait droit a la requete d'ouverture de la procedure
de concordat hypotMcaire que s'il s'est ecouIe un an au moins
depuis la date de l'affiliation a la caisse paritaire d'assurance
chomage. Peu importe que l'affiliation ait eu lieu avec effet
retroactif. Le fait que l'autorite de concordat a decide d'ouvrir
la procedure n'empeche pas de refuser de mettre en reuvre
la commission federale d'estimation lorsque la susdite condition
n'est pas remplie.
(Arrete fMeral du 21 juin 1935.)
L 'istanza per l'inizio delIa procedura deI concordato ipotecario
non puo essere accolta se l'istante non ha aderito alla cassa
Pfandnachlassverfahren. No 21.
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paritetica d'assicurazione contro la disoccupazione almenD
un anno prima della presentazione dell'istanza. Non si puo
tener conto di un'adesione posteriore con effetto retroattivo.
Se malgrado ciö I 'istanza e stata ammessa, il Tribunale federale
rifiuta di ~far stimare i pegni immobiliari dalla commissione
federale di stima.
(Decreto federale 21 giugno 1935.)
In Erwägung:
dass das Pfandnachlassverfahren vom Eigentümer eines
Hotels in Anspruch genommen werden kann, der ... wenig-
stens ein Jahr vor Einreichung des Gesuches der paritä-
tischen .Arbeitslosenversicherungskasse
beigetreten ist
(Art. 1 des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1935),
dass nach der Feststellung der Vorinstanz diese Voraus-
setzung in concreto nicht vorliegt, sondern die Kasse die
Gesuchstellerin « mit Rückwirkung» ab 14. Januar 1935
als Mitglied'aufgenommen hat und die daherigen Pflichten
ihr gegenüber dann nachträglich erfüllt worden sind,
dass ein solcher Beitritt mit Rückwirkung von den Nach-
lassbehörden nicht beachtet werden darf (BGE61 III
S. 26),
dass der· im angeführten Präjudiz näher auseinander-
gesetzte Zweck der in Rede stehenden Vorschrift es dem
Bundesgericht verbietet, einem nichtsdestoweniger eröff-
neten Pfandnachlassverfahren durch Anordnung der Pfand-
schätzung Folge zu geben,
.
beschliesst die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer :
Die Anordnung der Pfandschätzung wird verweigert.