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ZVE_Vorgehen_bei_Kontrollen_d

ZVE Vorgehen bei Kontrollen (Passar 1.0)

Bazg · 2024-03-15 · Deutsch CH
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Grundlagen

Zollveranlagung

17. März 2024

Zugelassene Versender und Empfänger (ZVE) Vorgehen bei Kontrollen bei Anmeldungen (An- kunftsanmeldung, Warenanmeldung Aus-fuhr und Warenanmeldung Durchfuhr) in Passar Kontrollen werden in Passar neu der zuständigen Dienststelle (ZDS) des zugelassenen Or- tes (ZO) zugewiesen. Die ZDS führen die Kontrollen am ZO durch. Bei Anmeldungen in Passar müssen sich die ZVE bei einer allfälligen Kontrolle inklu- sive allfällige Korrektur direkt bei der zuständigen Dienststelle des zugelassenen Or- tes gemäss Abnahmebericht melden (bisher: zuständige Lokalebene, ehemals Kontroll- zollstelle). Die zuständige Lokalebene (ZLE) bleibt die Anlaufstelle für alle anderen Anliegen. Hinweis: Das Vorverfahren E-dec Export oder Folgeverfahren E-dec Import wird auf eine ZLE übermittelt bzw. selektioniert. Die ZVE melden sich wie bisher bei der ZLE (keine Ände- rung).