Vorzeitiger Strafvollzug – Ausnahmeweises Absehen vom Erfordernis des aktuellen Interesses (Erw. I./1.2.1.) - Das Durchführen von Besuchen der Lebensgefährtin in Räumen mit Trennscheibe ist unverhältnismässig, wenn dies aus Gründen des Haftzwecks nicht (mehr) erforderlich ist (Erw. II/3.4.3.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 24.10.2013 WBE.2013.285
Vorzeitiger Strafvollzug
– Ausnahmeweises Absehen vom Erfordernis des aktuellen Interesses (Erw. I./1.2.1.)
- Das Durchführen von Besuchen der Lebensgefährtin in Räumen mit Trennscheibe ist unverhältnismässig, wenn dies aus Gründen des Haftzwecks nicht (mehr) erforderlich ist (Erw. II/3.4.3.).
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