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HA.2004.00043b

Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — HA.2004.00043b

Ag Verwaltungsgericht · 2004-01-29 · Deutsch AG

Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht als Haftgrund Die Weigerung, das Formular zur Beschaffung eines Ersatzreisepapiers auszufüllen, stellt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 13f lit. c ANAG dar (Erw. II/3).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Rekursgericht im Ausländerrecht

2004

beauftragte in der Folge den Gesuchsgegner am 29. Januar 2004

zwecks Beschaffung gültiger Reisedokumente beim bengalischen

Konsulat in Genf vorzusprechen. Dieser Aufforderung kam er nach.

Am 20. August 2004 ermächtigte der Gesuchsgegner schliesslich das

Zivilstandsamt Wädenswil die Identitätspapier, welche er im Rahmen

der Ehevorbereitung eingereicht hatte, dem BFF weiterzuleiten. Dem

Gesuchsgegner kann damit nicht vorgeworfen werden, er habe seine

Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung verletzt.

102 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht als Haftgrund

Die Weigerung, das Formular zur Beschaffung eines Ersatzreisepapiers

auszufüllen, stellt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 13f

lit. c ANAG dar (Erw. II/3).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

27. November 2004 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen E.A.

betreffend Haftüberprüfung (HA.2004.00043).

103 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht als Haftgrund

Die Weigerung, im Zusammenhang mit der Papierbeschaffung beim

zuständigen Konsulat vorzusprechen, stellt eine Verletzung der Mitwir-

kungspflicht nach Art. 13f lit. c ANAG dar (Erw. II/3).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

10. Mai 2004 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen A.R. be-

treffend Haftüberprüfung (HA.2004.00011).

104 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht als Haftgrund

Der Gesuchsgegner hat die Mitwirkungspflicht gemäss Art. 13f. lit. c

ANAG verletzt, da er seine Identitätspapiere nur beim Zivilstandsamt

und nicht beim Migrationsamt einreichte (Erw. II/3).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

18. Juli 2004 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen R.S. betref-

fend Haftüberprüfung (HA.2004.00019).