B. Gerichtsentscheide 2277 Das Bundesgericht ist auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht einge-treten (1C_23/2009). Es qualifizierte den Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichtes als Zwischenentscheid; für dessen Anfechtung fehle es an der zweiten Voraussetzung in Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG: Im vorliegenden Fall sei nicht zu erwarten, dass im nachträglichen Baubewilligungsverfahren noch ein weitläufiges Beweisverfahren durchgeführt
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 2277
B. Gerichtsentscheide 2277
Das Bundesgericht ist auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht einge-treten (1C_23/2009). Es qualifizierte den Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichtes als Zwischenentscheid; für dessen Anfechtung fehle es an der zweiten Voraussetzung in Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG: Im vorliegenden Fall sei nicht zu erwarten, dass im nachträglichen Baubewilligungsverfahren noch ein weitläufiges Beweisverfahren durchgeführt
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