Abschreibungen auf dem Geschäftsvermögen gemäss § 36 Abs. 2 lit. a StG: - Die Aufrechnung eines Privatanteils an einer Abschreibung auf einem mittels der Präponderanzmethode dem Geschäftsvermögen zugeordneten Vermögenswert erweist sich als unzulässig (Erw. 6). - Der auf die untergeordnete private Nutzung entfallende Anteil der Entwertung ist im Rahmen des Privatanteils an den Betriebskosten zu berücksichtigen (Erw. 7). - Zum Nachweis einer derart überwiegenden geschäftlichen Nutzung, die ein Abweichen zu Gunsten des Beschwerdeführers vom im Merkblatt N1/2001 der ESTV festgesetzten Wert für ein wenig privat benütztes Auto rechtfertigen würde, ist ein eigentliches Fahrtenbuch mit detaillierten Angaben zu verlangen (Erw. 7.2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 21.10.2009 WBE.2008.238
Abschreibungen auf dem Geschäftsvermögen gemäss § 36 Abs. 2 lit. a StG:
- Die Aufrechnung eines Privatanteils an einer Abschreibung auf einem mittels der Präponderanzmethode dem Geschäftsvermögen zugeordneten Vermögenswert erweist sich als unzulässig (Erw. 6).
- Der auf die untergeordnete private Nutzung entfallende Anteil der Entwertung ist im Rahmen des Privatanteils an den Betriebskosten zu berücksichtigen (Erw. 7).
- Zum Nachweis einer derart überwiegenden geschäftlichen Nutzung, die ein Abweichen zu Gunsten des Beschwerdeführers vom im Merkblatt N1/2001 der ESTV festgesetzten Wert für ein wenig privat benütztes Auto rechtfertigen würde, ist ein eigentliches Fahrtenbuch mit detaillierten Angaben zu verlangen (Erw. 7.2).
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