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AGVE_2015_44

Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — AGVE_2015_44

Ag Verwaltungsgericht · 2015-12-31 · Deutsch AG

§ 37 VRPG Widerruf einer formell rechtskräftigen Verfügung, worin zuhanden des Adressaten ein fehlerhaft berechneter Basiswert zur Bestimmung des Übergangsbeitrags gemäss Art. 84 ff. DZV festgelegt wurde

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44 §37 VRPG Widerruf einer formell rechtskräftigen Verfügung, worin zuhanden des Adressaten ein fehlerhaft berechneter Basiswert zur Bestimmung des Übergangsbeitrags gemäss Art.84ff. DZV festgelegt wurde vgl. AGVE 2015 31 207ff. 45 Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Mitteilungsblatt einer Gemeinde Für Ansprüche aus behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung in Ge meindepublikationen mit informellem Charakter sind die Zivilgerichte zuständig, nicht das Verwaltungsgericht. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 1.Juli 2015 in Sachen A. gegen Einwohnergemeinde B. (WKL.2015.12). Aus den Erwägungen 2. 2.1. Die Klägerin ersucht um Beseitigung eines persönlichkeits rechtswidrigen Zustandes gemäss Art.28a Abs.1 Ziffer 2 ZGB so wie um vorsorgliche Massnahmen gemäss Art.261ff. ZPO, ins besondere um superprovisorische Beseitigung einer persönlichkeits verletzenden Publikation im Internet (Art.248 lit.d i.V.m. 262 lit.b ZPO). Sie stützt sich auf eine privatrechtliche Grundlage ab.