opencaselaw.ch

WKL.2020.3

Aargau · 2020-04-28 · Deutsch AG

Notariatstarif - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Klageverfahren für Forderungen aus der Beurkundungstätigkeit - Unterbleibt die Beurkundung aus Gründen, welche die Urkundsperson nicht zu vertreten hat, ist sie zur Honorarstellung berechtigt; im Verhältnis zu einer vollzogenen Beurkundung erfolgt eine angemessene Herabsetzung.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 28.04.2020 WKL.2020.3

Notariatstarif

- Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Klageverfahren für Forderungen aus der Beurkundungstätigkeit

- Unterbleibt die Beurkundung aus Gründen, welche die Urkundsperson nicht zu vertreten hat, ist sie zur Honorarstellung berechtigt; im Verhältnis zu einer vollzogenen Beurkundung erfolgt eine angemessene Herabsetzung.

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer