Beschwerdelegitimation. Grundbuchabgaben. - Kein schutzwürdiges Interesse - als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation -, soweit es lediglich um die theoretische Klärung einer Rechtsfrage geht (Erw. I/2). - Richtiges Vorgehen, wenn eine Befreiung von der Abgabe zufolge Arrondierung (§ 2 Abs. 1 GBAG) beansprucht wird (Erw. I/3). - Auch wenn Vorbringen verspätet erfolgen, hebt dies den Untersuchungsgrundsatz (§ 20 Abs. 1 VRPG) nicht auf (Erw. I/3). - Kostenverlegung, wenn wesentliche Vorbringen erst verspätet (im Beschwerdeverfahren) erfolgen (Erw. II/2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.12.2007 WBE.2007.340
Beschwerdelegitimation. Grundbuchabgaben.
- Kein schutzwürdiges Interesse - als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation -, soweit es lediglich um die theoretische Klärung einer Rechtsfrage geht (Erw. I/2).
- Richtiges Vorgehen, wenn eine Befreiung von der Abgabe zufolge Arrondierung (§ 2 Abs. 1 GBAG) beansprucht wird (Erw. I/3).
- Auch wenn Vorbringen verspätet erfolgen, hebt dies den Untersuchungsgrundsatz (§ 20 Abs. 1 VRPG) nicht auf (Erw. I/3).
- Kostenverlegung, wenn wesentliche Vorbringen erst verspätet (im Beschwerdeverfahren) erfolgen (Erw. II/2).
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