Abbruch des Verfahrens; Begründungspflicht Bei Abbruchverfügungen wird eine höhere Begründungsdichte verlangt als bei Zuschlagsverfügungen, zumal hier die Möglichkeit, zusätzliche Informationen nachträglich auf Gesuch hin zu erhalten, nicht vorgesehen ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.12.2020 WBE.2020.245
Abbruch des Verfahrens; Begründungspflicht Bei Abbruchverfügungen wird eine höhere Begründungsdichte verlangt als bei Zuschlagsverfügungen, zumal hier die Möglichkeit, zusätzliche Informationen nachträglich auf Gesuch hin zu erhalten, nicht vorgesehen ist.
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