Unterstützungswohnsitz; Abschiebungsverbot - Der Nachweis des Wegzugs obliegt dem Gemeinwesen, das aus dem Wegzug Rechte ableitet, d.h. dessen Unterstützungspflicht mit dem Wegzug grundsätzlich erlischt. - Eine Abschiebung im Sinne von Art. 10 des Zuständigkeitsgesetzes kann auch bei der pflichtwidrigen Verweigerung von Sozialhilfeleistungen vorliegen, welche eine unmittelbar bevorstehende Obdachlosigkeit verhindert hätten.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 13.12.2012 WBE.2012.261
Unterstützungswohnsitz; Abschiebungsverbot
- Der Nachweis des Wegzugs obliegt dem Gemeinwesen, das aus dem Wegzug Rechte ableitet, d.h. dessen Unterstützungspflicht mit dem Wegzug grundsätzlich erlischt.
- Eine Abschiebung im Sinne von Art. 10 des Zuständigkeitsgesetzes kann auch bei der pflichtwidrigen Verweigerung von Sozialhilfeleistungen vorliegen, welche eine unmittelbar bevorstehende Obdachlosigkeit verhindert hätten.
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