Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot Offenbart ein Inhaftierter eine neue Identität, muss das Migrationsamt diesbezüglich Parallelabklärungen tätigen (Erw. II./5.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
2007
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
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Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot
Offenbart ein Inhaftierter eine neue Identität, muss das Migrationsamt
diesbezüglich Parallelabklärungen tätigen (Erw. II./5.).
Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
20. Juli 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen M.C. be-
treffend Haftverlängerung (1-HA.2007.66).
Aus den Erwägungen
II. 5. Momentan liegen keine Anzeichen dafür vor, dass das Mi-
grationsamt dem Beschleunigungsgebot (Art. 13b Abs. 3 ANAG)
nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte. Jedoch ist darauf hin-
zuweisen, dass Parallelabklärungen betreffend die behauptete suda-
nesische Staatsangehörigkeit des Gesuchsgegners bereits heute ange-
zeigt sind. Sollte sich die nigerianische Staatsangehörigkeit nicht be-
stätigen, würde einer weiteren Inhaftierung mit dem primären Ziel,
festzustellen, ob der Gesuchsgegner nicht doch sudanesischer Staats-
angehöriger sei, wohl das Beschleunigungsgebot entgegen stehen.
Entgegen der Auffassung des Gesuchstellers zielt eine derartige
Parallelabklärung keineswegs darauf ab, einen Negativbeweis zu er-
bringen. Es geht vielmehr darum, die Ausschaffung des Gesuchsgeg-
ners beförderlich an die Hand zu nehmen. Behauptet ein Betroffener
- wie hier - seit seiner Einreise in die Schweiz konstant, er stamme
aus einem bestimmten Land, sind diesbezügliche Herkunftsabklä-
rungen auch dann vorzunehmen, wenn aufgrund von Befragungen
davon auszugehen ist, der Betroffene stamme kaum aus dem be-
haupteten Land. Nur so könnte sich das Migrationsamt dem Vorwurf
entziehen, man habe nicht alles Zumutbare unternommen, um den
Gesuchsgegner beförderlich auszuschaffen.
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Ausschaffungshaft; Haftgrund
Eine beantragte Ausschaffungshaft ist zu bestätigen, wenn ein vollstreck-
barer Entscheid vorliegt, der Betroffene die Schweiz nicht in der ange-