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WBE.2010.128

Aargau · 2011-07-06 · Deutsch AG

Wiederaufnahme - Wiederaufnahme wegen Verletzung von Vorschriften über die rechtmässige Zusammensetzung der entscheidenden Behörde - Subsidiarität des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 65 Abs. 3 VRPG - Offen gelassen, ob die Frist nach § 66 Abs. 1 VRPG im Falle der Verletzung der Vorschriften über die rechtmässige Zusammensetzung der entscheidenden Behörde in jedem Fall mit der Zustellung des Entscheids zu laufen beginnt

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.07.2011 WBE.2010.128

Wiederaufnahme

- Wiederaufnahme wegen Verletzung von Vorschriften über die rechtmässige Zusammensetzung der entscheidenden Behörde

- Subsidiarität des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 65 Abs. 3 VRPG

- Offen gelassen, ob die Frist nach § 66 Abs. 1 VRPG im Falle der Verletzung der Vorschriften über die rechtmässige Zusammensetzung der entscheidenden Behörde in jedem Fall mit der Zustellung des Entscheids zu laufen beginnt

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