Zuschlagskriterien; Unterteilung in Sub- oder Teilkriterien - Subkriterien müssen sich einem in der Ausschreibung ausdrücklich aufgeführten Zuschlagskriterium zuordnen lassen bzw. davon mitumfasst sein. Es dürfen hierbei keine neuen Zuschlagskriterien geschaffen oder herangezogen werden und die Anbietenden dürfen darauf vertrauen, dass die Vergabestelle die üblichen Zuschlagskriterien im herkömmlichen Sinn versteht. Andernfalls müssen sie bereits in den Ausschreibungsunterlagen möglichst detailliert umschrieben werden, damit die Anbietenden erkennen können, welchen Anforderungen sie bzw. ihre Angebote genügen müssen (Erw. 3.1. und 3.2.). - Ein Kriterium "(Anteil) Wertschöpfung in der Schweiz" ist ein unzulässiges vergabefremdes Kriterium (Erw. 3.3.2.). - Die Anforderung, dass das Produkt bzw. die Anlage "aus der gleichen Firma" stammen muss, ist im konkreten Fall unzulässig (Erw. 3.3.3.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.11.2009 WBE.2009.160
Zuschlagskriterien; Unterteilung in Sub- oder Teilkriterien
- Subkriterien müssen sich einem in der Ausschreibung ausdrücklich aufgeführten Zuschlagskriterium zuordnen lassen bzw. davon mitumfasst sein. Es dürfen hierbei keine neuen Zuschlagskriterien geschaffen oder herangezogen werden und die Anbietenden dürfen darauf vertrauen, dass die Vergabestelle die üblichen Zuschlagskriterien im herkömmlichen Sinn versteht. Andernfalls müssen sie bereits in den Ausschreibungsunterlagen möglichst detailliert umschrieben werden, damit die Anbietenden erkennen können, welchen Anforderungen sie bzw. ihre Angebote genügen müssen (Erw. 3.1. und 3.2.).
- Ein Kriterium "(Anteil) Wertschöpfung in der Schweiz" ist ein unzulässiges vergabefremdes Kriterium (Erw. 3.3.2.).
- Die Anforderung, dass das Produkt bzw. die Anlage "aus der gleichen Firma" stammen muss, ist im konkreten Fall unzulässig (Erw. 3.3.3.).
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