Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Grundlagen
Zollveranlagung
17. März 2024
Zugelassene Versender und Empfänger (ZVE) Vorgehen bei Kontrollen bei Anmeldungen (An- kunftsanmeldung, Warenanmeldung Aus-fuhr und Warenanmeldung Durchfuhr) in Passar Kontrollen werden in Passar neu der zuständigen Dienststelle (ZDS) des zugelassenen Or- tes (ZO) zugewiesen. Die ZDS führen die Kontrollen am ZO durch. Bei Anmeldungen in Passar müssen sich die ZVE bei einer allfälligen Kontrolle inklu- sive allfällige Korrektur direkt bei der zuständigen Dienststelle des zugelassenen Or- tes gemäss Abnahmebericht melden (bisher: zuständige Lokalebene, ehemals Kontroll- zollstelle). Die zuständige Lokalebene (ZLE) bleibt die Anlaufstelle für alle anderen Anliegen. Hinweis: Das Vorverfahren E-dec Export oder Folgeverfahren E-dec Import wird auf eine ZLE übermittelt bzw. selektioniert. Die ZVE melden sich wie bisher bei der ZLE (keine Ände- rung).