Rechtsmittelweg gegen ablehnende Bürgerrechtsentscheide der Gemeindeversammlung - Bei der Anfechtung von ablehnenden Entscheiden der Gemeindeversammlung über ordentliche Einbürgerungen von Ausländern ist der Regelrechtsmittelweg gemäss VRPG einzuhalten, indem zunächst verwaltungsintern Beschwerde zu führen ist und erst anschliessend der Weg ans Verwaltungsgericht offen steht.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 29.09.2009 WBE.2009.219
Rechtsmittelweg gegen ablehnende Bürgerrechtsentscheide der Gemeindeversammlung
- Bei der Anfechtung von ablehnenden Entscheiden der Gemeindeversammlung über ordentliche Einbürgerungen von Ausländern ist der Regelrechtsmittelweg gemäss VRPG einzuhalten, indem zunächst verwaltungsintern Beschwerde zu führen ist und erst anschliessend der Weg ans Verwaltungsgericht offen steht.
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