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OG ARGVP 1988 3098

Appenzell A.Rh. · 1987-08-18 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den A

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C. Gerichtsentscheide

3096, 3097, 3098

nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber,

den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem

Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den Arbeitsplatz

zugestanden wurde, zu reduzieren, da diese Auslagen infolge der Benüt­

zung des Motorrades in Wegfall kommen und die Motorradspesen an­

scheinend ebenfalls von der Arbeitgeberin bezahlt werden. Eine Herabset­

zung des hohen Abzahlungsbetrages von Fr. 116.25 an das Motorrad ist

hier auch gerechtfertigt, weil es sich um ein Motorrad mit Seitenwagen

handelt, der Seitenwagen aber für die Berufsausübung durchaus nicht

notwendig ist.

ABSchKG 26.10.1953 (RBer 1952/53, S.47)

3097

Pfändung. Lohnpfändung bei unregelmässigem Einkommen (Art.93

SchKG).

Erzielt der Schuldner, z.B.als auswärts tätiger Monteur, ein ausgesprochen

unregelmässiges Einkommen, so ist der Lohnanteil als pfändbar zu

erklären, der das Existenzminimum übersteigt. Sollte der Lohn unter

das Existenzminimum sinken, so hat der Schuldner Anspruch auf einen

Ausgleich (BGE 69 III 54 ff.,68 II1156).

ABSchKG 9.11.1987 (RBer 1986/87, S.48)

3098

Pfändung. Notbedarf des im Ausland wohnhaften Schuldners (Art.93

SchKG).

Wohnt der Schuldner im Ausland, so hat er zwar Anspruch auf den für die

Inlandschuldner geltenden Grundnotbedarf; zusätzliche Auslagen wie

Miete und Krankenkassenbeiträge sind jedoch auszuweisen (vgl.BGE 5 7 III

40).

ABSchKG 18.8.1987 (RBer 1986/87, S.48)

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