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1-HA.2007.66

Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — 1-HA.2007.66

Ag Verwaltungsgericht · 2007-07-20 · Deutsch AG

Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot Offenbart ein Inhaftierter eine neue Identität, muss das Migrationsamt diesbezüglich Parallelabklärungen tätigen (Erw. II./5.).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

2007

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

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Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot

Offenbart ein Inhaftierter eine neue Identität, muss das Migrationsamt

diesbezüglich Parallelabklärungen tätigen (Erw. II./5.).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

20. Juli 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen M.C. be-

treffend Haftverlängerung (1-HA.2007.66).

Aus den Erwägungen

II. 5. Momentan liegen keine Anzeichen dafür vor, dass das Mi-

grationsamt dem Beschleunigungsgebot (Art. 13b Abs. 3 ANAG)

nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte. Jedoch ist darauf hin-

zuweisen, dass Parallelabklärungen betreffend die behauptete suda-

nesische Staatsangehörigkeit des Gesuchsgegners bereits heute ange-

zeigt sind. Sollte sich die nigerianische Staatsangehörigkeit nicht be-

stätigen, würde einer weiteren Inhaftierung mit dem primären Ziel,

festzustellen, ob der Gesuchsgegner nicht doch sudanesischer Staats-

angehöriger sei, wohl das Beschleunigungsgebot entgegen stehen.

Entgegen der Auffassung des Gesuchstellers zielt eine derartige

Parallelabklärung keineswegs darauf ab, einen Negativbeweis zu er-

bringen. Es geht vielmehr darum, die Ausschaffung des Gesuchsgeg-

ners beförderlich an die Hand zu nehmen. Behauptet ein Betroffener

- wie hier - seit seiner Einreise in die Schweiz konstant, er stamme

aus einem bestimmten Land, sind diesbezügliche Herkunftsabklä-

rungen auch dann vorzunehmen, wenn aufgrund von Befragungen

davon auszugehen ist, der Betroffene stamme kaum aus dem be-

haupteten Land. Nur so könnte sich das Migrationsamt dem Vorwurf

entziehen, man habe nicht alles Zumutbare unternommen, um den

Gesuchsgegner beförderlich auszuschaffen.

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Ausschaffungshaft; Haftgrund

Eine beantragte Ausschaffungshaft ist zu bestätigen, wenn ein vollstreck-

barer Entscheid vorliegt, der Betroffene die Schweiz nicht in der ange-