C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den A
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C. Gerichtsentscheide
3096, 3097, 3098
nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber,
den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem
Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den Arbeitsplatz
zugestanden wurde, zu reduzieren, da diese Auslagen infolge der Benüt
zung des Motorrades in Wegfall kommen und die Motorradspesen an
scheinend ebenfalls von der Arbeitgeberin bezahlt werden. Eine Herabset
zung des hohen Abzahlungsbetrages von Fr. 116.25 an das Motorrad ist
hier auch gerechtfertigt, weil es sich um ein Motorrad mit Seitenwagen
handelt, der Seitenwagen aber für die Berufsausübung durchaus nicht
notwendig ist.
ABSchKG 26.10.1953 (RBer 1952/53, S.47)
3097
Pfändung. Lohnpfändung bei unregelmässigem Einkommen (Art.93
SchKG).
Erzielt der Schuldner, z.B.als auswärts tätiger Monteur, ein ausgesprochen
unregelmässiges Einkommen, so ist der Lohnanteil als pfändbar zu
erklären, der das Existenzminimum übersteigt. Sollte der Lohn unter
das Existenzminimum sinken, so hat der Schuldner Anspruch auf einen
Ausgleich (BGE 69 III 54 ff.,68 II1156).
ABSchKG 9.11.1987 (RBer 1986/87, S.48)
3098
Pfändung. Notbedarf des im Ausland wohnhaften Schuldners (Art.93
SchKG).
Wohnt der Schuldner im Ausland, so hat er zwar Anspruch auf den für die
Inlandschuldner geltenden Grundnotbedarf; zusätzliche Auslagen wie
Miete und Krankenkassenbeiträge sind jedoch auszuweisen (vgl.BGE 5 7 III
40).
ABSchKG 18.8.1987 (RBer 1986/87, S.48)
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