B. Gerichtsentscheide 3578 gung entsprechend dem früher geltenden, kantonalen Recht getroffen hat (Ur-teil BGer 1B_239/2011, E. 1.3). Nachdem nach jahrzehntelangen Bemühun-gen endlich eine einheitliche, gesamtschweizerische Lösung vorliegt, ist schliesslich nicht einzusehen, wieso entgegen der demokratisch legitimierten Lösung des Gesetzes wieder an die früheren, unterschiedlichen Vorgehens-weisen der einzelnen Kantone angeknüpft werden sollte. Zusammenfassend überwiegen nach Meinung des Obe
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 3578
B. Gerichtsentscheide 3578
gung entsprechend dem früher geltenden, kantonalen Recht getroffen hat (Ur-teil BGer 1B_239/2011, E. 1.3). Nachdem nach jahrzehntelangen Bemühun-gen endlich eine einheitliche, gesamtschweizerische Lösung vorliegt, ist schliesslich nicht einzusehen, wieso entgegen der demokratisch legitimierten Lösung des Gesetzes wieder an die früheren, unterschiedlichen Vorgehens-weisen der einzelnen Kantone angeknüpft werden sollte. Zusammenfassend überwiegen nach Meinung des Obe
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