De-facto-Vergabe bzw. fehlende öffentliche Ausschreibung - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (Erw. I/1.) - Beschwerdebefugnis (Erw. I/2.) - Einhaltung der Beschwerdefrist (Erw. I/3.) - Vergaberechtsfreie Quasi-in-house-Vergabe verneint (Erw. II/1. Und 2.) - Konsequenzen der vergaberechtswidrig erfolgten Vergabe: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe, Verpflichtung zur Auflösung der Verträge mit den gegebenen vertragsrechtlichen Instrumentarien und Verpflichtung zur Neuausschreibung der Leistungen (Erw. II/3. und 5.) - Nichteintreten auf Schadenersatzbegehren (Erw. II/4. und 5.)
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 01.07.2013 WBE.2012.159
De-facto-Vergabe bzw. fehlende öffentliche Ausschreibung
- Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (Erw. I/1.)
- Beschwerdebefugnis (Erw. I/2.)
- Einhaltung der Beschwerdefrist (Erw. I/3.)
- Vergaberechtsfreie Quasi-in-house-Vergabe verneint (Erw. II/1. Und 2.)
- Konsequenzen der vergaberechtswidrig erfolgten Vergabe: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe, Verpflichtung zur Auflösung der Verträge mit den gegebenen vertragsrechtlichen Instrumentarien und Verpflichtung zur Neuausschreibung der Leistungen (Erw. II/3. und 5.)
- Nichteintreten auf Schadenersatzbegehren (Erw. II/4. und 5.)
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