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ARGVP 1988 3065

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3065, 3066 3065 Zustellung prozessualer Aufforderungen. Fristansetzung zur Kosten­bevorschussung gegenüber Anstaltsinsassen. Aus Art. 392 ZGB geht ganz allgemein hervor, dass das Gesetz geistig erkrankte oder in ihren äusseren Verhältnissen eingeschränkte Personen in dringenden Angelegenheiten nicht schutzlos lassen will; vgl. als be­sonders deutliches Beispiel für die Notwendigkeit einer ausreichenden gesetzlichen Vertretung bei allen prozessualen Vorkehren BGE 77 II 7 ff.

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3065

C. Gerichtsentscheide 3065, 3066 3065 Zustellung prozessualer Aufforderungen. Fristansetzung zur Kosten­bevorschussung gegenüber Anstaltsinsassen. Aus Art. 392 ZGB geht ganz allgemein hervor, dass das Gesetz geistig erkrankte oder in ihren äusseren Verhältnissen eingeschränkte Personen in dringenden Angelegenheiten nicht schutzlos lassen will; vgl. als be­sonders deutliches Beispiel für die Notwendigkeit einer ausreichenden gesetzlichen Vertretung bei allen prozessualen Vorkehren BGE 77 II 7 ff.

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