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WBE.2012.332

Aargau · 2013-03-01 · Deutsch AG

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE): Kosten der Fremdplatzierung im Kinderheim - Die Leistungsabgeltung hat im Unterschied zu materieller Hilfe für nicht geleistete Elternbeiträge Subventionscharakter, weshalb das Zuständigkeitsgesetz nicht anwendbar ist. - Schuldner der Leistungsabgeltung sind mit Ausnahme der Elternbeiträge die zahlungspflichtigen Stellen und Personen des Kantons, in welchem die Leistung beanspruchende Person zivilrechtlichen Wohnsitz hat.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 01.03.2013 WBE.2012.332

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE): Kosten der Fremdplatzierung im Kinderheim

- Die Leistungsabgeltung hat im Unterschied zu materieller Hilfe für nicht geleistete Elternbeiträge Subventionscharakter, weshalb das Zuständigkeitsgesetz nicht anwendbar ist.

- Schuldner der Leistungsabgeltung sind mit Ausnahme der Elternbeiträge die zahlungspflichtigen Stellen und Personen des Kantons, in welchem die Leistung beanspruchende Person zivilrechtlichen Wohnsitz hat.

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