Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) - Die Planungspflicht des Gemeinwesens und die Behördenverbindlichkeit des Richtplans erfordern, dass die Erhaltungsziele des ISOS in der allgemeinen Nutzungsplanung berücksichtigt und in die Interessenabwägung einbezogen werden. - Im konkreten Fall erfordert das hohe Erhaltungsziel der Umgebungsrichtung eine umfassende Interessenabwägung, was die vollständige Feststellung der relevanten Interessen des Ortsbildschutzes voraussetzt.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 29.08.2013 WBE.2012.402
Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
- Die Planungspflicht des Gemeinwesens und die Behördenverbindlichkeit des Richtplans erfordern, dass die Erhaltungsziele des ISOS in der allgemeinen Nutzungsplanung berücksichtigt und in die Interessenabwägung einbezogen werden.
- Im konkreten Fall erfordert das hohe Erhaltungsziel der Umgebungsrichtung eine umfassende Interessenabwägung, was die vollständige Feststellung der relevanten Interessen des Ortsbildschutzes voraussetzt.
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