opencaselaw.ch

WBE.2016.126

Aargau · 2016-08-16 · Deutsch AG

Sozialhilfe; Anspruch auf Notfallhilfe - Bei fehlendem Unterstützungswohnsitz ist die Aufenthaltsgemeinde für Notfallhilfeleistungen zuständig; diese umfassen insbesondere die kurzfristige Zurverfügungstellung einer menschenwürdigen Unterkunft und die unverzügliche Sicherstellung der Mittel zur Deckung der Grundbedürfnisse. - Pflicht der Gemeinde zur aktiven Unterstützung bei der Wohnungssuche im Falle länger dauernder Wohnungslosigkeit mit vergeblichen Bemühungen der bedürftigen Person

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 16.08.2016 WBE.2016.126

Sozialhilfe; Anspruch auf Notfallhilfe

- Bei fehlendem Unterstützungswohnsitz ist die Aufenthaltsgemeinde für Notfallhilfeleistungen zuständig; diese umfassen insbesondere die kurzfristige Zurverfügungstellung einer menschenwürdigen Unterkunft und die unverzügliche Sicherstellung der Mittel zur Deckung der Grundbedürfnisse.

- Pflicht der Gemeinde zur aktiven Unterstützung bei der Wohnungssuche im Falle länger dauernder Wohnungslosigkeit mit vergeblichen Bemühungen der bedürftigen Person

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer