Beschwerdelegitimation (§ 28 BauG). - formelle Beschwer nach § 4 Abs. 2 BauG: War die Einsprache formungültig, hat die Gemeinde aber auf eine Nachfrist zur Verbesserung verzichtet, widerspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, dem Beschwerdeführer den Mangel im Beschwerdeverfahren entgegenzuhalten (Erw. 3.3).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 09.04.2008 WBE.2006.423
Beschwerdelegitimation (§ 28 BauG).
- formelle Beschwer nach § 4 Abs. 2 BauG: War die Einsprache formungültig, hat die Gemeinde aber auf eine Nachfrist zur Verbesserung verzichtet, widerspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, dem Beschwerdeführer den Mangel im Beschwerdeverfahren entgegenzuhalten (Erw. 3.3).
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