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WBE.2013.35

Aargau · 2013-10-24 · Deutsch AG

Steuerrecht - Anfechtung von Rückweisungsentscheiden mit Erwägungen mit Dispositivcharakter (Änderung der Rechtsprechung). § 198 StG ist so auszulegen, dass die Beschwerde ans Verwaltungsgericht gegen Rückweisungsentscheide nur unter den restriktiven Bedingungen des Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig ist (Erw. I/2.) - Qualifikation von Fahrzeugumbaukosten als Geschäftsvermögen (Erw. II/1.5.) - Eine nachträgliche Kostenbeteiligung von Dritten an Geschäftsaktiven ist als ausserordentlicher Ertrag zu erfassen (Erw. II/2.3.)

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 24.10.2013 WBE.2013.35

Steuerrecht

- Anfechtung von Rückweisungsentscheiden mit Erwägungen mit Dispositivcharakter (Änderung der Rechtsprechung). § 198 StG ist so auszulegen, dass die Beschwerde ans Verwaltungsgericht gegen Rückweisungsentscheide nur unter den restriktiven Bedingungen des Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig ist (Erw. I/2.)

- Qualifikation von Fahrzeugumbaukosten als Geschäftsvermögen (Erw. II/1.5.)

- Eine nachträgliche Kostenbeteiligung von Dritten an Geschäftsaktiven ist als ausserordentlicher Ertrag zu erfassen (Erw. II/2.3.)

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