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WBE.2010.261

Aargau · 2010-12-06 · Deutsch AG

Einbürgerungsverfahren. - Anforderungen hinsichtlich der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (Erw. 2). - Es ist unverhältnismässig, wenn aufgrund eines eher gering einzustufenden Mangels bei einem Einbürgerungskriterium ohne Würdigung der übrigen Voraussetzungen schematisch die Einbürgerung verweigert wird (Erw. 2.4.3.1). - Das Erfordernis der fehlenden Betreibung ist in zeitlicher und auch qualitativer Hinsicht zu undifferenziert (Erw. 2.4.3.2).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.12.2010 WBE.2010.261

Einbürgerungsverfahren.

- Anforderungen hinsichtlich der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (Erw. 2).

- Es ist unverhältnismässig, wenn aufgrund eines eher gering einzustufenden Mangels bei einem Einbürgerungskriterium ohne Würdigung der übrigen Voraussetzungen schematisch die Einbürgerung verweigert wird (Erw. 2.4.3.1).

- Das Erfordernis der fehlenden Betreibung ist in zeitlicher und auch qualitativer Hinsicht zu undifferenziert (Erw. 2.4.3.2).

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