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WBE.2020.245

Aargau · 2020-12-02 · Deutsch AG

Abbruch des Verfahrens; Begründungspflicht Bei Abbruchverfügungen wird eine höhere Begründungsdichte verlangt als bei Zuschlagsverfügungen, zumal hier die Möglichkeit, zusätzliche Informationen nachträglich auf Gesuch hin zu erhalten, nicht vorgesehen ist.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.12.2020 WBE.2020.245

Abbruch des Verfahrens; Begründungspflicht Bei Abbruchverfügungen wird eine höhere Begründungsdichte verlangt als bei Zuschlagsverfügungen, zumal hier die Möglichkeit, zusätzliche Informationen nachträglich auf Gesuch hin zu erhalten, nicht vorgesehen ist.

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