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Formular 45.26 Jährliche Steueranmeldung Biogene Treibstoffe

Bazg · 2025-02-25 · Deutsch CH
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion

Form. 45.26 d 08.16 1/2

Jährliche Steueranmeldung für Herstellungsbetriebe von biogenen Treibstoffe für den privaten Eigenverbrauch Allgemeine Bemerkungen Herstellungsbetriebe von biogenen Treibstoffen für den privaten Eigenverbrauch sind verpflichtet, einmal jährlich unaufgefordert die hergestellte Treibstoffmenge der Oberzolldirektion zu melden. Dazu ist dieses Formular bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres nach Abschluss des Produktionsjah- res bei der Oberzolldirektion, Sektion Mineralölsteuer, Monbijoustrasse 91, 3003 Bern, einzu- reichen. Auch wenn während des zu meldenden Jahres keine Produktion stattgefunden haben sollte, ist das Formular einzureichen.

1. Adresse Steuerpflichtiger Name

Vorname

Strasse

Nummer

PLZ

Ort

Telefon

E-Mail

Adresse zum Standort der Anlage (nur anzugeben, wenn Adresse vom Steuerpflichtigen abweicht)

Bewilligungsnummer

2. Angaben über den hergestellten biogenen Treibstoff Produktionsperiode (Tag/Monat/Jahr): bis Welcher Treibstoff wurde hergestellt? Gasförmige Treibstoffe: Biogas1 Holzgas2 Andere:  Buchstabe A Flüssige Treibstoffe: Altpflanzenölrezyklat Biodiesel Biodieseldestillate Bioethanol Andere:  Buchstabe B

1 Biogenes Gas aus der Vergärung von Biomasse in Biogasanlagen 2 Biogenes Gas aus der Holzvergasung.

Form. 45.26 d 08.16 2/2

A – gasförmige Treibstoffe: Es ist die gesammte während der Produktionsperiode hergestellte Gasmenge in kg Erdgasäquivalent anzumelden. Als Umrechnungshilfe dient das nachstehende Umrechnungstool. Hergestellte Menge Gas (in kg Erdgasäquivalent) zur Verwendung als

Treibstoff für Fahrzeuge kg

Brennstoff kg

Andere: kg

Umrechnungstool zur Berechnung Menge in kg Erdgasäquivalent

Produzierte Menge Gas Nm3 Erdgasäquivalent in kg kg

Grundlage der Berechnung:

1 Nm3 Methan (CH4 = 100% Methan) ~ 0.80 kg Erdgasäquivalent B – flüssige Treibstoffe: Anfangsbestand l

Total hergestellte Menge Treibstoff l

Verwendete Menge

als Treibstoff für Fahrzeuge l

als Brennstoff l

zu anderen Zwecken: l

Schlussbestand l

3. Bestätigung verantwortliche Person Ort

Datum

Rechtsgültige Unterschrift

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